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  • Bei E-Zigaretten knallt‘s mächtig

    HAMBURG / DÜSSELDORF // Hinter den Kulissen der jungen E-Zigarettenbranche wird heftig gestritten. Nicht selten treffen sich die Kontrahenten vor Gericht. Eine Auseinandersetzung bewegt derzeit die Gemüter besonders: Das Hamburger Unternehmen Innocigs hat eine Einstweilige Verfügung gegen Posh Global erwirkt.

    Vor kurzem hatte Dustin Dahlmann, Geschäftsführer von Innocigs und zugleich Vorsitzender des Bündnisses für Tabakfreien Genuss (BfTG), die Verbandsmitglieder vor den Produkten von Posh gewarnt (DTZ 19/2018, Seite 1, „Umfangreiches Register“). Nun hat sich auch Antje Hersch, Chefin der Posh Global GmbH, zu Wort gemeldet.


    „Alle Produkte registriert"

    Hersch wendet sich insbesondere gegen Dahlmanns Aussage, ihr Unternehmen habe praktisch keine Produkte – wie von der TPD 2 vorgeschrieben – registriert: „Unser Unternehmen vertritt die Rechtsauffassung, dass eine erneute Registrierung durch jeden einzelnen deutschen Importeur nicht erforderlich ist, wenn die Produkte des jeweiligen Herstellers bereits registriert sind und die sechsmonatige Wartefrist eingehalten wurde.“ Das sieht Dahlmann anders. Auf Nachfrage erklärt er, es gebe seiner Einschätzung nach keine Möglichkeit, die sechs Monate durch ein „Ranhängen“ an Registrierung von Dritten zu verkürzen. Und Dahlmann ergänzt: „Es handelt sich offenbar um eine Schutzbehauptung, wenn Be Posh angibt, sie habe ihre eigene Hardware registriert.“

    Daher habe Innocigs die Einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg beantragt. Hersch sieht das gelassen. Sie macht deutlich, dass die Vollstreckung dieser Verfügung gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 10 000 Euro einstweilen eingestellt wurde. Hersch weiter: „Das Gericht hat anerkannt, dass wir unseren Mitteilungspflichten hinsichtlich der Registrierung nachgekommen sind.“ Konkret bedeute das, dass Posh Global ihre Produkte weiterhin ohne jede Einschränkung in den Handel bringen und diese verkaufen könne.

    Tatsächlich heißt es in dem Beschluss der Hamburger Richter, „die Antragstellerin hat glaubhaft gemacht, dass sie ihrer Mitteilungspflicht inzwischen nachgekommen ist. Von daher erscheint es gerechtfertigt, die Vollziehung aus der Beschlussverfügung zumindest gegen Sicherheitsleistung einzustellen“. Weiter heißt es: „Für eine Einstellung ohne Sicherheitsleistung war kein Raum, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Prognose über den voraussichtlichen Ausgang des Rechtsstreits gegeben werden kann.“

    Fakt ist, dass das Landgericht für den 29. Mai eine mündliche Verhandlung zum Widerspruchsverfahren angesetzt hat. Allerdings halten manche die Auseinandersetzung schon für beendet. Das Online-Portal „Vapers.guru“ berichtete am 17. Mai über eine Mail des chinesischen Händlers Heavensgift an deutsche Einzelhändler, in der es heißt: „Innocigs lose the case with Be Posh.“ Das Unternehmen greift weiter die Argumentation von Posh Global auf, wonach „deutsche Einzelhändler Podukte ohne Einschränkungen verkaufen dürfen, wenn der Hersteller oder Heavensgift es registriert haben. Aber wir werden sechs Monate nach der Registrierung abwarten“.

    Für den Handel ist es allerdings schwierig nachzuvollziehen, ob ein Produkt wirklich registriert wurde. Posh-Global-Chefin Hersch sagt: „Alle Produkte, die die Posh Global GmbH vertreibt, sind durch den jeweiligen Hersteller in Deutschland registriert. Die sechsmonatige Wartefrist ist bei allen vertriebenen Produkten bereits verstrichen. Des Weiteren hat die Posh Global GmbH rein vorsorglich alle von ihr importierten Produkte auch selbst registriert.“

    BVL-Liste unvollständig?
    Alle Produkte der Marke Be Posh aus den Jahren 2016 und 2017 seien registriert worden, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zur Verfügung gestellte Liste unvollständig.

    Dagegen meint Dahlmann, es gebe „keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Liste nicht vollständig sein“ solle. Das BVL teilt auf DTZ-Anfrage mit: „Die Europäische Kommission hat eine ,Extract list‘ für die EU-Mitgliedstaaten bereitgestellt, die alle für einen Mitgliedstaat notifizierten Produkte aufführt“. Und weiter: „Wenn ein Produkt nicht für Deutschland in EU-CEG notifiziert wurde, ist das Produkt nicht an die zuständige Überwachungsbehörden mitgeteilt worden.“

    Darum wird gestritten:
    Paragraph 24 der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) beschreibt die Mitteilungspflichten, die vor dem Marktstart beachtet werden müssen. Demnach sind „Hersteller und Importeure von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern verpflichtet, der zuständigen Behörde in einer nach Markennamen und Art der Erzeugnisse gegliederten Liste“ verschiedene Details zu ihren Produkten zu nennen. „Der Hersteller oder der Importeur“ müssen die Verantwortung für die Produkte übernehmen.

    DTZ wird weiter berichten.

    max

    (DTZ 21/18)

  • Ungewisse Zukunft für Pfälzer Bio-Tabakbauern

    SPEYER // Der weitere Anbau von biologisch erzeugtem Tabak in der Südpfalz steht auf der Kippe. Wie der Südwestrundfunk (SWR) berichtet, will der bisherige Abnehmer, Santa Fe Natural Tobacco, keinen Bio-Tabak aus der Südpfalz mehr abnehmen.

    Der Rückzug des US-amerikanischen Herstellers bedeutet einen harten Einschnitt für die rheinland-pfälzischen Pflanzer. Etwa 15 Prozent der 1.200 Tonnen Tabak sind laut SWR davon betroffen.

    Dem SWR-Bericht zufolge, versuchen die Erzeuger andere Abnehmer zu finden. Das gestaltet sich nach Angaben des Erzeugergemeinde EZG Südwest-Tabak schwierig.

    Im vergangenen Jahr konnten 150 Tonnen Bio-Tabak verkauft werden. In diesem Jahr werde voraussichtlich nur die Hälfte der Menge verkauft, heißt es. EZG-Geschäftsführer Jörg Bähr rechnet damit, dass es in der Pfalz wieder mehr konventionellen Tabakanbau geben wird.

    red

    (DTZ 21/18)

  • Strafzölle auf US-Tabak

    BRÜSSEL // Die EU-Kommission hat bei der Welthandelsorganisation eine Liste von US-Produkten eingereicht, die mit Strafzöllen belegt werden könnten. Der Schritt ist eine Reaktion auf die Importzölle der Vereinigten Staaten auf Stahl und Aluminium.

    Der Umfang der Vergeltungszölle beläuft sich auf etwa 1,6 Milliarden Dollar. Rund 100 Millionen könnten auf die US-Tabakexporteure entfallen – in der Liste stehen unter anderem Zigaretten, Feinschnitt, Zigarren und Wasserpfeifentabak.

    red

    (DTZ 21/18)

  • Flagge zeigen

    MAINZ // Nicht nur Fußball-Fans freuen sich auf die Weltmeisterschaft in Russland. Auch Tabakwarenfachhändler blicken gespannt auf die Großveranstaltung, bei der neben Sonder-Editionen (wie in den Bildern dargestellt) auch Zusatzsortimente in schwarz-rot-gold-farbener Optik für reichlich Umsatz sorgen dürften.

    Für den Einzelhandel gilt: Je weiter die deutsche Nationalmannschaft im Turnier kommt und je besser das Wetter ist, desto ertragreicher verläuft das Geschäft. Und erfahrene Händler wissen: Fans kaufen ihre Knabbereien, Getränke und Sieger-Zigarren erst kurz vor Beginn einer Fußball-Übertragung. Zudem verstärkt sich der Kauf von Fan-Artikeln erst unmittelbar vor dem Eröffnungsspiel. Dabei schaffen Sonderangebote bei internationalen Sportwettbewerben neue Kaufanreize.

    Die zeitlich begrenzt verfügbaren Markenartikel liefern Neukunden einen Anlass, von einem Niedrigpreis-Produkt zu wechseln. So gönnen sich sparsame Verbraucher nicht nur etwas Besonderes, sondern sorgen mit einem außergewöhnlichen Artikel auch für Gesprächsstoff in ihrem Bekanntenkreis. Umsichtige Händler sorgen im Laden mit einer gut sichtbaren Verbundplatzierung von WM-Produkten bei Kunden für Aufmerksamkeit und fördern so den Impulskauf.

    schu

    Lesen Sie dazu auch das Special „Fußball WM“ auf den Seiten sechs und sieben in der DTZ-Printausgabe 20/18.

  • Presse-Grosso tagte

    KÖLN // Der Bundesverband Presse-Grosso hat seinen Jahresbericht 2017 vorgelegt. Der Erste Vorsitzende des Verbandes, Frank Nolte, unterstreicht in einem Interview in dem Bericht die Initiativen des Berufsstandes für die aktive Vermarktung von Presse am Point of Sale.

    „Wir haben 2017 richtig Gas gegeben“, so sein Resümee. Nolte zeigt ferner, wie der Pressegroßhandel den Medien- und Strukturwandel vor dem Hintergrund einer herausfordernden Marktentwicklung und eines wachsenden Margendrucks aktiv gestalten will. Im Fokus des Marketing-Mix des Presse-Grosso als Manager der Kategorie Presse stehen die Partner im Einzelhandel – vom Lebensmitteleinzelhandel über den Pressefachhandel bis hin zu den klassischen Kiosken.

    Auf der Hauptversammlung des Verbandes wurde zudem der Unternehmer Vincent Nolte neuer zweiter Vorsitzender des Bundesverbandes Presse-Grosso. Er tritt die Nachfolge von Robert Herpold an, der sein Mandat nach neun Jahren abtritt. Frank Nolte und Jan Carlsen führen ihre Mandate als Erster Vorsitzender beziehungsweise Vorstand Betriebswirtschaft fort.

    Herpold bedankte sich bei den Mitgliedern für das Vertrauen sowie bei seinen Vorstandskollegen für die erfolgreiche Zusammenarbeit und die stets gute Unterstützung. „Ich gehe mit einem weinenden und einem lachenden Auge von Bord“, so Herpold. Die Verbandsarbeit habe ihn geprägt. Er freue sich, einen geschätzten Kollegen als Nachfolger gewonnen zu haben.

    Vincent Nolte ist geschäftsführender Gesellschafter der Presseservice Nord GmbH & Co. KG in Bremen. Der gelernte Verlagskaufmann und Diplom-Betriebswirt ist seit 2007 in der Branche tätig und engagiert sich seit vielen Jahren in verschiedenen Funktionen im Bundesverband Presse-Grosso: seit 2013 als Vorstand der Regionalgruppe Nord und seit 2015 als Bereichsleiter Regulierung.

    vi

    (DTZ 20/18)

  • AMV ruft Kartellamt an

    MAINZ // Die Mitgliedsverlage des Arbeitskreises Mittelständischer Verlage (AMV) sind der Ansicht, dass die Handelsspannenvereinbarung zwischen Verlagsallianz und Grosso kleine und mittlere Verlage diskriminiert. Verbesserungen für kleine Titel hat der Grosso-Vorstand bislang abgelehnt.

    Daher hat der AMV nach eigenen Angaben eine Kartellamtsanfrage wegen diskriminierenden Verhaltens auf den Weg gebracht. Die Unterlagen seien der Behörde am 11. Mai zugestellt worden.

    Der AMV will es dem Kartellamt überlassen, die Sachlage zu beurteilen.

    pi

    (DTZ 20/18)

  • WHO gegen Tabakgenuss

    GENF // Am 31. Mai ist es wieder so weit: Rund um den Globus finden zahlreiche Aktionen zum Weltnichtrauchertag statt. Händler müssen sich auf schleppende Geschäfte einstellen.

    „Der große deutsche Politiker Herbert Wehner hat gesagt: ‚Die Raucher sind immer toleranter als Nichtraucher! Uns stört das nicht, dass sie nicht rauchen!‘ Aber im Ernst: Tabak ist ein legales Produkt. Daher muss es auch eine legitime Art geben, ihn zu konsumieren. Grundlage ist bewusster Genuss bei rücksichtsvollem Verhalten. Angesichts des gegenwärtigen Trends zu Egoismus und Ich-Bezogenheit droht Rücksichtnahme als wichtiger Wert zunehmend in Vergessenheit zu geraten.“ So nimmt Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer beim Verband der Rauchtabakindustrie, Stellung zu der Initiative. Sein Fazit: „Seit 2014 Jahren streitet man sich alljährlich um das Motto, welches den Nichtraucher-Tag schmücken soll, da die Protagonisten untereinander nicht einig sind. Das ist bezeichnend.“

    In diesem Jahr legt die Weltgesundheitsorganisation WHO den Fokus auf das Thema „Tabak und Herzkrankheiten“. Auch die Plakate, mit denen der Aktionstag beworben wird, bilden ein menschliches Herz ab, aus deren (abgeschnittenen) Adern es qualmt. Laut WHO sind Tabakgenuss und Passivrauchen verantwortlich für zwölf Prozent aller Herztoten und damit Todesursache Nummer 2 hinter zu hohem Blutdruck.

    Die Organisation schreibt, mehr als sieben Millionen Menschen würden jedes Jahr an der „globalen Tabak-Epidemie“ sterben, darunter fast 900 000 Nichtraucher. Unter den etwa eine Milliarde Rauchern lebten knapp 80 Prozent in Ländern mit mittleren und niedrigen Einkommen. Dort seien die gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Tabaks am stärksten.

    Die WHO schlägt zudem verschiedene Maßnahmen vor, mit denen Regierungen den Tabakgenuss innerhalb der eigenen Grenzen bekämpfen könnten: das Schaffen völlig rauchfreier Zonen, das Bereitstellen verschiedener Angebote zum Ausstieg aus der Tabak- beziehungsweise Nikotinabhängigkeit, Warnungen vor den Folgen des Tabakgenusses durch Einheitspackungen oder große Bildwarnhinweise, das Fördern effektiver Kampagnen in Massenmedien, mit denen die Öffentlichkeit vor Tabak gewarnt werden könne, umfassende Verbote für Tabakwerbung und Sponsoring sowie deutliche Anhebungen von Steuern auf Tabakwaren, um diese weniger erschwinglich zu machen.

    red

    (DTZ 20/18)

  • Pfeifen made in Germany

    NÜRNBERG // Seit 170 Jahren existiert die Firma Vauen und ist damit die älteste deutsche Pfeifenfabrik. Und seit 38 Jahren steht ihr Alexander Eckert als Geschäftsführer vor. Im Interview erzählt Eckert, was für ihn eine gute Pfeife ausmacht und warum der Fachhandel so wichtig für sein Unternehmen und die ganze Branche ist.

    Herr Eckert, was empfinden Sie, wenn Sie an die Marke Vauen denken?
    Alexander Eckert: Seit 36 Jahren bin ich für die Führung des Familien-Unternehmens Vauen verantwortlich und jeden Tag stolz darauf, die Geschicke eines solch traditionsreichen Unternehmens mit solch wunderbaren Produkten lenken zu dürfen. Insbesondere freut es mich, wenn ich die Entwicklung der letzten 20 Jahre Revue passieren lasse. Trotz Rauchverboten und Anfeindungen von allen Seiten ist es meinem Unternehmen gelungen, stetig zu wachsen und die Beliebtheit des schönsten aller Rauchgenüsse weiter zu steigern. Die Marke Vauen ist im eigentlichen Sinn ein echtes Markenprodukt geworden, das bei Pfeifenrauchern in aller Welt aufgrund der gleichbleibenden, hohen Qualität zu einem vernünftigen Preis geschätzt und beliebt ist.

    Heute ist der Name Vauen aus den Vitrinen guter Geschäfte und unzähliger Tabakgenießer ja gar nicht mehr wegzudenken. Worin sehen Sie den Erfolg der Marke begründet?
    Eckert: Ja, wir sind schon ein wenig stolz, dass es uns gelungen ist, die deutsche, handgefertigte Pfeife wieder in aller Munde zu sehen. Dieser Erfolg ist das Ergebnis unermüdlichen Strebens, Pfeifenrauchern in der ganzen Welt Produkte anbieten zu können, die durch ihre hohe Qualität einen echten Wert darstellen, der erkannt und bezahlt wird. Wir bringen in einem Jahr zwei Mal neue Pfeifenkollektionen heraus, die immer etwas Besonderes darstellen und eine Bereicherung der eigenen Pfeifensammlung sind. Zudem haben wir uns bei den Pfeifenrauchern und unseren Händlern einen guten Namen gemacht, indem wir jedes Jahr mindestens eine ganz außergewöhnliche Designerkollektion anbieten. Diese Pfeifen gehen weg vom „Normalen“ und sind ganz im jeweiligen Zeitgeist von namhaften Designern kreiert worden. Dies hat den positiven Effekt, dass die Pfeifenraucher das Gefühl vermittelt bekommen, dass die Pfeife „lebt“ und zeitgemäß ist. Aber auch unsere Bemühungen, dem Tabakhandel beim Abverkauf behilflich zu sein, gehört hier hin.


    Zum Beispiel?

    Eckert: Für die Bewerbung unserer Neuheiten stellen wir ebenfalls zwei Mal im Jahr attraktiv gestaltete Prospekte zur Verfügung. Weiterhin veranstalten wir in Zusammenarbeit mit dem Handel Pfeifenanfängerabende, die nachweislich zu neuen Pfeifenrauchern führen. Neu hinzugekommen sind unsere Aktivitäten im Social-Media-Bereich, was zur Erhöhung unseres Bekanntheitsgrades wesentlich beiträgt und neue Pfeifenraucher generiert. Schließlich nehmen wir für uns in Anspruch, einen sehr guten Kundendienst zu haben. Wir lassen unsere Händler und unsere Verbraucher nicht alleine, wenn es doch einmal Probleme geben sollte.


    jgw


    Das vollständige Interview lesen Sie in der DTZ-Ausgabe 19/18.

  • Arnold André erweitert Führungsspitze

    BÜNDE // Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2018 werden Mathias Döring (49) und Thomas Strickrock (53) zu weiteren Geschäftsführern der Arnold André GmbH & Co. KG bestellt. Schwerpunktmäßig wird Mathias Döring für Finanzen und Verwaltung, Personal und Einkauf, Thomas Strickrock für Tabak, Produktion, Marketing, Vertrieb Inland und Export verantwortlich zeichnen.

    Mit dieser Maßnahme wird dem Wunsch von Rainer Göhner (63) Rechnung getragen, seine Tätigkeit für das Haus im Juni 2020, nach dann 33jähriger Unternehmenszugehörigkeit, zu beenden. Bis zu seinem Ausscheiden wird er den Vorsitz der Geschäftsführung innehaben.

    Mathias Döring trat nach Abschluss seines Studiums als Diplom-Betriebswirt und mit Erfahrungen aus der Konsumgüter- und IT-Branche im Jahr 2000 in das Unternehmen ein. Zuletzt zeichnete er als Senior Direktor und Stellvertreter des Geschäftsführers für Finanzen, Verwaltung und IT verantwortlich.

    Thomas Strickrock ist seit zwei Jahren als Direktor Vertrieb für das Haus André tätig. Zuvor bekleidete er in namhaften Unternehmen verantwortliche Positionen als Key Account Manager, Vertriebsleiter und Geschäftsführer. Seit mehr als 25 Jahren ist er mit der Tabakbranche verbunden.

    „Ich bin sehr zufrieden“, so Rainer Göhner, „dass von Herrn André diese rechtzeitige Erweiterung der Geschäftsführung ermöglicht wurde und ich freue mich ganz besonders darauf, mit ihm und den Kollegen Döring und Strickrock zusammen in den letzten Jahren meiner beruflichen Tätigkeit die Geschicke von Arnold André zu lenken.“

    Axel-Georg André beschreibt Mathias Döring und Thomas Strickrock als zwei Persönlichkeiten, die sich auch durch ihre Fachkompetenz für die Leitung des Unternehmens auszeichnen. Gleichzeitig sei er glücklich, dass mit dieser Lösung eine besonnene Stabübergabe gewährleistet wird.

    pi

    (DTZ 19/18)

  • Umfangreiches Register

    BERLIN // Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) hat sich die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) geführte Liste sämtlicher Registrierungen aus dem E-Zigarettensektor beschafft und sie seinen Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Sämtliche Erzeugnisse – etwa die sogenannten Clearomizer und alle nikotinhaltigen Liquids – müssen sechs Monate, bevor sie auf den Markt gebracht werden, bei der Behörde registriert werden. Das betrifft auch Produkte, die im Ausland hergestellt werden.

    Eigentlich müssen diese Daten gemäß Tabakerzeugnisverordnung vom zuständigen Ministerium oder vom BVL veröffentlicht werden. Bislang jedoch gibt es keine Abrufmöglichkeit. Dabei sind die enthaltenen Informationen insbesondere für den Handel von großer Bedeutung. Grund: Nur Waren, die in die Liste aufgenommen wurden, dürfen auch verkauft werden. Derzeit müssen sich die Händler darauf verlassen, dass Produzenten oder Großhändler nur entsprechende Erzeugnisse zur Verfügung stellen. Bei Verstößen drohen laut BfTG einerseits Abmahnungen, andererseits Geldstrafen bis zu 5000 Euro.

    Die nun zugängliche Liste, die DTZ vorliegt, umfasst mehr als 113 300 Positionen. Zu allen werden das Datum der Registrierung, der Grund für den Antrag, Hersteller mit Adresse, Produktname sowie ein Identifizierungs-Code sowie eine Kurzbeschreibung genannt.

    Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG, warnt seine Mitglieder in diesem Zusammenhang: „Auf die von der Firma Posh Global GmbH importierten Produkte müssen wir aus aktuellem Anlass eine offizielle Warnung aussprechen. Posh Global GmbH wurde untersagt, Produkte in Verkehr zu bringen, ohne sechs Monate vorher die Mitteilung vorgenommen zu haben.“ In der Registrierungsdatenbank befinden sich nur 36 Einträge von Posh Global GmbH zu Liquids der Marke Prime. Dahlmann: „Anscheinend ist selbst die Registrierung für die E-Zigaretten, ihrer eigenen Marke ,beposh‘ ausgeblieben.“

    max

    (DTZ 19/18)