Schlagwort: Rauchverbot

  • Nichtraucher zeigen ARD an

    BERLIN/HAMBURG (DTZ/red). Das „Forum Rauchfrei“ hat Anzeige gegen die ARD-Vorsitzende Monika Piel erstattet, weil der rauchende Altkanzler Helmut Schmidt in der Talk-Runde bei Günther Jauch im Oktober Zigaretten geraucht hat.

    Die Nichtraucher-Initiative sieht darin eine Gefährdung durch Passivrauch für die Angestellten im Berliner Gasometer, dem Ausstrahlungsort der Oktober-Sendung. Der Rauchgenuss des 92-Jährigen sei ein vorsätzlicher Verstoß gegen den fünften Paragraphen der Arbeitsstättenverordnung (§5 ArbStättV), wonach Mitarbeiter vor den Gesundheitsgefahren des Tabakrauchs geschützt werden müssen.

    Der NDR, verantwortlich für den Jauch-Talk am Sonntagabend, bezeichnet kurz nach der Sendung in einer Pressemitteilung Schmidts Auftritt als Einzelfall. Nur in absoluten Ausnahmefällen werde vom Rauchverbot abgewichen. Und auch nur dann, wenn wie im vorliegenden Fall der Sender die Zustimmung aller betroffenen Mitarbeiter habe, heißt es.

    (DTZ 49/11)

  • Hauchdünne Mehrheit für striktes Rauchverbot

    BASEL (DTZ/red). Mit 50,23 Prozent wurde im Schweizer Kanton Basel-Stadt die Volksinitiative „Ja zum Nichtraucherschutz ohne kantonale Sonderregelung!“ abgelehnt, was einem radikalen Rauchverbot entspricht.

    Die Initiative hatte eine Kompromiss-Lösung mit der Gastronomie angestrebt, die es in dieser Form nicht gibt. Stattdessen entfallen bediente Fumoirs (Raucherbereiche) und gekennzeichnete Raucher-Lokale in der Gastronomie-Szene des Kantons.

    „Wir sind enttäuscht“, zitiert das Online-Magazin „Baizer.ch“ Josef Schüpfer, Präsident des Wirteverbands Basel-Stadt, „und wir machen uns große Sorgen um die Vielfalt der Wirtshauskultur in Basel.“

    (DTZ 48/11)

  • Tabakvorschriften verletzten Urheberrechte

    WINDHOEK (DTZ/red). Der Zigarettenhersteller British American Tobacco(BAT) wehrt sich gegen die Einführung von Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen in Namibia.

    Der Konzern, der 85 Prozent Marktanteil im südafrikanischen Land besitzt, behält sich nach Informationen der „Allgemeinen Zeitung Windhoek“ rechtliche Schritte gegen die Maßnahme vor.

    Hintergrund ist eine Überarbeitung des noch nicht verabschiedeten Nichtraucherschutz-Gesetzes, die aktuell im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

    Darin wird unter anderen ein generelles Rauchverbot für öffentliche Plätze und Gebäude angekündigt. Die Regierung will außerdem ein Rauchverbot in der Gastronomie einführen, das keine Ausnahmen wie abgetrennte Raucherräume vorsieht. Das Aufstellen von Zigarettenautomaten ist laut geplantem Gesetz verboten.

    Tabakfirmen werden außerdem verpflichtet, Zigarettenschachteln mit Gesundheitswarnungen inklusive Bildwarnhinweisen zu versehen und über die Inhaltsstoffe der Zigaretten zu informieren. Das Kennzeichnen der Packungen mit Begriffen wie „mild“ oder „leicht“ ist künftig untersagt.

    Letztlich sollen die Bild- und Textwarnhinweise laut Informationen der Tageszeitung rund 60 Prozent der Vorder- und Rückseite der Packung bedecken. Bat kritisiert, dass eine individuelle Gestaltung der Marken nicht mehr möglich sei und eine Vereinheitlichung der Zigarettenmarken vorangetrieben werde. Das Unternehmen sieht in der „Standardisierung“ von Zigarettenschachteln auch eine Verletzung des Urheberrechts, schreibt die Zeitung.

    (DTZ 47/11)

  • Nordirischer Gesundheitsminister fordert striktes Rauchverbot in Autos

    BELFAST (DTZ/red). Der nordirische Gesundheitsminister Edwin Poots fordert ein Rauchverbot in allen privaten Fahrzeugen, unabhängig davon, ob Kinder im Wagen sitzen.

    Sein Ministerium werde eine öffentliche Beratung zum Thema veranlassen, zitiert „BBC News“ Poots. Er sei bereit für ein striktes Verbot, selbst wenn es einigen einen Schritt zu weit gehe.

    „Wie dulden es nicht, wenn Erwachsene im Auto rauchen, sollten Kinder anwesend sind. Das ist rücksichtslos. Aber es ist kein Argument dafür, dass Rauchen in Fahrzeugen ein ernstes Gesundheitsrisiko für Kinder ist“, zitiert „BBC News“ Simon Clark, Direktor der englischen Raucher-Vereinigung [link|http://www.forestonline.org/] „Forest“ [/link]

    (DTZ 46/11)

  • Klare Abfuhr für totales Gastrorauchverbot

    DÜSSELDORF (DTZ/fnf). Wenn es nach dem Willen der Bürger geht, sollten die Politiker in Nordrhein-Westfalen die Finger von einem totalen Rauchverbot in der Gastronomie lassen. Eine Umfrage der Bild-Zeitung unter ihren Lesern ermittelte eine klare Mehrheit, die sich gegen ein solches hartes Rauchverbot aussprach, welches nach dem Willen von Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Die Grünen) künftig auch für Eckkneipen, beim Karneval oder im Schützenfest gelten soll.

    Insgesamt hatten sich 15 797 Personen an der Umfrage beteiligt, 67 Prozent stimmten gegen ein totales Gastrorauchverbot. Dabei waren die Reaktionen am Telefon (82 Prozent der 4 257 Anrufer dagegen) noch deutlicher als bei der Online-Umfrage (62 Prozent von 11 540 Stimmen).

    Laut „Bild“ will sich das Gesundheitsministerium jedoch von dem klaren Meinungsbild der Bürger nicht beeindrucken lassen und an dem von den Grünen auf ihrem „kleinen Parteitag“ beschlossenen harten Anti-Raucher-Kurs nicht abbringen lassen. FDP-Fraktionschef Gerhard Pape sieht sich hingegen durch die hohe Beteiligung an der Bild-Umfrage und deren eindeutiges Ergebnis bestätigt: „Die FDP wird nicht hinnehmen, dass jeder Raucher am Tresen, beim Karneval oder im Schützenzelt demnächst mit rot-grünen Strafmandaten überzogen wird.“

    (DTZ 42/11)

  • BdZ: „Gesellschaftlichen Konsens nicht zerstören“

    ESSEN (DTZ/fok). Die Grünen in NRW haben auf ihrem kleinen Landesparteitag den Leitantrag für ein neues Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet. Dabei hat die Partei sich das schärfste Nichtraucherschutzgesetz Deutschlands aus Bayern zum Vorbild genommen, welches in Zukunft ein absolutes Rauchverbot zur Folge hätte.

    Der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) zeigt sich erstaunt darüber, dass gerade eine Partei, die sich für die persönliche Freiheit und Selbstbestimmung einsetzt, so strenge Regelungen durchsetzten will. Nach Meinung von Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie, führt diese Regelung dazu, dass auch noch die letzten Freiräume für die Genießer von Zigarren und Zigarillos geschlossen werden. Obwohl das jetzt gültige Gesetz einen guten Kompromiss zwischen Rauchern und Nichtrauchern darstellt, wird dieses Modell aus rein ideologischen Gründen geopfert, worunter gerade die Gastronomie leiden wird.

    Laut Peter Wörmann, Zigarrenhersteller aus NRW und Vorsitzender des BdZ, werden diese Maßnahmen auch gravierende Auswirkungen auf die Zigarrenindustrie haben: „Zigarren und Zigarillos sind Genussartikel, die man nicht schnell vor der Tür rauchen kann. Durch diese Maßnahmen werden gerade Unternehmen der Zigarrenindustrie getroffen, die sehr viele Arbeitsplätze in NRW zur Verfügung stellen.

    Es ist auch nicht nachzuvollziehen, dass in Zukunft der Genuss von Zigarren in Zigarrenlounges oder abgeschlossenen Raucherräumen nicht mehr möglich sein soll. Gerade hier erhoffen wir uns von der Landesregierung mehr Augenmaß.“ Der BdZ hat sich immer für einen sinnvollen Nichtraucherschutz eingesetzt, bei dem die Belange von Nichtrauchern und Rauchern akzeptiert werden. Durch totale Rauchverbote in der Gastronomie wird der erreichte gesellschaftliche Konsens aber zerstört und die Bürger in ihren Freiheitsrechten beschnitten.

    (DTZ 41/11)

  • Rot-Grün in NRW plant Total-Gastrorauchverbot

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Nach der bereits kurz nach der Wahl getroffenen Ankündigung der NRW-Grünen, die Gastro-Rauchverbotsregelungen in diesem Bundesland verschärfen zu wollen, bereitet die Rot-Grüne Landesregierung jetzt die Umsetzung dieser Pläne vor. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grün) kündigte an in den nächsten Wochen einen Entwurf „für einen verbesserten Nichtraucherschutz in NRW“ vorzulegen.

    Konkret droht eine „bayerische Lösung“, also ein totales Rauchverbot in der Gastronomie ohne Ausnahmen, denn neben den Grünen liebäugelt auch ihr Koalitionspartner in der Landesregierung, die SPD, mit einer Radikallösung. Heike Gebhard, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, sagte der „Rheinischen Post“, der Entwurf ziele auf eine „bayerische Lösung“. Auch für Brauchtumsveranstaltungen soll es keine Ausnahmen mehr geben.

    Als Minderheitsregierung braucht Rot-Grün aber noch Stimmen anderer Parteien. Die FDP kündigte Widerstand gegen ein totales Gastro-Rauchverbot an. Auch der Hotel- und Gaststättenverband übte Kritik. Ihr Hauptgeschäftsführer Klaus Hübenthal erklärte, dass er mit dem Verschwinden von 3 000 bis 3 500 Kneipen rechne, wenn ein totales Gastro-Rauchverbot eingeführt werde. Rund 10 000 Beschäftigte der Gaststättenbranche würde ihren Arbeitsplatz verlieren.

    (DTZ 38/11)

  • Rauchverbot auf der Kippe?

    HAMBURG (DTZ/red). Das Hamburger Verwaltungsgericht hält Medienberichte zufolge das Rauchverbot der Hansestadt für verfassungswidrig, weil es gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoße. Es gäbe keine sachlichen Gründe, dass in kleinen Kneipen Raucherräume eingerichtet werden dürfen, in Restaurants aber nicht, heißt es. Jetzt sollen die Verfassungsrichter in Karlsruhe den Sachverhalt prüfen.

    Hintergrund ist die Klage der Wirtin Bärbel Uliczka, die eine Gaststätte auf dem Autohof Altenwerder an der A 7-Ausfahrt Waltershof betreibt. Da sie auch Speisen anbietet, darf sie laut Hamburger Passivrauchschutzgesetz, keinen Raucherraum einrichten. Im Gegensatz zu Eckkneipen, die, wenn sie keine Speisen servieren, von einer gesetzlichen Ausnahmeregelung profitieren und ihre Gäste rauchen lassen dürfen.

    Da die Mehrheit der Uliczka-Kunden Lkw-Fahrer sind, die fast ausschließlich rauchen, wandern die Kunden Medienberichten zufolge in die benachbarte Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen ab. „Ich habe inzwischen bis zu 60 Prozent Umsatzeinbußen. Ich werde gegenüber anderen Wirten benachteiligt“, sagt sie im Gespräch mit der Presse. Die Wirtin fühlt sich ungleich behandelt und fordert in ihrer Klage eine Ausnahmeregelung für ihre Schankräume ein.

    Als Begründung führt sie an, dass das Rauchverbot des Stadtstaates zu einer Abwanderung der rauchenden Gäste zu Autobahngaststätten in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein führe. Nur mit einem Raucherraum könne sie Umsatzeinbußen verhindern. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Hamburger Regelung kippen, darf sie einen Raucherraum einrichten und die Bürgerschaft muss sich nach 2008 und 2010 erneut mit dem Gesetz befassen.

    Das Verfahren ist Pressemeldungen zufolge noch nicht abgeschlossen. Die Richter wollen demnach erst die Entscheidung aus Karlsruhe abwarten. Im Hamburger Rathaus sei man gelassen, heißt es. „Es ist nicht der Zeitpunkt für politische Diskussionen. Dies ist ein ganz normaler rechtlicher Prüfvorgang. Wir warten die Entscheidung aus Karlsruhe ab, denn letztlich entscheidend ist das Bundesverfassungsgericht“, zitiert die „Welt“ Andreas Dressel, Fraktionschef der regierenden SPD.

    (Lesen Sie auch das Interview zum Thema auf Seite 2 der aktuellen Print-Ausgabe.)

    (DTZ 35/11)

  • Rauchverbot im Libanon

    BEIRUT (DTZ/red). Das libanesische Parlament hat ein Rauchverbot für alle öffentliche Plätze und Räume verabschiedet. Davon sind auch Restaurants, Bars, Cafés und Büros betroffen.

    Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Geschäftsinhaber mit einem Bußgeld rechnen müssen, sollten sie das Rauchverbot bei ihren Kunden oder Gäste nicht durchsetzen. Darüber hinaus wird jeder zur Kasse gebeten, der öffentlich raucht.

    Weiterhin setzt die Regierung in Beirut durch, dass Tabakanzeigen und -werbung gesetzwidrig sind. Das neue Tabakgesetz schließt darin Plakatwände und Zeitschriften sowie die finanzielle Unterstützung von Veranstaltungen und Konzerten mit ein. Die neue Bestimmung fordert die Einführung von Bild-Warnhinweisen, die 40 Prozent der Zigarettenpackungen füllen.

    (DTZ 34/2011)

  • Rauchverbot I: Kein Geld für Gastwirte

    KARLSRUHE (DTZ/pi). Laut dpa müssen Gastwirte die wirtschaftlichen Folgen eines gesetzlichen Rauchverbots allein tragen.

    Dies ist das Resultat einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes, vor dem ein Pächter einer Gaststätte auf Schadensersatz gegen den Vermieter geklagt hatte, da er in Folge des Rauchverbots Umsatzeinbußen zu beklagen hatte; der Pächter wollte seinen Vermieter dazu zwingen, durch Umbauten einen Raucherraum einzurichten. Hierzu ist dieser aber laut Gerichtsurteil (Az. XII ZR 189/09) nicht verpflichtet.

    (DTZ 28/2011)