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  • Steuer-Einnahmen sind leicht im Plus

    WIESBADEN // Eine fiskalische Zwischenbilanz haben die zuständigen Behörden jetzt vorgelegt. Demnach legten die Einnahmen des Bundes aus der Tabaksteuer im September um 10,4 Prozent zu.


    Absolute Zahlen

    Das ist vor allem auf das Plus bei Zigaretten (9,7 Prozent auf knapp 965,5 Millionen Euro) gegenüber dem Vorjahresmonat zurückzuführen. Bei Pfeifentabak inklusive Wasserpfeifentabak sowie den Sticks für Tabakerhitzer fiel die Steigerung mit 54,5 Prozent sogar noch deutlicher aus; in absoluten Zahlen lagen die Einnahmen bei fast 34,3 Millionen Euro. Bei Zigarren / Zigarillos (minus 24,7 Prozent) ging das Steueraufkommen zurück, bei Feinschnitt wuchs es um 9,8 Prozent auf rund 137,9 Millionen Euro.

    Verhaltener Oktober
    Für den Oktober stehen die Vorzeichen nicht allzu gut: Der Nettobezug von Steuerzeichen ging gegenüber September 2020 um 6,5 Prozent zurück. Dabei schlugen vor allem Zigaretten (minus 8,2 Prozent) zu Buche, für alle anderen Warengruppen haben die Hersteller sich stärker eingedeckt als im Vorjahreszeitraum. Gegenüber dem Vormonat jedoch resultierte ein Zuwachs um 16,2 Prozent.

    red

  • Dampfer sorgen sich

    STUTTGART // In der Dampferszene herrscht aktuell große Unsicherheit, nachdem die Generalzolldirektion kürzlich in einem Schreiben an die Verbände angekündigt hat, dass – neben dem gewerblichen Herstellen – das Selbstmischen von Liquids mit unversteuertem Glyzerin oder Aroma illegal ist und Konsequenzen nach sich zieht.


    Gebrauch von „unversteuerten Substituten“

    Zwar weist das Behörden-Papier einige Formulierungslücken auf, so wird nicht zwischen dem Herstellen sowie dem Verwenden getrennt, und das fürs Mischen ebenfalls notwendige Propylenglykol bleibt unerwähnt, doch geht es konkret – Konsumenten eingeschlossen – um den Gebrauch von „unversteuerten Substituten“. Unter Substitute sind alle Zutaten zusammengefasst, die zum Mixen von Liquids notwendig sind. Branchenkenner sprechen bereits davon, dass damit jene Dampfer kriminalisiert würden, die Liquids zum Eigenbedarf herstellen.

    Die Generalzolldirektion weist in dem Schreiben auch darauf hin, dass ein Vergehen als „Steuerstraftat“ oder als „Steuerordnungswidrigkeit“ geahndet würde. Im Raum stehen Geldbußen von 5000 Euro bis zu 50  000 Euro.

    Frei erhältlich
    Die Grundstoffe Propylenglykol und Glycerin sind auch außerhalb des E-Zigarettenhandels frei erhältlich, zum Beispiel in Drogerien, und werden unter anderem Enteisungsmitteln oder dem Wasser für Nadelbäume beigemengt. Bei der Produktion von Speiseeis tauchen auch dampfbare Aromen in der Zutatenliste auf.

    Fraglich bleibt, wie Verbraucher danach ihren Bedarf durch das deutlich preiswertere Selbstmischen decken, da die Substitute nach dem Start der Steuer exorbitant teuer werden. Außerdem benötigen Halbfertigerzeugnisse wie Aromen und Shake & Vape-Produkte zwingend die Grundzutaten. Erste Hersteller haben bereits damit begonnen, ihre Produkte statt in Shake & Vape-Version jetzt in Zehn-Milliliter-Fläschchen auf den Markt zu bringen. Zudem stehen tausende Arbeitsplätze in der Produktion und im Facheinzel- und im Online-Handel auf dem Spiel.

    red

  • Illegale Produktion beschäftigt Zoll

    SAARBRÜCKEN / DÜSSELDORF// Das Geschäft mit schwarz produziertem Wasserpfeifentabak gilt in kriminellen Kreisen als lukrativ. Vor kurzem hat der Zoll je eine illegale Produktionsstätte im Saarland und in Nordrhein-Westfalen ausgehoben.

    Knapp 32 Kilogramm Shisha-Tabak hatte der Saarbrücker Zoll bereits im September sichergestellt. Zunächst war die Polizei vor Ort, da ein Anwohner eine Ruhestörung gemeldet hatte. In der betroffenen Garage entdeckten die Beamten die illegale Produktionsstätte für Wasserpfeifentabak, dazu Tabakfeinschnitt, Glycerin, Melasse und Farbstoffe. In der Behörde geht man davon aus, dass damit rund weitere 500 Kilogramm Shisha-Tabak illegal hergestellt werden könnten. Die für Tabakwaren notwendigen Steuerzeichen waren nicht an den Verkaufsverpackungen angebracht. Den verhinderten Steuerschaden beziffert der Zoll mit 27 000 Euro.

    Die Zollbeamten nahmen außerdem einen 27-Jährigen fest. Der bereits produzierte Wasserpfeifentabak sowie die Materialien zur Herstellung wurden sichergestellt und durch das Technische Hilfswerk abtransportiert.

    Illegale Produktionsstätte aufgedeckt
    Anfang Oktober durchsuchte die Zollfahndung Essen zwei Werkshallen in Neuss und stellte über fünf Tonnen illegalen Wasserpfeifentabak, über vier Tonnen Rohtabak, über 160 Kilogramm Rauchtabak sowie Vormaterialien, Verpackungen und Herstellungs-Equipment sicher. Zwei Personen wurden festgenommen. Nach einem Werkshallenbrand am Abend in Neuss stießen die Feuerwehr und die Polizei aus Neuss bei einem Kontrollgang in zwei angrenzenden Werkshallen auf größere Mengen Tabak und Chemikalien, die bei den Sicherheitskräften den Verdacht einer illegalen Produktion von Shisha-Tabak aufkommen ließen. In den Hallen war eine Fabrikation für Wasserpfeifentabak und Rauchtabak aufgebaut worden. Auch ein Wohnraum für die Arbeiter der illegalen Produktionsstätte befand sich in dem Gebäude, wo rund 5,2 Tonnen fertig gemischter Shisha-Tabak, 4,2 Tonnen Rohtabak, 167 Kilogramm Rauchtabak, mehrere Tonnen Vormaterialien zur Herstellung von Wasserpfeifentabak, Verpackungsmaterial sowie Misch-, Schneide- und Zubereitungsmaschinen gefunden und beschlagnahmt wurden. Auch hier unterstütze das Technische Hilfswerk die Fahnder bei Abbau- und Transport.

    Erhebliche gesundheitliche Gefährdungen möglich
    „Durch die illegale Produktion von Shisha-Tabak erzielen die Täter regelmäßig enorme Gewinne. Unversteuerter, gefälschter Wasserpfeifentabak entsprechender Markenhersteller wird zu 50 Euro pro Kilogramm gehandelt“, informiert Heike Sennewald vom Zollfahndungsamt Essen. „Aus dem sichergestellten Rohtabak hätten über 34 Tonnen illegaler Shisha-Tabak mit einem Steuerschaden von fast 900 000 Euro produziert werden können. Bei illegalem, häufig unter unhygienischen Bedingungen, hergestelltem Tabak können erhebliche gesundheitliche Gefährdungen nicht ausgeschlossen werden“, betont Sennewald.

    red

  • Rauchverbote bald auch in Biergärten?

    HANNOVER / BERLIN // Deutschland 2007: Rauchverbote in Gaststätten sorgen für einen Aufschrei, man sorgt sich um das Überleben der Eckkneipe. Mittlerweile herrscht in allen Bundesländern ein mehr oder weniger strikter Tabakbann in Kneipen. Doch was wäre, wenn man künftig nicht einmal mehr im Biergarten rauchen dürfte?

    Ein unwahrscheinliches Szenario, doch in anderen Ländern wird genau in diese Richtung gedacht. So planen einige englische Städte, Rauchen auch aus der Außengastronomie zu verbannen. Laut der britischen Zeitung „Guardian“ haben beispielsweise Manchester, Newcastle und mehrere andere Kommunen Lizenzen für erweiterte Sitzflächen auf Bürgersteigen nur unter der Auflage vergeben, dass diese rauchfrei gestaltet werden. Und die Grafschaft Oxfordshire kündigte kürzlich an, schon bis 2025 rauchfrei werden zu wollen. Auch anderswo sind die Pläne ambitioniert. So will ganz Neuseeland laut „Guardian“ ebenfalls bis 2025 rauchfrei sein. Die dortige Regierung hat sich dafür unter anderem ein Verkaufsverbot für alle ausgedacht, die nach 2004 geboren sind.

    Keine massiven Schäden für Gastronomen
    Und hierzulande? Im Vorfeld der Nichtraucherschutzgesetze gab es massive Sorgen, die Gastronomie könne massiv Schaden nehmen. Letztendlich sei dies nicht wahr geworden und man habe sich „in Windeseile daran gewöhnt“, zitiert das Redaktionsnetzwerk Deutschland den Psychologen und Soziologen Reiner Hanewinkel. Der Leiter des Kieler Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung sieht die Gesellschaft darüber hinaus für weitere einschneidende Schritte noch nicht bereit: „Das würde großes Geschrei geben.“

    Schnell an Verbote gewöhnt Draußen gar nicht mehr zu rauchen wäre daher ein weiterer Schritt eines Prozesses, bei dem man die Menschen mitnehmen müsse, meint Hanewinkel. Zuerst brauche es allerdings ein komplettes Rauchverbot in Gasträumen, was es bislang nur in Bayern, Nordrhein-Westfalen sowie im Saarland gibt. Auch an Bushaltestellen solle das Rauchen verboten werden, schlägt der Wissenschaftler vor: „Da würden viele mitgehen.“ Und was ist im Stadion? Oder im Auto? Fest steht aus seiner Sicht: „Wir haben uns an Verbote sehr schnell gewöhnt.“

    red

  • Neue Vorgaben für US-Markt

    SILVER SPRING // Die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) nimmt E-Zigaretten beziehungsweise Liquids und Shisha-Tabakprodukte genauer unter die sprichwörtliche Lupe.

    Für beide Kategorien gelten künftig neue überarbeitete Voraussetzungen, die die Anbieter erfüllen müssen, bevor sie eine Marktzulassung für ihre Produkte erhalten, informiert die Behörde in einer Mitteilung. Noch stärker als bisher stehen dabei die Inhaltsstoffe im Fokus.

    Neue Vorgaben ab November
    Die neuen Regeln seien wichtige Bestandteile zur Regulierung von Tabakprodukten in den USA, betont darin Janet Woodcock von der FDA. Bevor ein Produkt für den US-Markt zugelassen wird, prüft es die Behörde in Silver Spring eingehend. „Werden die Standards nicht erfüllt, können sie in den Vereinigten Staaten nicht vermarktet oder verkauft werden“, sagt Woodcock. „Das ist eine wichtige Aufgabe der FDA“, ergänzt Mitch Zeller, Direktor des Center for Tobacco Products bei der FDA. Dazu gehören laut Behörde sowohl die Inhalts- und Zusatzstoffe als auch die Herstellung, Verpackung und Kennzeichnung des Produkts.

    Die FDA-Mitteilung richtet sich an die Anbieter und Hersteller von E-Zigaretten, rauchlosem Tabak, Zigarren, Shisha-Tabak und Feinschnitt. Die neuen Vorgaben sollen demnach im November in Kraft treten, heißt es.

    red

  • Sonderfonds geplant

    BRÜSSEL // Spätestens Ende 2022 sollen die Hersteller von Zigaretten für weggeworfene Zigarettenkippen zur Kasse gebeten werden. Das sieht die europäische „Einweg-Plastik-Richtlinie“ vor, die neben Tabakkonzernen auch die Hersteller anderer Produkte aus Kunststoff stärker in die Verantwortung nimmt.

    Doch was kommt konkret auf die Hersteller in Deutschland zu? Fest steht bislang nur, dass sie für Zigarettenstummel, die auf Straßen und in Parks oder auch öffentlichen Abfalleimern entsorgt werden, künftig aufkommen müssen. Höhe und Abwicklung sind jedoch heftig umstritten, die rechtliche Umsetzung steht noch aus.

    Sonderabgaben sollen Reinigungsaktionen finanzieren
    Jetzt deutet sich an: Für die Hersteller kann es richtig teuer werden. Nach DTZ-Informationen plant das Bundesumweltministerium eine gebührenfinanzierte Sonderabgabe. Wie diese rechtssicher umgesetzt werden kann, hat das Ministerium von Juristen in einem Gutachten untersuchen lassen. Danach steht einer Sonderabgabe verfassungsrechtlich dann nichts entgegen, wenn diese zweckgebunden eingenommen wird.

    Die Sonderabgabe solle daher in einen „Einwegkunststoff-Fonds“ fließen, mit dessen Mitteln dann Reinigungsaktionen finanziert werden könnten. Als Verwalter dieses so genannten nicht rechtsfähigen Sondervermögens schlagen die Gutachter grundsätzlich ein Ministerium oder eine Bundesoberbehörde vor, konkret wird das Umweltbundesamt genannt.

    Vorstellungen über Kosten liegen weit auseinander
    Das Problem: Mit diesem Schritt könnte die Höhe der Gebühren künftig politisch festgelegt und womöglich für mehrere Jahre festgeschrieben werden. Gegen die Gebührenbescheide könnten sich die Hersteller dann praktisch nicht wehren. Das Gutachten unterläuft die Bemühungen der Branche, eine Abwicklung über die privat organisierte Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu organisieren. Mit einer Lösung über die bestehende ZSVR erhoffte sich die Branche deutlich geringere Kosten.

    Wie weit die Vorstellungen von Industrie und kommunalen Entsorgern auseinanderliegen, hatte sich gezeigt, als etwa der Deutsche Zigarettenverband (DZV) die sogenannte Littering-Studie zu den Kosten für Sammlung und Entsorgung von Einwegkunststoffartikeln im öffentlichen Raum als nicht nachvollziehbar kritisierte.

    max

  • Neuer Drogenbericht liegt vor

    BERLIN // Es ist der zweite, aber wohl auch schon wieder letzte Jahresbericht, den die Drogenbeauftragte Daniela Ludwig jüngst vorgelegt hat. Denn sie dürfte ihr Amt bald an einen Abgeordneten aus dem Ampel-Lager abgeben müssen. Viel Neues birgt das 80-Seiten-Papier ohnehin nicht.

    Zum Thema Rauchen hält Ludwig bereits im Vorwort fest: „Nach den Verschärfungen bei der Tabakwerbung und den klaren Regeln zum Gesundheitsschutz bei E-Zigaretten können in Zukunft auch die Kosten für Arzneimittel zur Tabakentwöhnung durch die Gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.“

    Historischer Tiefstand
    Besonders positiv äußert sich die Politikerin zur höheren Besteuerung von Wasserpfeifentabak. Außerdem hält sie fest: „Dass im gesetzlichen Tabakaußenwerbeverbot auch die E-Zigaretten enthalten sind, ist ein wichtiger Erfolg! Dafür habe ich mich von Anfang an stark gemacht. Schließlich dienen diese Produkte gerade Jugendlichen immer wieder als Einstieg ins Rauchen. Das wollen und müssen wir auch weiter durch engagierte Prävention verhindern. Insgesamt ist Deutschland nämlich auf einem guten Weg. Der Anteil der Zwölf– bis 17-Jährigen ist mit aktuell 5,6 Prozent auf einem historischen Tiefstand.“

    Tabakkontrollpolitik modernisieren
    Aus Sicht des Verbands des E-Zigarettenhandels (VdeH) ist der Jahresbericht beim Thema Tabakkontrollpolitik zu unambitioniert. VdeH-Geschäftsführer Oliver Pohland: „Zurecht verweist der Drogenbericht zwar auf die gesunkene Zahl der Tabakkonsumenten und die gestarteten Initiativen, um noch mehr Raucher zur Tabakabstinenz zu bewegen. Gleichzeitig aber nicht auf den Harm-Reduction-Ansatz zu setzen und risikoreduzierte Alternativen wie die E-Zigarette stärker einzubeziehen, ist suchtpolitisch gesehen eine verpasste Chance.“ Weiter erklärte Pohland: „Statt nur auf schöne Plakate und eine medikamentöse Behandlung zu setzen, muss endlich auch die E-Zigarette als Baustein in die Tabakkontrollstrategie aufgenommen werden. Die wissenschaftliche Evidenz deutet klar darauf hin, dass die Produkte deutlich weniger schädlich sind als Tabakzigaretten und beim Rauchausstieg helfen.“ Anders als im Drogenbericht ausgewiesen sei die E-Zigarette zudem kein Einstieg in das Rauchen.

    Pohland machte abschließend deutlich: „Die neue Bundesregierung wird viele Vorhaben zeitnah angehen müssen. Ein zentrales Anliegen muss sein, die Tabakkontrollpolitik zu modernisieren und das Prinzip der Schadensminimierung als Grundprinzip der Drogen- und Suchtpolitik zu verankern.“

    red

  • Fachtagung zur E-Zigarette

    FRANKFURT // Wann und wie sollen Alternativ-Produkte zur Tabakzigarette eingesetzt werden? Warum sollten gesundheitliche Risiken in einem modernen Tabaksteuergesetz berücksichtigt werden? Diese und weitere Fragen will die 4. E-Zigaretten-Konferenz mit dem Themenschwerpunkt „Tobacco Harm Reduction – Diversifikation der Rauchentwöhnungsstrategien“ am 13. Oktober an der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) beantworten.


    Fachpublikum – auch aus der Industrie

    Sie richtet sich an ein Fachpublikum – auch aus der Industrie – mit unterschiedlichen Professionen und Disziplinen aus ganz Deutschland, die sich mit Sucht, Entzug und Prävention beschäftigen, sowie interessierte Studierende und Lehrende. Veranstalter ist das Institut für Suchtforschung (ISFF) der Frankfurt UAS. Die Fachtagung ist als „Hybrid-Format“, vor Ort an der Hochschule sowie als Online-Veranstaltung geplant. Der Konferenzbeitrag beträgt 20 Euro für Fachkräfte aus Drogen- und Suchthilfe sowie Interessierte und 300 Euro für Teilnehmende aus der Industrie. Eine verbindliche [link|http://www.frankfurt-university.de/?id=9173]Anmeldung[/link] ist erforderlich. Weitere Informationen zur Fachtagung finden sich unter [link|http://www.frankfurt-university.de/isff]www.frankfurt-university.de[/link].

    Fokus der Veranstaltung
    Der Fokus der Konferenz liegt nicht nur auf einer wissenschaftlichen Zwischenbilanz zur E-Zigarette, zu Tabakerhitzern oder zu tabakfreien Nikotinprodukten, sondern betrachtet weitere Aspekte von Harm Reduction (dt. „Schadensminimierung“), als eine zentrale Strategie des pragmatischen Übergangs von der Verbrennungszigarette zu weniger gesundheitsabträglichen Formen der Nikotinaufnahme.

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  • InterTabac-Stars verliehen

    MAINZ // Die Leitmessen InterTabac und InterSupply sind aufgrund der Corona-Situation in diesem Jahr bereits zum zweiten Mal ausgefallen. Doch die beliebten InterTabac-Stars vergibt das DTZ-Team in einem völlig neuen Verfahren dennoch. Zur Erinnerung: Die Kandidaten für die Auszeichnungen werden üblicherweise von den Messebesuchern ausgewählt. Das Produkt mit den meisten Stimmen gewinnt die begehrte Auszeichnung.

    Spannende Produkte
    In diesem Jahr hat die Redaktion eine umfangreiche Vorauswahl spannender Produkte zusammengestellt und die Wahl mit einer eigens programmierten Seite online durchgeführt. Ein Dank geht dabei an alle Teilnehmer – über 1300 waren es insgesamt. In der aktuellen Ausgabe DTZ 41/21 präsentieren wir nun die Gewinner.

    „And the winner is …“ – die Leser haben entschieden und die Gewinner in insgesamt zehn Kategorien gewählt:

    [bul]Zigarette / Feinschnitt
    Black Hawk, Pöschl Tabak

    [bul]Zigarre
    Joya de Nicaragua, Arnold André

    [bul]Pfeifentabak
    Peterson 3 Years Cask Aged English, STG

    [bul]E-Zigarette
    Geekvape G18 Pen, Innocigs

    [bul]Pfeife
    Alex, Vauen

    [bul]Liquid
    T-Juice, Intrade Concepts

    [bul]Zigarettenzubehör
    Hanf & Gras, Gizeh

    [bul]RBA
    Humidor, Akra

    [bul]Presse / Romane
    Julia, Cora

    [bul]Ladenbau
    POS Duplex Pusher, POS Tuning

    DTZ-Team herzlich gratuliert. Die Urkunden gehen den jeweiligen Herstellern in den nächsten Tagen zu.

    red

  • Mehr Anschaffungen vorgesehen

    KÖLN // Wie das aktuelle HDE-Konsumbarometer zeigt, verschlechtert sich die Stimmung unter den Verbrauchern für die kommenden drei Monate im Oktober geringfügig. Damit trübt sich der Index bereits den dritten Monat in Folge ein.

    Negative Trend verliert an Dynamik
    Der negative Trend der Verbraucherstimmung verliert dabei aber an Dynamik, und das Absinken schwächt sich im Vergleich zu den Vormonaten deutlich ab.
    Nachdem die Anschaffungsneigung in den vergangenen beiden Monaten teils stark zurückgegangen ist, setzt sich dieser Abwärtstrend nicht weiter fort. Stattdessen steigt die Anschaffungsneigung der Konsumenten leicht an und liegt über dem Niveau des Vorjahresmonats. Nahezu keine Veränderung weist die Sparneigung auf, die auf dem Stand der Vormonate verharrt.

    Pessimistisch blicken die Verbraucher weiter auf die konjunkturelle Entwicklung und senken deshalb erneut ihre Erwartungen. Mit einem gesamtwirtschaftlichen Aufschwung wird nicht gerechnet. Auch die Einkommenserwartungen gehen zurück.

    Verbraucherstimmung insgesamt erneut eingetrübt
    Dass sich die Verbraucherstimmung insgesamt erneut eintrübt, liegt vor allem in den gestiegenen Preiserwartungen der Verbraucher begründet. Besonders das weiter äußerst hohe Niveau der Inflationsrate scheint sich auf die Preiserwartungen auszuwirken und die Stimmung zu dämpfen.

    In den kommenden Monaten bleibt die Entwicklung der Corona-Pandemie der zentrale Impulsgeber für die Verbraucherstimmung. Zudem nehmen die Konsumenten kurz nach der Bundestagswahl eine eher abwartende Haltung ein. Somit wird auch der Start einer neuen Bundesregierung Einfluss auf die Stimmung haben. Aktuell lässt sich insgesamt keine klare Entwicklungsrichtung für den privaten Konsum feststellen. Große Ausschläge nach oben oder unten sind daher erst einmal nicht zu erwarten.

    Das HDE-Konsumbarometer erscheint monatlich und basiert auf einer Umfrage unter 1600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und anderen konsumrelevanten Faktoren. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

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