Schlagwort: Jugendschutz

  • Globale Allianz pro Dampfen

    DORTMUND // Paukenschlag am Vorabend der InterTabac: Eine internationale Allianz aus wichtigen Verbänden der E-Zigarettenindustrie ist mit einer wegweisenden Erklärung an die Öffentlichkeit getreten. Zu den teilnehmenden Organisationen zählen das Electronic Cigarette Industry Committee der China Electronics Chamber of Commerce (ECCC), die US Vapor Technology Association (VTA), die UK Vaping Industry Association (UKVIA) und die Independent European Vape Alliance (IEVA).

    Ära für die öffentliche Gesundheit
    Mit ihrer Erklärung zielt die Allianz darauf ab, die Vaping-Industrie weltweit zu stärken. Dabei soll nicht weniger als eine neue Ära für die öffentliche Gesundheit, die ökologische Nachhaltigkeit und das Wohlbefinden von Rauchern, die nach Alternativen zu konventionellen Tabakprodukten suchen, eingeläutet werden.

    Erklärung der Allianz
    Zu den wichtigsten Punkten der Erklärung der Global Vape Alliance gehören:
    [bul]Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Die Allianz will sicherstellen, dass die Mitgliedsunternehmen die bestehenden Gesetze, Vorschriften und Industriestandards einhalten, wobei der Schwerpunkt auf verantwortungsvollem Marketing und Jugendschutz liegt.
    [bul]Förderung der Branche: Die Allianz will Professionalität, Bedeutung und Nachhaltigkeit in der Vaping-Branche fördern, indem sie die Kommunikation zwischen den Akteuren der Branche unterstützt und technologische Innovationen anregt.
    [bul]Öffentliche Gesundheit: Mit dem Fokus auf Schadensminimierung wird die Allianz aktiv die Einführung von Dampf-Produkten fördern, mit denen Tabakkonsumenten geholfen werden soll, mit dem Rauchen aufzuhören, Schäden zu reduzieren und über die Auswirkungen des Rauchens auf die körperliche Gesundheit zu informieren.
    [bul]Schutz der Umwelt: Im Streben nach einer grüneren Zukunft wird die Allianz für umweltfreundliche Strategien eintreten, Recycling und CO2-armes Design fördern und auf die Einhaltung von Umweltgesetzen drängen.
    [bul]Ziel der Global Vape Alliance ist eine Welt ohne Rauchen. „Unser Ziel ist klar: Wir wollen einen bedeutenden Einfluss auf die öffentliche Gesundheit ausüben. Mit unserer Erklärung bündeln wir die internationalen Kräfte der Branche, um wichtige Ziele zum Nutzen der Verbraucher zu erreichen“, sagte Dustin Dahlmann, Präsident der Independent European Vape Alliance (IEVA).

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  • Zigarrenverband fordert Ausnahmen

    BONN // Die Daten aus der Debra-Studie stellen einen stärkeren Tabakkonsum besonders auch bei jüngeren Rauchern dar. Und das Statistische Bundesamt hat die Versteuerungszahlen von Tabakwaren für das erste Halbjahr 2023 veröffentlicht. Die zeigen für Zigarren und Zigarillos aber einen anderen Trend.

    Der Geschäftsführer des Bundesverbands der Zigarrenindustrie (BdZ), Bodo Mehrlein, der die Interessen der mittelständisch strukturierten Hersteller und Importeure von Zigarren und Zigarillos in Deutschland vertritt, ordnet die Zahlen der Versteuerungsstatistik für den Nischenmarkt ein: „Die vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamts für das erste. Halbjahr 2023, wie auch die Daten für das Kalenderjahr 2022 zeigen für die Genuss- und Kulturgüter Zigarren und Zigarillos einen anderen Trend als die Debra-Studie. Im Kalenderjahr 2022 betrug der Rückgang 8,9 Prozent und der Trend wurde im ersten Halbjahr 2023 mit einem Minus von 6,2 Prozent bestätigt. Wenn es einen Anstieg im Tabakwarenmarkt geben sollte, so muss der von anderen Produkten ausgelöst werden.“

    Fiskal unter Druck
    Der Zigarrenmarkt sei in den vergangenen Jahren durch verschiedene finanzpolitische Mittel wie die Einführung und Erhöhung der Mindeststeuer stark reduziert worden, was in erster Linie das niedrigpreisige Segment betroffen habe, so Mehrlein. „Trotz der negativen Entwicklungen ist die Branche sicher, dass das traditionelle Kernsegment des Markts auch in Zukunft eine stabile Entwicklung aufweisen wird. Zigarren und Zigarillos bleiben Tabakprodukte in der Nische für einen kleinen Kreis erwachsener Genießer.“

    Im Bundesverband der Zigarrenindustrie verweist man in dem Zusammenhang auf weitere offizielle Statistiken aus dem Eurobarometer der EU-Kommission über das Rauchverhalten und den zuletzt veröffentlichten Microzensus des Statistischen Bundesamts.

    Differenzierter Blick
    Alle offiziellen Untersuchungen hätten belegt, dass Zigarren und Zigarillos nur gelegentlich geraucht werden, keine Einstiegsprodukte sind und nur von Konsumenten gehobenen Alters geraucht werden. Es sei somit eindeutig belegt, dass es sich dabei um reine Genussartikel ohne Jugendschutzproblematik handele.

    Aufgrund der Datenlage fordert BdZ-Geschäftsführer Mehrlein, dass die aktuellen Ausnahmen für das Genusssegment in den anstehenden Gesprächen zur Tabakregulierung sowohl in Brüssel als auch in Deutschland erhalten bleiben. „Vor dem Hintergrund, dass sich aktuell die Berichterstatter der Ampelregierung über strengere Maßnahmen bei der Tabakregulierung austauschen, ist ein differenzierter Blick auf die einzelnen Tabakprodukte angebracht“, heißt es aus dem Zigarrenverband.

    Stärkere Rückbesinnung
    Der BdZ unterstützt eigenen Angaben zufolge sämtliche Maßnahmen, die den Jugendschutz verbessern und die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen. Beide Aspekte rechtfertigen bei Zigarren und Zigarillos keinen Handlungsbedarf.

    Der Verband fordert aus dem Grund eine stärkere Rückbesinnung zum Genuss, was sich auch in der Gesetzgebung wiederfinden muss. vi

  • Prävention statt Regulierung

    BERLIN // DTZ und BVTE erreichen wiederholt Anfragen zu den Debra-„Daten“ (Deutsche Befragung zum Rauchverhalten). Darin wird auf die angeblich 200 000 zusätzlichen jugendlichen Raucher hingewiesen. Jan-Mücke, Geschäftsführer vom [link|https://www.bvte.de/de/]Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE)[/link], erklärt gegenüber DTZ warum ein Nachsteuern bei der Regulierung falsch wäre.

    Rückläufige Absätze bei klassischen Tabakerzeugnissen
    „Wir haben in Deutschland seit Jahren rückläufige Absätze bei klassischen Tabakerzeugnissen, im Schnitt betrug der Rückgang beim Zigarettenabsatz zwischen zwei und drei Prozent des jeweiligen Vorjahreswerts. 2002 wurden noch 145,1 Milliarden Zigaretten versteuert. Im Vergleich von 2002 zu 2022 ist der Absatz um mehr als die Hälfte zurückgegangen. Im vergangenen Jahr fiel der Zigarettenabsatz nach Angaben des Statistischen Bundesamts um 8,3 Prozent auf nur noch 65,784 Milliarden Stück“, betont Mücke. Die Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis) seien „harte Steuerdaten“ und nicht Umfragewerte, wie sie beispielsweise bei der [link|https://www.debra-study.info]Debra-Umfrage[/link] erhoben werden.

    Es bestehe eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem seit Jahren rückläufigen Zigarettenabsatz in Deutschland und den Debra-Umfragen zum Anstieg des Tabakkonsums in der Gesamtbevölkerung. Im direkten Vergleich mit dem vom Destatis durchgeführten Mikrozensus (Gesetzlich angeordnete statistische Erhebung, die seit 1957 jedes Jahr bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführt wird. Anmerk. d. Red.) sei die Erhebung durch Debra regelmäßig über-prädiktiv (über-vorhersehbar). „Bei den Umfragedaten 2017 bis 2019 betrug die Abweichung zum amtlichen Mikrozensus bei der Raucherprävalenz sogar sieben Prozentpunkte.“ Noch gravierender seien die Abweichungen zum Mikrozensus 2021 mit einer Raucherquote von 18,9 Prozent und bei der Debra-Umfrage 2021 mit einer durchschnittlichen Raucherquote von zirka 30 Prozent.


    Fehlende Differenzierung bei Produktkategorien

    Auch der Vergleich mit den Umfragedaten anderer Institute lassen ihn an den Debra-Ergebnissen zweifeln. „Gemäß einer aktuellen Forsa-Befragung im Auftrag der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) beträgt der Anteil regelmäßiger Raucher bei den 16- bis 29-Jährigen elf Prozent“, sagt Mücke.

    Demgegenüber habe die Debra-Umfrage für die 18- bis 24-Jährigen eine Raucherquote von über 40 Prozent im Jahr 2022 ermittelt. Ursache für die Abweichungen seien eine „zu geringe Stichprobengröße der Umfrage“. So beruhe die „Verdoppelung der Raucherprävalenz bei Minderjährigen“ in der Studie auf einer Stichprobe von etwa 50 Jugendlichen pro Befragungswelle. „Bei sechs Wellen pro Jahr wären das insgesamt lediglich 300 Befragte in dieser Alterskohorte“, erklärt Mücke.

    Weitere methodische Schwächen seien die fehlende Differenzierung zwischen „gelegentlichem und regelmäßigem Konsum“, sowie die „fehlende Erfassung unterschiedlicher Produktkategorien“. Es werde nicht unterschieden zwischen Zigaretten und anderen Tabakerzeugnissen.

    Im BVTE geht man davon aus, dass 2022 keine 200 000 Jugendliche mit dem Rauchen angefangen haben, so Mücke. Der Absatz sei seit Jahren rückläufig. Verband und Handel unterstützen das gemeinsam durch das Einhalten des „strikten Abgabeverbots von Nikotinerzeugnissen an Kinder und Jugendliche“. Dazu gehöre seit drei Jahren die Kampagne „Stop – erst ab 18!“. Für Beschäftigte im Handel stehe zudem das Portal www.jugendschutz-handel.de für die Weiterbildung offen.

    „Wir wollen nicht, dass Kinder und Jugendliche rauchen, dampfen oder Nikotinbeutel konsumieren“, betont Mücke. Der Kinder- und Jugendschutz habe für den BVTE oberste Priorität. „Der Schlüssel zu einem wirkungsvollen Jugendschutz liegt in der Nichtverfügbarkeit von Tabakwaren, E-Zigaretten und anderen Nikotinerzeugnissen für Minderjährige“, erklärt Jan Mücke.

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  • Jugendliche rauchen deutlich mehr

    BERLIN // In Deutschland greifen mehr junge Menschen zu Tabakwaren. Im Jahr 2022 stieg der Anteil der Raucher unter den 14- bis 17- Jährigen sprunghaft an und erreichte 15,9 Prozent in dieser Altersgruppe, wie aus einer wissenschaftlichen Befragung über das Rauchverhalten (Debra) hervorgeht. Im Vorjahr 2021 hatte der Anteil in dieser Gruppe bei nur 8,7 Prozent gelegen.

    Die Debra-Studie wird seit 2016 regelmäßig erstellt; in allen Altersgruppen erreichte der Anteil der Raucher im Jahr 2022 einen Höchstwert seit Beginn der Erhebung.

    Belastbare Befunde zu den Gründen konnten die Wissenschaftler noch nicht präsentieren. Besonders bei 15- bis 24-Jährigen war der Konsum in den vergangenen 20 Jahren gesunken. Die Studienergebnisse seien ein "sehr großer Grund zur Sorge", sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach, "wir werden die Daten jetzt genau analysieren. Und dann müssen wir uns Maßnahmen für besseren Jugendschutz überlegen."

    red

  • Vorhandene Stellen nutzen

    BERLIN // Die neue Ampelkoalition will in der laufenden Legislatur eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken erlauben. Der Bundesverband der Lotto-Toto-Verkaufsstellen (BLD) sieht seine Mitgliedsunternehmen optimal für die Lizenz zum Verkauf von Cannabis aufgestellt. Nur mit einem kontrollierten niederschwelligen Netz an legalen Verkaufsstellen ließen sich die Ziele des Vorhabens umsetzen.

    „Wichtig wird es sein, dafür Sorge zu tragen, dass der legale Markt funktioniert und keiner neuen übermäßigen Überwachung bedarf. Dies können wir sicherstellen, weil wir seit Jahren streng reguliert und kontrolliert Produkte verkaufen, die nur für Erwachsene erlaubt sind“, sagt BLD-Vorstandsmitglied Günther Kraus (DTZ berichtete).

    Bundesweites Netz an Verkaufsstellen
    Der Verband repräsentiert bundesweit ein Netz an Verkaufsstellen mit über 24 000 Mitgliedsbetrieben. „Unsere Verkäuferinnen und Verkäufer werden nicht nur regelmäßig kontrolliert. Durch den Staatsvertrag sind wir seit Jahren im Jugendschutz sowie im Verkauf von Produkten mit Suchtrisiken geschult – bei Lotto ebenso wie bei Tabak“, so Kraus. „Es wäre fahrlässig, wenn diese Infrastruktur nicht genutzt würde.“

    Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht eine Gefahr in der Legalisierung, vor allem, wenn die notwendige kontrollierte Abgabe durch beliebige Geschäfte erfolgt. Frank Buckenhofer, der in der GdP die Beschäftigten des Zolls vertritt, befürchtet, „dass die Legalisierung das Ziel der Eindämmung des Schwarzmarktes in das Gegenteil verkehrt. Schon jetzt fehlen uns bereits die Einsatzkräfte zur wirksamen Drogenschmuggelbekämpfung und zur Bekämpfung der illegalen Märkte mit grundsätzlich legalen Produkten, wie etwa beim Zigarettenschmuggel. Die Kontrollen reichen über die Einfuhr und Lagerung bis zum Vertrieb vom Hersteller zum Einzelhändler und letztendlich auch bis zum Verkauf an den erwachsenen Kunden.“

    Deshalb plädiert der BLD für ein funktionierendes Vertriebsnetz, das schnell aufgebaut werden kann. „Nur dann wird die Legalisierung von Cannabis eine Erfolgsgeschichte.“

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  • Diskussion um Werbeverbot

    BERN // Am 13. Februar stimmen die Schweizer über die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung“ ab. Angestoßen wurde von der „Kinder-ohne-Tabak-Initiative“.

    Hinter der Initiative haben sich ein Bündnis aus Ärzten, der Schweizer Krebs- und der Schweizer Lungenliga sowie Sport- und Jugendverbände zusammengeschlossen.

    Tabakproduktegesetz ausreichend
    Der Bundesrat und das Parlament der Eidgenossenschaft lehnen den Vorstoß ab. Auch die Schweizer Werbe- und Medienbranche kritisiert das Vorhaben. Man sei für einen pragmatischen und zielgerichteten Jugendschutz, aber gegen ein striktes Werbeverbot, betonen die Marketingexperten. Darüber hinaus habe man in der Schweiz im Oktober 2021 ein neues Tabakproduktegesetz beschlossen, das diese Punkte regele. Darin werde der Verkauf von Tabakwaren an unter 18-Jährige verboten. Ebenso sei Werbung in und an öffentlichen Gebäuden, im Bereich des öffentlichen Verkehrs und auf Sportplätzen untersagt. Das betreffe auch Plakatwerbung sowie Werbung in Kinos.

    Das Tabakproduktegesetz sehe ebenso ein Werbeverbot für Zeitungen, Zeitschriften oder Internetseiten vor, die sich direkt an Minderjährige richten, so der Bundesrat. „Die Initiative schießt weit über das Ziel des Jugendschutzes hinaus. Die Werbebranche wird zum Sündenbock für ein gesellschaftliches Problem gemacht. Werbung ist nicht alleiniger Treiber für den Tabakkonsum von Jugendlichen“, sagte Roland Ehrler, Direktor des Schweizer Werbe-Auftraggeberverbandes im Gespräch mit „Horizont Swiss“.

    red

  • Neuer Drogenbeauftragter

    BERLIN // Burkhard Blienert ist der neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Der SPD-Politiker, der bereits im Bundestag gesessen hat und drogenpolitischer Sprecher seiner Fraktion war, wurde auf Vorschlag von Gesundheitsminister Karl Lauterbach vom Kabinett bestätigt. Der 55-Jährige folgt damit auf Daniela Ludwig (CSU).


    Regulierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene

    Blienert gilt als Verfechter eines neuen Umgangs mit Cannabis. Auf seiner Homepage schreibt er: „Wie Alkohol ist auch Cannabis eine gesellschaftliche Realität, mit der wir einen adäquaten politischen Umgang finden müssen. Verbote und Kriminalisierung haben den Konsum nicht gesenkt, sie stehen einer effektiven Suchtprävention und Jugendschutz entgegen und binden enorme Ressourcen bei Justiz und Polizei. Eine regulierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene soll in Modellprojekten von Ländern und Kommunen erprobt werden können, begleitet durch Maßnahmen der Prävention, Beratung und Behandlung im Jugendsektor. Zudem werden wir bundeseinheitlich regeln, dass der Besitz kleiner Mengen von Cannabis strafrechtlich nicht mehr verfolgt wird. Ziel ist die legale kontrollierte und regulierte Abgabe von Cannabis.“ Dieses Ziel ist auch im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP festgehalten.

    red

  • Juristische Schritte gegen „Disposables“

    BERLIN // Aktuell gibt es am deutschen E-Zigarettenmarkt einen starken Trend zu Einwegprodukten, so genannten „Disposables“, teils auch als „Shisha To Go“ bezeichnet, die besonders außerhalb des Fachhandels angeboten werden.

    „Auch wenn man diese Einweg-E-Zigaretten aus Gründen der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes kritisch betrachten muss, so sind sie ein niederschwelliges Angebot an Tabakraucher, die laut Public Health England um 95 Prozent weniger schädliche und laut renommierten Studien für den Rauchausstieg doppelt so erfolgreiche E-Zigarette auszuprobieren. Voraussetzung ist, dass sie dem geltenden Regulierungsrahmen entsprechen, was laut unserer Beobachtung in vielen Fällen nicht zutrifft“, sagt Michal Dobrajc, zweiter Vorsitzender des Verbands des E-Zigarettenhandels (VdeH).

    Verstoß gegen gesetzliche Anforderungen
    Beim VdeH beobachtet man mit Sorge, dass eine Vielzahl der auf dem Markt angebotenen Waren teilweise eklatant gegen gesetzliche Anforderungen verstoßen, etwa gegen die Produktregistrierungs- und Kennzeichnungspflichten. Zudem enthalten sie dem Gesetz nach unzulässige Inhaltsstoffe wie Vitamine und Koffein. Selbstverständlich müssen auch Disposables allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, inklusive des Abgabeverbots an Minderjährige, und dürfen in Online-Medien demnach nicht beworben werden.

    Derzeit konsumieren laut der vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Debra-Studie (Deutsche Befragung zum Rauchverhalten) weniger als ein Prozent der Jugendlichen in Deutschland E-Zigaretten. Die Branche ist laut VdeH zudem geprägt von hohen Jugendschutzstandards. Der Verband will sich für deren Einhaltung auch in Zukunft einsetzen.


    Branche nimmt Vorgaben ernst

    „Die Branche nimmt die gesetzlichen Vorgaben ernst und kann es nicht dulden, wenn einzelne Akteure ihr durch gesetzeswidrige Angebote, die teilweise sogar die Schwelle der Strafbarkeit überschreiten, derart schaden. Wir gehen daher vehement mit allen Rechtsmitteln gegen solche Anbieter vor“, so Dobrajc weiter.

    In mehreren Fällen hat der VdeH nun erfolgreich Einstweilige Anordnungen mit einem Vertriebsverbot solch gesetzeswidriger Angebote vor Gericht erwirkt und sich in anderen Fällen mit den Inverkehrbringern außergerichtlich durch Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung geeinigt. Der VdeH ist in der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände beim Bundesjustizamt eingetragen und darf wettbewerbsrechtliche Verstöße verfolgen.

    Rechtliche Rahmenbedingungen
    Die festgestellten Verstöße können laut VdeH für die Anbieter gravierende Folgen haben: Neben einem Vertriebsverbot wird auch der Rückruf bereits im Markt befindlicher Ware durchgesetzt. Daneben kommt teilweise eine strafrechtliche Haftung in Betracht. Händler sollten unbedingt auf das Einhalten der rechtlichen Rahmenbedingungen achten, falls sie beabsichtigen, diese Produkte einzulisten, und ihre Vorlieferanten diesbezüglich gewissenhaft prüfen.

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  • Cannabis im Handel?

    KÖLN // Bei der von SPD, Grünen und FDP geplanten Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken empfiehlt sich der Tabakwaren-Facheinzelhandel in Zukunft als erstrangiger Vertreiber.

    Verlässlicher Partner
    Torsten Löffler, Präsident des Handelsverbandes Tabak (BTWE), erklärt in diesem Zusammenhang: „Wenn die nächste Bundesregierung die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken einführt, sind wir als Facheinzelhändler ein verlässlicher Partner. Unsere Mitarbeiter verkaufen tagtäglich und zuverlässig Tabakwaren, Lotto, Toto und Co. nach den geltenden Jugendschutzvorgaben. Auch bei der Vermarktung von Cannabisprodukten können wir ein sicherer Vertriebsweg sein.“

    Der Handelsverband Tabak steht zu Gesprächen über die sichere und verantwortungsbewusste Vermarktung in lizenzierten Geschäften bereit. Die Koalitions-Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege der Ampelparteien hatte sich zuletzt auf eine geplante Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken geeinigt.

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  • „Hoffen auf Planungssicherheit“

    MÖNCHENGLADBACH // Seit 2011 lenken Michael Reisen und Paul Heinen als Vorsitzende die Geschicke des Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA). Der BDTA vertritt die gemeinsamen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Interessen des Tabakwaren-Großhandels sowie des Zigarettenautomaten aufstellenden Handels in Deutschland. DTZ sprach mit Reisen und Heinen über die Situation der Branche – insbesondere über die Aussichten für die Zukunft.

    Herr Dr. Reisen, wie groß ist der BDTA eigentlich?
    Michael Reisen: Uns sind 100 Unternehmen – meist mittelständisch strukturierte und inhabergeführte Betriebe mit rund 10.000 Beschäftigten – angeschlossen. Unsere Mitgliedsbetriebe vertreiben alle in Deutschland herstellerseitig gelisteten Tabakerzeugnisse, als Randsortiment auch Kaffee, Süßwaren, alkoholische Getränke und Hygieneartikel. Zu den belieferten Kunden zählen Tabakwaren-Facheinzelhandelsgeschäfte, Kioske sowie Tankstellen. Insgesamt gibt es in Deutschland etwa 95.000 stationäre Verkaufspunkte für Tabakwaren und knapp 280.000 Zigarettenautomaten.

    Sie sind im Rahmen Ihrer Mitgliederversammlung in Dortmund wieder zu Vorsitzenden gewählt worden. Wie war dieses persönliche Zusammentreffen nach Corona-bedingter Pause?
    Paul Heinen: Es war ein großer Fortschritt, dass wir uns endlich wieder im Kreise unserer Mitglieder und anderen Stakeholder von Angesicht zu Angesicht austauschen konnten. In so einem Rahmen kann man viel besser Gedanken ansprechen, die über die Formalien einer Vorstandssitzung, einer Unternehmertagung oder einer Mitgliederversammlung hinausgehen. Uns und unseren Mitgliedern galt der ‚Kameradschaftsabend‘ schon immer als eine wichtige Komponente der Jahrestagung. Wir sind froh darüber, dass wir unseren inneren Optimismus behalten haben und in Dortmund die virtuelle Welt für die zwei Tage verlassen konnten.

    Reisen: Auch die satzungspflichtigen Versammlungen selbst waren erfolgreich. Im Rahmen unserer Mitgliederversammlung konnte beispielsweise nicht nur unsere Wiederwahl bestätigt werden, sondern auch der Vorstand für die Amtszeit 2021 bis 2023 gewählt werden. An dieser Stelle möchte ich mich bei den ausscheidenden Vorstandsmitgliedern Stephan Schmachtenberg, Otto Ilbertz Tabakwaren, und Daniel Ludwig von Willi Weber ganz herzlich für ihre erfolgreiche Zeit im BDTA-Vorstand bedanken.


    Es gibt aber auch zwei neue Vorstandsmitglieder.

    Reisen:Genau, Menas Wolf von Wolf Tabakwaren und Maximilian Zehfuß von Willi Weber. Die beiden haben mit ihren 34 beziehungsweise 31 Jahren unseren Vorstandskreis erheblich verjüngt, sodass wir mit einem Durchschnittsalter von rund 49 Jahren eine optimale Mischung aus Erfahrung, Kompetenz und Weitsicht geschaffen haben. Wir sehen uns für die kommenden Herausforderungen gut aufgestellt.

    Von welchen Herausforderungen sprechen Sie konkret?
    Reisen: Auch unsere Branche ist von den Folgen der Corona-Krise nicht verschont geblieben. Durch die monatelang geschlossenen Gaststätten und Restaurants ist der Gesamtumsatz an Innenautomaten erheblich gesunken. Mit den aus unserer Sicht vernünftigen Alternativen zur Eindämmung der Pandemie und den damit einhergehenden Lockerungen bieten sich unseren Mitgliedsunternehmen wieder Möglichkeiten zu gesunden. Es sei aber auch zu erwähnen, dass sich der Automat, insbesondere der Außenautomat, in der Pandemie als beständiges Warenversorgungssystem herauskristallisiert hat, das Menschen ohne Infektionsrisiko nutzen konnten. Der Warenautomat bewies einmal mehr – nicht nur in der Versorgung von Tabakwaren – seine Daseinsberechtigung.
    Heinen: Es hat sich bekanntlich der gesellschaftliche Konsens herausgebildet, dass Tabakprodukte wegen der ihrem Genuss inhärenten gesundheitlichen Risiken kontrolliert und reguliert werden müssen, ins-besondere dass keine Abgabe von Tabakprodukten an nicht Volljährige erfolgen darf. Das Thema Jugendschutz nimmt der BDTA ernst. Zwischen 2004 und 2009 haben unsere Mitgliedsunternehmen mit einem Aufwand von mehr als 300 Millionen Euro den technischen Jugendschutz am Zigarettenautomaten realisiert. Derzeit arbeiten wir – gemeinsam mit der Deutschen Kreditwirtschaft – am Rollout der nächsten Generation, die Altersverifikation und Zahlung anhand der kontogebundenen Bankkarte in einem Online-Verfahren vornimmt. Damit treiben wir nicht nur den technischen Fortschritt am Automaten voran, sondern garantieren fortwährend den Jugendschutz und verbessern gleichzeitig die Abwicklung des Kaufs am Warenautomaten.

    Welche Erkenntnisse haben Sie persönlich aus der Pandemie gezogen?
    Reisen: In erster Linie sind die persönlichen Kontakte, insbesondere diejenigen zur Branche, durch keine digitalisierte Kommunikation zu ersetzen. Wir anerkennen, dass das Homeoffice mit Maß und Vernunft durchaus seine Vorteile bietet und nicht seinem kritischen Ruf vor der Pandemie gerecht wird. Weiter können einige Termine über die bekannten Online-Dienstleister unkompliziert gehalten werden.

    Da klingt ein Aber mit …
    Reisen: Ja, das Problem ist auf lange Sicht der Ausbau des eigenen Netzwerkes. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass bereits bestehende Kontakte ohne Weiteres gepflegt werden können, der Aufbau neuer Kontakte allerdings sehr schwierig erscheint.

    Heinen: Außerdem sind Fachkräfte nicht nur vor der Pandemie schwierig zu finden gewesen, sondern bleiben auch weiterhin eine Rarität auf dem Arbeitsmarkt. Dies betrifft freilich auch andere Branchen; wir aus unserer Sicht können allerdings festhalten, dass die Beschaffung neuen Personals in den für uns relevanten Bereichen trotz des allgemeinen Beschäftigungswachstums in Deutschland eine pandemieunabhängige Problematik ist und bleibt.

    Kommen wir zu einem anderen Thema: Wie gehen Sie mit den immer beliebteren Großpackungen um?
    Heinen: Dieser Trend ließ sich schon vor Jahren im Bereich der OTP, besonders bei Feinschnitt, beobachten, die heute in Tabakeimern über die Ladentheke gehen. Dieses Phänomen hat die Industrie mittlerweile auf die Zigarette übertragen. In den Niederlanden gibt es bereits höchst praxisnahe Zigarettenpackungen mit 92 Zigaretten. (lacht). Das ist eine fragwürdige Entwicklung im Bereich der Packungsgestaltung und -menge. Aufgrund der Besteuerungssystematik für Tabakwaren ist dies nichts weiter als eine Preisermäßigung durch die Hintertür.
    Reisen: Dabei darf man auch nicht vergessen, vor welche flächenmäßigen Herausforderungen die Einzelhandelskollegen durch die Größe und Vielzahl an Packungsvarianten gestellt werden.


    Die Industrie stellt den Handel vor Herausforderungen. Aber auch von politischer Seite gibt es Maßnahmen, mit denen die Branche zurechtkommen muss. Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Ergebnisse der Bundestagswahl?

    Heinen: Lassen Sie mich zunächst auf die gesetzlichen Errungenschaften der vergangenen Großen Koalition in diesem Jahr eingehen. Zum einen sahen wir uns auf Verbandsebene mit dem Gesetzesentwurf zur Tabaksteuermodernisierung konfrontiert. Dieses Gesetz stellt im Hinblick auf die klassischen Tabakprodukte eine Fortsetzung des erfolgreichen Modells aus dem Zeitraum von 2011 bis 2016 dar, das seine Vorteile für alle Stakeholder bereits unter Beweis gestellt hat. Mit der Fortführung eines solchen Steuermodells bleibt der Markt auch künftig von Verwerfungen verschont und Planungssicherheit und Vorhersehbarkeit bleiben bestehen. Der Aspekt der Planungssicherheit betrifft aber nicht nur Industrie und Handel, sondern gilt auch und insbesondere für die Verwaltung.

    Reisen: Im Hinblick auf die sogenannten „neuen“ Produkte wie Tabakerhitzer und E-Zigaretten sind wir jedoch der Auffassung, dass eine Besteuerung dieser Produktkategorien zwar grundsätzlich sinnvoll ist, aber eine solche Besteuerung moderat sein und erst im Zeitverlauf entwickelt werden sollte, um diesen Produktkategorien zu ermöglichen, ihre Marktfähigkeit zu erlangen. Die in den Jahren 2002 bis 2005 ambitioniert formulierten Ziele der Tabaksteuereinnahmen wurden aufgrund der unverhältnismäßigen Tabaksteuererhöhungen schon damals deutlich verfehlt und gelten als Mahnmal einer wirkungslosen Steuerpolitik.


    Was hätte die Politik besser machen können?

    Reisen: Sie hätte im Bereich der neuen Produkte gerade dieses negative Beispiel berücksichtigen sollen. Es besteht nun die Gefahr, dass diese Produktkategorien mit Blick auf eine „Tobacco Harm Reduction“ im Umgang mit dem Rauchen als sinnvolle Ergänzungen wegfallen könnten.
    Heinen: Außerdem bereitet uns Mittelständlern das kommende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einigen Kummer. Zum Verständnis: In Deutschland ansässige Unternehmen werden ab einer bestimmten Größe verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte besser nachzukommen. Wir begrüßen durchaus den Leitgedanken des Gesetzes, dass der Intransparenz und der oft mangelhaften Durchsetzung von Menschenrechten in den Lieferketten entgegengewirkt werden soll.

    Aber?
    Heinen: Das Problem für den Mittelstand liegt in der mittelbaren Betroffenheit durch Zulieferfunktionen bei großen Betrieben mit 3000 respektive 1000 Beschäftigten in Folge der im Gesetzestext verankerten Vereinbarung von Weitergabeklauseln. An dieser Stelle wird sich nicht ausnahmsweise, sondern in der Regel für ein kleines oder mittleres Unternehmen die Frage stellen, ob es nicht betriebswirtschaftlich sinnvoller ist, das Geschäft nicht zu machen.
    Reisen: Dieses Gesetz ist in der Theorie gut gedacht, in der praktischen Ausarbeitung allerdings schlecht gemacht. Wir haben hier ein weiteres Beispiel für Regulierung, die den Mittelstand benachteiligt und die Großen begünstigt. Ein allenfalls symbolpolitischer Fortschritt wird bezahlt mit dem Verlust hochwertiger Arbeitsplätze im deutschen Mittelstand, ohne an einem der im Gesetzestext genannten, zweifellos beklagenswerten Missstände auf der Welt auch nur einen Funken zu ändern.


    Zurück zu Ihrer Bewertung der Bundestagswahlen. Was wünschen Sie sich von der neuen Regierung?

    Reisen: In erster Linie muss gerade wegen der Auswirkungen der Pandemie auf das sensible Gefüge unserer Wirtschaft der Mittelstand entlastet werden. Obskure Ideen wie die mögliche Wiedereinführung einer Vermögenssteuer wirken nicht förderlich auf eine zu reaktivierende Wirtschaft in Deutschland. Gerade in Zeiten, in denen unsere mittelständischen Unternehmen keinen garantierten Gewinn erzielen, aber ihr vorhandenes Vermögen dennoch zu einer steuerlichen Zahlungsverpflichtung führt, würde dies zu vermehrten Firmenpleiten führen. Ökonomische Vernunft und politische Klugheit sprechen schlicht gegen eine Reaktivierung der Vermögensteuer.

    Herr Reisen, Herr Heinen, ich bedanke mich für das Gespräch.

    max