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  • Zweite Casa del Habano in Düsseldorf

    DÜSSELDORF (DTZ/da). Neben der Casa del Habano von Muhammet Genc in unmittelbarer Nähe der „Kö“ eröffnet eine zweite Casa del Habano in Düsseldorf. Den Zuschlag des Franchisegebers Habanos S. A. haben die Geschwister Patricia und Marc Benden erhalten.

    Die neue Casa in der ersten Etage ihres Fachhandelsunternehmens in Düsseldorf-Bilk erhält einen separaten Eingang, einen eigenen Klimaraum und eine Lounge.

    (DTZ 49/12)

  • Aus für XXL-Softdrinks

    NEW YORK (DTZ/red). Der New Yorker Gesundheitsausschuss will den Verkauf übergroßer Softdrinks in Restaurants, in Kinos und Theatern in der US-Metropole verbieten. Die Verordnung soll am 12. März 2013 in Kraft treten und die Fettleibigkeit in der Bevölkerung bekämpfen helfen.

    Die neue Regelung schreibt vor, dass Getränke künftig nur noch in Portionen, die nicht mehr als 16 Unzen (0,47 Liter) fassen, verkauft werden dürfen. Bei Verstößen sollen Geldbußen von 200 Dollar (155 Euro) fällig werden.

    Mit dieser Entscheidung folgt der Ausschuss einer Initiative von Bürgermeister Michael Bloomberg, der bereits im Frühjahr 2012 dafür plädiert hat, die übergroßen Softdrink-Becher abzuschaffen.

    Der Getränkeverkauf in Supermärkten und Convenience-Shops wird von der Regelung nicht beeinflusst. Das gilt auch für Diät-Getränke, Alkohol und Fruchtsäfte, die von der neuen Maßnahme ausgeschlossen sind.

    Theater- und Kino-Betreiber kritisieren das Vorhaben. Der Verkauf zuckerhaltiger Softgetränke nimmt mit rund 25 Prozent einen wesentlichen Teil ihrer Einnahmen ein.

    Michael Bloomberg begrüßt den Beschluss. Er sieht darin einen weiteren Schritt in seiner Gesundheitspolitik. Zwei Drittel der Erwachsenen und ein Drittel der Kinder in den USA sind fettleibig oder übergewichtig.

    (DTZ 38/12)

  • Knigge für E-Zigaretten

    LONDON (DTZ/red). Eine e-Zigarette hat auf Englands längster Autobahn, der M6, Ende letzter Woche einen Terror-Großalarm ausgelöst.

    Die Gefahrenmeldung vom vergangenen Donnerstag hat sich letztlich als Irrtum herausgestellt. Der Vorfall zeige jedoch, so „BBC-News“, wie leicht der Konsum der elektronischen Zigarette für Irritationen sorgen könne.

    Das Nachrichtenmagazin stellt nun die Frage nach potenziellen Verhaltensregeln für den alternativen Rauchgenuss.
    In Großbritannien ist das Rauchen der e-Zigarette auf öffentlichen Plätzen gesetzlich erlaubt.

    Die Entscheidung vieler Fluggesellschaften das Angebot die Nikotin-Liquids während des Fluges zurückzunehmen, sei der Unsicherheit der übrigen Passagiere geschuldet, die zwischen echten und falschen Zigaretten nicht unterscheiden könnten, heißt es.

    Wer jedoch in einem schicken Restaurant zur e-Zigarette greife, sollte sich auch mit dem passenden Gesetzestext bewaffnen, der die Legalität des Genusses dokumentiere. Die Öffentlichkeit sei einfach noch nicht auf diesen Konsum vorbereitet.

    Demgegenüber hält Simon Clark, Direktor von Forest (Freedom Organisation for the Right to Enjoy Smoking Tobacco), die elektronische Zigarette für absolut geeignet, wenn es sich um öffentliche Plätze oder Räume wie Restaurants handele.

    (DTZ 28/12)

  • CDU in NRW lehnt verschärften Nichtraucherschutz ab.

    [p]DÜSSELDORF (DTZ/cs). Der CDU-Fraktionsvorsitzende Karl-Josef Laumann distanziert sich von den Bestrebungen der rot-grünen Landesregierung, den Nichtraucherschutz weiter zu verschärfen. Das geltende Gesetz sei gut, betont Laumann in einem Schreiben an einen Abgeordneten, weshalb man Raucher nicht wie Kriminelle verfolgen solle. Damit zielt er vor allem auf das Vorhaben, auch die Sonderregelung in Festzelten zu unterbinden. [/p]

    [p](DTZ 01/12)[/p]

  • BGH: Pressegrossist Grade unterliegt gegen Bauer

    HAMBURG (DTZ/red). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Kündigung des Pressegrossisten Grade in Elmshorn durch die Bauer Media Group rechtlich nicht zu beanstanden ist. Bauer hatte den Liefervertrag mit Grade für die eigenen Titel im Jahr 2009 gekündigt und sie dem eigenen Grossovertrieb PVN, Hamburg, übertragen.

    In vorangegangenen Instanzen hatte zunächst Grade vor dem Landgericht und dann Bauer vor dem Oberlandesgericht Recht bekommen. Der BGH hat seine aktuelle Entscheidung u.a. damit begründet, dass die Kündigung nicht gegen die „Gemeinsame Erklärung“ von Verlegerverbänden und Bundesverband Grosso verstoße, da Bauer dieser Erklärung nicht beigetreten sei.

    Das Gericht sah auch keine Diskriminierung oder Behinderung im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Pressefreiheit sei in diesem Fall ebenfalls nicht berührt, da nach Auffassung des Gerichts die belieferten Einzelhändler nicht bezüglich des Umfangs des Sortimentes oder in Bezug auf die Remission benachteiligt würden.

    (DTZ 43/11)

  • Ladenbau: Holzindustrie kündigt steigende Preise an

    WÜRZBURG (DTZ/red). Die Holzindustrie in Deutschland klagt über eine künstliche Verknappung von Holz und kündigt steigende Preise an, meldet der deutsche Branchenverband für den Ladenbau (DLV).

    „Derzeit machen die kontinuierlich steigenden Holzpreise unseren Unternehmen das Leben schwer“, erklärte der Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Holzindustrie, Johannes Schwörer.
    2010 seien lediglich 54,4 Millionen Festmeter eingeschlagen worden, das seien 8,5 Prozent weniger als im Durchschnitt der vergangenen sieben Jahre.

    Im gleichen Jahr seien die Preise für Schnittholz um 19 Prozent gestiegen. Die Branche werde dies zum Teil über höhere Preise an die Kunden weitergeben müssen, sagte Schwörer.

    (DTZ 42/11)

  • Michael Hoffmann wird Chef von Lekkerland

    FRECHEN (DTZ/red). Zum 1. Januar 2012 übernimmt Michael Hoffmann den Vorstandsvorsitz der Lekkerland AG & Co. KG und wird damit Nachfolger von Christian Berner (58), der kürzlich seinen Rückzug bekannt gegeben hatte.

    „Mit Michael Hoffmann haben wir eine erfolgreiche Führungspersönlichkeit mit internationaler Management- und Kulturerfahrung gefunden. Für seine verantwortungsvolle Position wünschen wir ihm viel Erfolg“, so der Aufsichtsratsvorsitzende der Lekkerland Gruppe, Lorenz Bresser.

    Michael Hoffmann war zuvor als Chief Executive Officer bei der Carl Zeiss Vision International GmbH und viele Jahre in internationalen Führungspositionen bei Hewlett Packard tätig. In seiner Laufbahn hat der 50-jährige Diplom-Kaufmann bereits erfolgreich Geschäftsmodelle erarbeitet und implementiert, das jeweilige Kerngeschäft vorangetrieben und die Beziehungen zu Kunden systematisch ausgebaut.

    Michael Hoffmann wird im Rahmen einer langfristigen Planung den Vorstandsvorsitz von Christian Berner (58) übernehmen, der die Lekkerland Gruppe über zehn Jahre geführt hat.
    „Lekkerland ist ein europaweit aufgestelltes Unternehmen mit vielen anspruchsvollen und interessanten Aufgaben.

    Ich freue mich, gemeinsam mit den Mitarbeitern in Europa den nächsten entscheidenden Schritt in die Zukunft zu gehen“, sagt Michael Hoffmann, designierter Vorstandsvorsitzender der Lekkerland AG & Co. KG.

    (DTZ 42/11)

  • Michael Wenzel AdC-Vorsitzender

    HAMBURG (DTZ/vi). Die Mitgliedsfirmen des Arbeitgeberverbandes der Cigarettenindustrie (AdC) haben in der Ordentlichen Mitgliederversammlung am 12.April Michael Wenzel von der Firma Reemtsma zum neuen Vorsitzenden des Verbandes gewählt.

    Er folgt damit Siegfried Hanke von der Firma Philip Morris, der den Vorsitz über zehn Jahre innehatte. Siegfried Hanke scheidet in den nächsten Monaten aus dem aktiven Dienst bei Philip Morris aus. Stellvertreter von Michael Wenzel ist Klaus Neureuther von der Firma JT International. Siegfried Hanke ist von der Mitgliederversammlung zum Ehrenvorsitzenden des AdC gewählt worden.

    (DTZ 16/11)

  • US-Gesundheitsbehörde mit dem Award „Lügner des Jahres 2010“ ausgezeichnet.

    NEW YORK (DTZ/pnf). Der regulierungskritische Wissenschaftler-Block „Rest of the Story“ hat die US-Gesundheitsbehörde mit dem Award „Lügner des Jahres 2010“ ausgezeichnet.

    Als Auslöser für diese Wahl wird die wissenschaftlich nicht haltbare Aussage der Behörde genannt, wonach Passivrauchen Herzkrankheiten bis hin zu akuten Herzattacken verursache und bereits die geringste Inhalation von Tabakrauch zu Veränderungen des Erbguts und damit zum Entstehen von Krebs führen könne.

    (DTZ 52/10)

  • In eigener Sache

    MAINZ (DTZ/red). Liebe Leserinnen und Leser aus drucktechnischen Gründen kann es bei der Auslieferung der aktuellen Tabak Zeitung (DTZ 47/10) zu Verzögerungen kommen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

    (DTZ 47/10)