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  • Verordnete Zwangspause nutzen

    MAINZ // Die wegen der Corona-Krise verfügte Schließung weiter Teile des deutschen Einzelhandels führt dazu, dass manche Angestellte nun über Zeit verfügen, die sie auch für eine ganz spezifische Fortbildung einsetzen können: Beratungsintensive Produkte wie Pfeifen verlangen ein Fachwissen, das man sich aktuell auch von zuhause aus leicht online aneignen kann. Anbieter und Importeure machen auf ihren Seiten diverse Angebote. DTZ hat sich für Sie durchs Netz geklickt.

    Einen Überblick
    Einen Überblick über das aktuelle Sortiment bietet [link|https://www.vauen.de/vauen.html]Vauens Online-Auftritt[/link]. Dabei kann man sich jede Pfeife in vergrößerter Darstellung anschauen – fast so, als hätte man sie in der Hand. Auch die einzelnen Tabake von A wie Auenland bis Z wie Zeppelin werden in Wort und Bild dargestellt. Spannend ist der Einblick in die Pfeifenherstellung, den verschiedene Videos bieten.

    Hintergründe
    [link|https://www.arnold-andre.info/]Arnold André – The Cigar Company[/link] importiert die Tabake des dänischen Produzenten Mac Baren, der auf einer Unterseite der Webpräsenz des Bündener Unternehmens nicht nur sein Unternehmen und die angebotenen Tabake vorstellt, sondern auch über einzelne Tabaksorten informiert: Warum sind Virginia und Burley die Hauptsorten für Rohtabak, der für Pfeifentabak verwendet wird? Wie kommt Latakia zu seinem besonders rauchigen Aroma? Und wie wird Tabak überhaupt angebaut? In kurzen Textabschnitten erfährt man auch, wie Pfeifentabak produziert wird und welche Geschichte dahintersteckt.

    Bei Importeur [link|https://www.kopp-pipes.com/de/]Kopp [/link] in Offenbach kann man sich über das komplette Sortiment und kleine Geschichten, die hinter den einzelnen Serien stecken, informieren. Diese Fakten kann man dann wiederum gewinnbringend im Kundengespräch einbringen.

    Pfeife anzünden
    „Bevor man eine Frage beantwortet, sollte man immer erst seine Pfeife anzünden“, lautet ein Zitat Albert Einsteins, das den Internetauftritt des Tabakforums schmückt. Der Zusammenschluss von Importeuren und Anbietern von Pfeifen und -tabak kürt nicht nur den „Pfeifenraucher des Jahres“ – die aktuelle Zeremonie musste aufgrund der Corona-Krise verschoben werden –, sondern informiert auch über die Pfeifenherstellung und Tabakveredelung.

    Auch einzelne Händler präsentieren auf ihren Seiten Hintergrundwissen. So bietet das Freiburger Fachgeschäft Meier auf seiner Website ein „1 x 1 des Pfeiferauchens“ und gibt hilfreiche Tipps von der Auswahl der Pfeife bis zum Einrauchen und Säubern des Rauchgeräts.

    jgw

  • Bundes-Soforthilfen stehen bereit

    BERLIN // Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte durch die Länder steht. Die Anträge [lpdf|102](Musterantrag/Pdf)[/lpdf] können ab sofort abgerufen werden.

    Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben sich mit den Bundesländern auf den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt [lpdf|104](Verwaltungsvereinbarung/Pdf)[/lpdf].

    Damit können in den nächsten Tagen die Anträge auf Sofort-Hilfe (Pdf 102)bei den unten genannten Ansprechpartnern in den Ländern gestellt werden. Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen. Hier geht es zu den Anträgen.

    Das Bundeskabinett hatte vor kurzem Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler und Landwirte in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro verabschiedet.

    Eine Übersicht über die zuständigen Stellen in den Ländern finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.

    Ebenfalls finden Sie nachfolgend einen Kurzüberblick mit den wichtigsten Fragen, z.B. wer einen Antrag stellen kann und welche Angaben für die Antragstellung erforderlich sind.

    Kerninhalte Verwaltungsvereinbarung: Wer kann wo einen Antrag stellen?
    Die Verwaltungsvereinbarung einschließlich der Vollzugsregelungen stellt klar, wer wo seinen Antrag stellen kann und welche Nachweise erforderlich sind. Nachfolgend ein Überblick.

    Antragsberechtigte: sind Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Sie müssen ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.[lpdf|103](Soforthilfe/Leistungsempfänger/Pdf)[/lpdf].

    Umfang der Soforthilfe: Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise. Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.

    Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

    Auszahlung über die Länder: Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie[link|https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/03/2020-03-29-PM-Verwaltungsvereinbarung-Soforthilfe-Anlage.pdf;jsessionid=26BD2A68206EBA6BEAB298526D4AA1F6.delivery2-replication?__blob=publicationFile&v=7] hier[/link].

    Unbürokratisches Antragsverfahren. Das Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein – Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen. Anträge können bei den zuständigen Ansprechpartnern in den Ländern in Kürze elektronisch gestellt werden.

    Antrags- und Auszahlungsfrist. Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.

    Kumulierung mit anderen Beihilfen und steuerliche Relevanz: Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.

    pi

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    die zweite Woche der verschärften Ausgangsbeschränkungen hat begonnen. Und, machen wir uns nichts vor, ein schnelles Ende ist nicht in Sicht. Und so bleibt uns vor allem die Hoffnung, dass wir ab 20. April zumindest langsam in ein halbwegs normales wirtschaftliches Leben zurückfinden.

    Herausforderungen für viele Firmen
    Für einige Unternehmen wird das zu spät sein. Es ist zwar erfreulich, dass der Bund sein Milliarden-Hilfspaket in kürzester Zeit durchgepeitscht hat. Aber wie weit kann ein Unternehmen mit fünf Mitarbeitern mit 9000 Euro kommen? Das Überleben wird da oft nur möglich sein, wenn auch Mieten nicht gezahlt, Steuern gestundet werden können. Doch Vorsicht: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Eine ganze Reihe von Firmen dürfte nach der Krise mit einem Schuldenberg dastehen.

    Übrigens: Ab heute können Sie die Liquiditätszuschüsse beantragen, in der Regel bei den staatlichen Landes- und Förderbanken. Ausgezahlt werden soll „schnell und unbürokratisch“.

    Glaube an die Nach-Covid-Zeit
    Apropos „weit kommen“: Der Luftverkehr weltweit ist ja aktuell praktisch zum Erliegen gekommen. Und manche Auguren gehen davon aus, dass wir uns künftig rückbesinnen und weniger (fern)reisen werden. Stimmt nicht, hat der Marketingdienstleister Sojern ermittelt. Vielmehr liege die Zahl der gebuchten Flüge für 2021 deutlich über den Werten von 2019. Die Menschen glauben also an die Nach-Covid-Zeit. Das ist gut.

    BTWE sagt Jahrestagung ab
    Auf eine Reise müssen wir 2020 jedoch definitiv verzichten: Der Handelsverband Tabak (BTWE) hat seine Jahrestagung im Mai in Rösrath abgesagt. Das ist schade, denn der Branchentreff zählt für uns alle zu den wichtigsten Veranstaltungen des Jahres. Aber natürlich ist die Absage richtig. Umso mehr können wir uns aufs kommende Jahr freuen.

    Kommen Sie gut in die neue Woche, bleiben Sie gesund und lassen Sie sich nicht unterkriegen.


    Herzlich Ihr

    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Frankfurter Messe sagt Tendence ab

    FRANKFURT // Bangen bis zuletzt, dann die Absage: Als Reaktion auf die sich weiter verschärfende Situation rund um die Coronavirus-Pandemie und vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen, denen sich der deutsche wie auch europäische Handel derzeit stellen muss, wird die Tendence 2020 abgesagt.

    Alternative im Juli
    Doch die Messe Frankfurt präsentiert gleichzeitig eine Alternative: „Wenn sich die Lage normalisiert, bietet die Nordstil in Hamburg vom 25. bis 27. Juli 2020 zum ersten Mal den Vororder-Anbietern für das Frühjahr und den Sommer 2021 eine Plattform, da für diese Sortimente sonst gar keine Order-Messe in diesem Jahr mehr zur Verfügung stehe.“

    jgw

  • Innocigs muss Geschäfte schließen

    HAMBURG // Innocigs-Gründer Dustin Dahlmann hat gegen die Schließung seiner Geschäfte geklagt, weil er seine Läden trotz Allgemeinverfügung offen halten wollte.

    Eilantrag abgewiesen
    Seine Kunden haben keine Möglichkeit mehr, an die Produkte zu kommen, weil es diese nicht im Supermarkt gebe, begründete Dahlmann seine Klage. Er ist daher bis vor das Oberverwaltungsgericht in Hamburg gezogen. Das hat den Eilantrag am Donnerstag abgewiesen. Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung habe Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen, entschieden die Richter im Eilverfahren.

    Die sieben eigenen Läden in Hamburg müssen nun geschlossen werden, 18 Mitarbeiter gehen in Kurzarbeit. Der Unternehmer sieht eigenen Angaben zufolge keine andere Möglichkeit.

    red

  • Arnold André ist für die Coronakrise gut gerüstet

    BÜNDE // Die rasante Ausbreitung des Coronavirus stellt viele Menschen und Unternehmen vor eine besondere Herausforderung. Zigarrenhersteller Arnold André hat frühzeitig reagiert und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter umgesetzt.

    So wurden beispielsweise in der Produktion die Schichten getrennt, damit sich die Kollegen nicht begegnen und das Ansteckungsrisiko minimiert wird. Alle Konferenzen, Tagungen und Reisetätigkeiten wurden bis auf Weiteres eingestellt. Das gilt auch für die Mitarbeiter im Außendienst, die aus dem Homeoffice den Handel betreuen.

    Maßnahmen auch für übrigen Standorte getroffen
    Die Maßnahmen gelten an allen Standorten in Bünde, Königslutter, Portugal und Frankreich, teilt man aus Bünde mit. Vorsorglich wurde die Manufaktur Arnold André Dominicana für zwei Wochen geschlossen, um das Gesundheitssystem der Dominikanischen Republik zu entlasten.

    Aktuell seien keine Kurzarbeit geplant, und alle Betriebsabteilungen inklusive des Service für den Handel liefen reibungslos. Die Kontinuität der betrieblichen Abläufe sei gewährleistet und die vorhandenen Lagerbestände seien ausreichend, um auch längere Ausfallzeiten zu überbrücken. Das gelte sowohl für Marken aus eigener Herstellung als auch für solche von Partnern im Ausland, heißt es aus dem Unternehmen. red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    In einem Newsletter las ich gestern diese Zeilen: „Die Menschen verlieren die Kontrolle und beginnen Ängste (…) zu entwickeln. Und weil sie es nie gelernt haben oder lernen mussten, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen, beginnen sie, sich absolut indifferent zu verhalten. Die Orientierungslosigkeit steigt von Tag zu Tag!“ Das klingt zunächst einleuchtend. Beim zweiten Lesen jedoch habe ich mich gefragt, ob der Verfasser nicht daneben liegt.

    Phase der Umorientierung
    Natürlich gibt es derzeit viele Ängste – und vor allem die ökonomisch begründeten sind real und meist gerechtfertigt. Aber sind wir wirklich nach einer Woche schon orientierungslos? Ich glaube, so weit ist es noch lange nicht. Vielmehr befinden wir uns in einer Phase der Umorientierung. Und ich glaube nicht, dass – ein einigermaßen rasches Ende der derzeitigen Maßnahmen vorausgesetzt – sich unser Leben nachhaltig verändern wird. Wir werden sehen.

    Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen
    Die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen in dieser Krise hat die Ökonomin Birgit Felden im Interview mit dem Berliner „Tagesspiegel“ sehr schön auf den Punkt gebracht: „Finanzielle Sicherheit!“ Und sie hat noch einmal die vier Instrumente aufgezählt, mit denen sich betroffene Firmen Liquidität verschaffen können: Zuschüsse vom Bund, Umsatzsteuerstundung bis Ende des Jahres, Kurzarbeitergeld und die Corona-Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bitte denken Sie daran: Unternehmen und Selbstständige, die in Schieflage geraten, sollten schnell handeln. Schon jetzt ist der Ansturm insbesondere bei der KfW enorm.


    Corona-Schnelltest

    Vielleicht haben Sie es auch gesehen? Der Konzern Bosch hat innerhalb weniger Wochen einen Corona-Schnelltest entwickelt, mit dem Menschen innerhalb von zweieinhalb Stunden auf den Befall mit diesen Viren geprüft werden können. Was zunächst wie eine typische Unternehmensmeldung klingt, ist tatsächlich ein Lichtblick. So könnten Einreisende – so viel Geduld ist jedem in diesen Zeiten zumutbar – noch an der Grenze oder am Flughafen gecheckt werden. Das wäre ein wichtiger Schritt hin zur Normalisierung: Außenhandel, Messetätigkeit etc. würden zügig wiederbelebt.

    Mit diesem erfreulichen Gedanken verabschieden wir uns bis Montag von Ihnen. Machen Sie das Beste aus dem Wochenende und bleiben Sie gesund.

    Herzlich Ihr
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Hauser übernimmt Bera-Vertrieb

    AUGSBURG / HALTERN AM SEE // Der RBA-Anbieter Hermann Hauser übernimmt ab sofort die Vertriebsaktivitäten von Bera.

    Die Chance für die Augsburger in der Übernahme des regionalen RBA-Händlers liegt nach Firmenangaben in der Attraktivität des Bera-Kundenstamms in Nordrhein-Westfalen.

    Dabei hat Hauser den Ausbau des Vertriebs für seine Zigarettenmarken King und Corset im Blick. Außerdem ergeben sich für klassische RBA-Produkte neue Vertriebswege, heißt es aus Ausgsburg.

    red

  • Brüssel lässt prüfen

    BERLIN / BRÜSSEL  // Die Formulierungshilfe für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes liegt jetzt in Brüssel. Bis zum 24.  Juni – also im Rahmen der dreimonatigen Stillhaltefrist – sind noch Änderungen möglich. Damit könnte das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden – falls ein geordneter parlamentarischer Prozess in der aktuellen Situation überhaupt möglich sein sollte.

    Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf weist die nun vorliegende Fassung eine ganze Reihe von Änderungen auf. Wichtig ist zum Beispiel, dass Schaufenster des Fachhandels vom Außenwerbeverbot nicht umfasst werden.

    Übergangsfrist geplant
    Mit Blick auf nikotinfreie Liquids für E-Zigaretten ist jetzt eine Übergangsfrist vorgesehen: Die Produkte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits am Markt sind, müssen innerhalb von sechs Monaten nachgemeldet werden. Ebenfalls für die E-Branche wichtig ist der Hinweis, dass der im Gesetz verwendete Begriff des Nachfüllbehälters sich auf alle Flüssigkeiten bezieht, die zum Befüllen elektronischer Zigaretten geeignet sind – also etwa auf die sogenannten Basen.

    Die übrigen Änderungen sind redaktioneller Natur. Das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium soll nach fünf Jahren zur Wirksamkeit des Gesetzes Stellung nehmen.

    Die Notifizierung kann auf der Website der Europäischen Kommission unter der [link|https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/de/search/?trisaction=search.detail&year=2020&num=149] Nummer 2020 / 149 / D[/link] eingesehen werden.

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    manchmal bin ich dieser Tage genervt. Genervt vom täglichen Blick auf die Zahlen, von dem auch ich mich nur schwer freimachen kann. Wo gab es die größten Fallzunahmen? Welches Land hat die mieseste Sterbestatistik wegen Corona? Dabei vergessen wir häufig, dass gerade hinter den Verstorbenen meist nicht nur berührende Einzelschicksale stehen, sondern auch Angehörige und Freunde, die trauern. Vielleicht sollten wir ab und zu innehalten und an diese Menschen denken.

    Schiefes Bild
    Was mich ebenfalls nervt: der derzeitige Hang, Begriffe (wieder) einzuführen. Wer hat sich bloß diesen Schwachsinn mit der „Bazooka“ ausgedacht?! Nicht nur, dass es sich um einen unangebrachten militärischen Begriff handelt – es wird auch noch ein schiefes Bild benutzt. Passender wäre wohl eher etwas wie die (finanzielle) „Streubombe“. Aber das scheint dann doch wieder zu negativ belastet… Und warum sprechen wir plötzlich vom „Social Distancing“? Wieso wird die verschleiernde „Triage“ wieder ausgegraben? Es gibt eine ganze Reihe weiterer Beispiele.

    Unbürokratische Hochform
    Die Politik ist kein Unternehmer. Auch wenn aktuell viele Menschen das gerne so hätten. Die Verantwortung für die eigene Firma bleibt jedoch beim Inhaber. Und diese – zumindest diejenigen, mit denen ich in den vergangenen Tagen gesprochen habe – finden das auch gut so. Die Aufgabe der Politik und insbesondere der Verwaltung ist es, den Unternehmern gerade in der Krise zur Seite zu stehen. Dass da auch Ämter zur unbürokratischen Hochform auflaufen können, ist mehr als erfreulich. So berichtet ein Unternehmer aus Berlin, er habe seine kleine Firma unkompliziert und schnell am Telefon beim Arbeitsamt registrieren lassen können. Und der Mitarbeiter sei obendrein noch sehr freundlich gewesen. Und det in Balin!

    Wechsel der Maxime
    Gestern hatte ich ein längeres Gespräch mit einem führenden Vertreter unserer Branche. Er mahnte, auch in Deutschland müssten wir uns Gedanken machen, wie lange der unbedingte Schutz des menschlichen Lebens Vorrang vor dem ökonomischen Überleben eines ganzen Landes bestehen bleiben könne. Ethiker, Politiker, Mediziner und viele andere diskutieren das bereits. Ein Wechsel der Maxime wäre ein gigantischer Schritt. Andere Nationen sind da viel weiter. In Frankreich etwa werden Corona-Kranke über 80 Jahre nicht mehr beatmet.

    Die Bundesregierung hat spät, aber womöglich nicht zu spät gehandelt. Deshalb könnte uns dieser absolute soziale Katastrophenfall erspart bleiben.

    Und um sie nicht mit so schwarzen Gedanken in den Tag zu entlassen: Öffnen Sie zwischendurch einfach mal ein Fenster und lauschen Sie ins Freie. Der Verkehrslärm hat deutlich abgenommen, das Zwitschern der Vögel untermalt das kalte, aber sonnige Frühlingswetter. Grundsätzlich ist das Leben schön!

    Lassen wir uns nicht unterkriegen.

    Herzlich
    Marc Reisner
    Chefredakteur DTZ