DZV: „Ein Urteil für den Nichtraucherschutz und gegen die Ausgrenzung von Rauchern“
BERLIN (DTZ/pi). Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch zu den Rauchverboten in derGastronomie.
Titus Wouda Kuipers, Vorstandsvorsitzender des DZV: „Das Grundsatzurteil stärkt die Rechte der Gastwirte, berücksichtigt sowohl die Interessen der Raucher als auch die der Nichtraucher und schafft damit die Grundlage für ein respektvolles Miteinander. Es ist ein Urteil für den Nichtraucherschutz und gegen die Ausgrenzung von Rauchern.
Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik deutliche Grenzen der Regulierungswut aufgezeigt. Das Gericht bestätigt die zum Teil existenziellen Sorgen vieler Gastwirte. Insbesondere kleinere Gastronomiebetriebe mussten seit Einführung der Rauchverbote erhebliche Umsatzeinbußen hinnehmen. Wir gehen davon aus, dass die Politik jetzt entsprechend reagiert, die Sorgen der Gastwirte endlich ernst nimmt und eine marktgerechte Lösung für die Kleingastronomie findet.
Wir warnen vor der zunehmenden Verbots- und Regulierungskultur in Deutschland. Eine solche Politik basiert auf dem Bild des unmündigen Bürgers.
Der DZV wird sich weiter für ein respektvolles Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern stark machen. Nichtraucherschutz ist wichtig, darf aber nicht zu einer gesellschaftlichen Spaltung von Rauchern und Nichtrauchern führen.“
(DTZ 31/08)