Kategorie: Uncategorized

  • CBD in Lottofilialen?

    MÜNSTER // Auf der Suche nach lizenzierten Geschäften zur Abgabe von Cannabisprodukten: Lotto-Annahmestellen sind optimale Partner. Darauf weist der Lottoverband Nordrhein-Westfalen hin.

    In einem aktuellen Schreiben wendet sich die Vereinigung an die zuständigen Stellen der Politik. Darin geht es um die Frage, wer – nach Umsetzung des politischen Willens – als lizenziertes (Einzelhandels-)Geschäft Cannabisprodukte verkaufen darf. Besonderes Ziel der Politik ist die Einhaltung des Jugendschutzes.

    Über 55 Jahren Vertrieb für Glücksspielprodukte
    Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des Verbandes erläutert: „Seit über 55 Jahren liegt der Vertrieb für Glücksspielprodukte in NRW in der Verantwortung der rund 3200 Einzelhändler, die auch Lotterieprodukte verkaufen. Alle Mitarbeiter werden intensiv geschult, um die gesetzlich geregelten Jugendschutzauflagen zu erfüllen. Dazu gehört es, dass die Einzelhändler mindestens einmal jährlich unangekündigt durch Testkäufe mit Minderjährigen überprüft werden.“ Bei Verstößen droht – nach einem vorherigen Bußgeld – als letztes Mittel der Verlust der Verkaufserlaubnis für Lotterieprodukte. Buller-Langhorst: „Die Betreiber haben daher ein äußerst hohes Eigeninteresse, den Jugendschutz sicherzustellen.“


    Lizenzierte Geschäfte für Cannabisprodukten

    Nach Ansicht des Verbandes liegt es daher nahe, die Einzelhändler, die auch Lotterieprodukte verkaufen, als lizenzierte Geschäfte für die Abgabe von Cannabisprodukten in den engeren Kreis der möglichen Geschäfte aufzunehmen. Buller-Langhorst: „Wir sind guter Dinge, dass die Politik auf ein bewährtes Vertriebsnetz zurückgreifen wird.“

    Die Einzelhandelsgeschäfte, die auch Lotterieprodukte verkaufen, sind daher schon jetzt optimale Partner zur sicheren Umsetzung der politischen Pläne.

    vi

  • „Inneren Optimismus bewahrt“

    MAINZ // Auch in diesem Jahr hat DTZ wichtige Verbände der Tabakwirtschaft dazu befragt, wie sie das Jahr 2022 einschätzen. Diese Gastbeiträge druckt die Redaktion in den kommenden Wochen. Den Auftakt macht der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA).

    Zweijähriger Abstinenz
    „Der BDTA ist froh darüber, dass die Mitglieder ihren inneren Optimismus behalten haben und in Dortmund nach zweijähriger Abstinenz ihre Jahrestagung austragen konnten, auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Politik mit der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) einen vernünftigen Ansatz zur Eindämmung der Pandemie gefunden hat, ohne den gesamten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Apparat weiter nachhaltig zu hemmen. Wir können nur hoffen, dass ein Anstieg der nationalen Impfquote uns von neuen Restriktionen befreit.

    Andauernden Corona-Krise
    Trotz dieser guten Nachricht müssen wir konstatieren, dass unsere Branche von den Folgen der andauernden Corona-Krise nicht verschont geblieben ist. Durch die monatelang geschlossenen Gaststätten und Restaurants ist der Gesamtumsatz an Innenautomaten merklich gesunken. Mit den aus unserer Sicht vernünftigen Alternativen zur Eindämmung der Pandemie, wie sie eingangs erwähnt wurden, und den damit einhergehenden Lockerungen, bieten sich unseren Mitgliedsunternehmen wieder Möglichkeiten zu gesunden.

    Trotz empfindlicher Umsatzeinbußen an einigen Automaten hat sich in dieser Krise der Automat gesamtheitlich, besonders der Außenautomat, in der Pandemie als beständiges Warenversorgungssystem herauskristallisiert, das Menschen ohne Infektionsrisiko nutzen konnten. Der Warenautomat beweist einmal mehr – nicht nur in der Versorgung von Tabakwaren – seine Daseinsberechtigung.

    Wirtschaftlicher Ebene
    Wie die Krise auf wirtschaftlicher Ebene zu überwinden ist, vermögen wir in Folge ihrer Komplexität nicht zu beantworten. In erster Linie muss aber die neue Regierung wegen der Auswirkungen der Pandemie auf das sensible Gefüge unserer Wirtschaft den Mittelstand entlasten. Obskure Ideen, die eine finanzielle Mehrbelastung für den Mittelstand bedeuten könnten, wirken nicht förderlich auf eine zu reaktivierende Wirtschaft in Deutschland. Gerade in Zeiten, in denen unsere mittelständischen Unternehmen keinen garantierten Gewinn erzielen, werden unterstützende politische Mechanismen zu implementieren sein, um vermehrte Firmenpleiten zu vermeiden. Ökonomische Vernunft und politische Klugheit müssen hier ineinandergreifen.

    Planungssicherheit und Vorhersehbarkeit
    Das Jahr 2022 markiert auch die Inkraftsetzung des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes (TabStMoG). Das TabStMoG stellt im Hinblick auf die klassischen Tabakprodukte eine Fortsetzung des erfolgreichen Modells aus dem Zeitraum von 2011 bis 2016 dar, das seine Vorteile für alle Stakeholder bereits unter Beweis gestellt hat. Mit der Fortführung eines solchen Steuermodells bleibt der Markt auch zukünftig von Verwerfungen verschont und Planungssicherheit und Vorhersehbarkeit bleiben bestehen. Der Aspekt der Planungssicherheit betrifft aber nicht nur Industrie und Handel, sondern gilt auch und insbesondere für die Verwaltung.


    Wirkungslosen Steuerpolitik

    Im Hinblick auf die sogenannten „neuen“ Produkte, Heat-not-Burn und E-Zigaretten, sind wir jedoch der Auffassung, dass eine Besteuerung dieser Produktkategorien zwar grundsätzlich sinnvoll ist, aber eine solche Besteuerung moderat sein und erst im Zeitverlauf entwickelt werden sollte, um diesen Produktkategorien zu ermöglichen, ihre Marktfähigkeit zu erlangen. Die in den Jahren 2002 bis 2005 ambitioniert formulierten Ziele der Tabaksteuereinnahmen wurden aufgrund der unverhältnismäßigen Tabaksteuererhöhungen schon damals deutlich verfehlt und gelten als Mahnmal einer wirkungslosen Steuerpolitik. Gerade an diesem negativen Beispiel hätte sich die Politik im Segment der neuen Produkte orientieren sollen. Es besteht nun die Gefahr, dass diese Produktkategorien mit Blick auf eine ‚Tobacco Harm Reduction‘ im Umgang mit dem Rauchen als sinnvolle Ergänzungen wegfallen könnten.

    Keine Bedenken hat der automatenaufstellende Handel hinsichtlich seines ständig wachsenden technischen Fortschritts: So haben unsere Mitglieder frühzeitig damit begonnen, in die Umrüstung der Automaten auf Terminal ohne Pin Pad (Topp)-Technik zu investieren. Diese Technik ermöglicht das kontaktlose Bezahlen am Automaten.

    Bereits vor Corona konnten wir feststellen, dass sich das Bezahlverhalten an Automaten mit Topp innerhalb kurzer Zeit stark in Richtung kontaktloses Bezahlen verschiebt. Durch die Pandemie hat diese Entwicklung nochmals einen Schub erhalten, sodass wir mittlerweile eine Nutzungsquote zum Teil von mehr als 40 Prozent feststellen können. Im Zuge der Digitalisierung des Zahlungsverkehrs erwarten wir, dass sich dieser Trend fortsetzt. Daher hat unsere Branche großes Interesse daran, diesen Weg der weiteren Modernisierung am Automaten konsequent weiterzuverfolgen, auch in Richtung Mobile Payment.

    Technische Weiterentwicklung
    In diesem Zusammenhang steht auch eine technische Weiterentwicklung der bisher offline erfolgenden Altersverifikation. Tabakwaren gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Der BDTA und seine Mitglieder nehmen den Jugendschutz sehr ernst. Daher arbeiten wir derzeit in Zusammenarbeit mit der Deutschen Kreditwirtschaft am Rollout der nächsten Generation, die Altersverifikation und Zahlung anhand der kontogebundenen Bankkarte in einem Online-Verfahren wahrnimmt.

    Trotz altbekannter und neuer Herausforderungen blicken die BDTA Mitglieder positiv auf das neue Jahr. Die Corona-Krise stellt den Tabakwaren-Großhandel vor unerwartete Aufgaben, zwingt ihn aber nie in die Knie. Unsere Mitglieder beweisen Belastbarkeit, Ausdauer und Vertrauen auf ihre eigenen Stärken. Daher sind wir mehr als zuversichtlich, dass auch das Jahr 2022 ein erfolgreiches sein wird.“

    vi

  • Pöschl erhöht Preise

    GEISENHAUSEN // Auf Grund der ersten Stufe der gesetzlich beschlossenen Tabaksteuererhöhung sowie allgemeiner Kostensteigerungen erhöht Pöschl Tabak die Preise ab Mitte Januar 2022 über alle Produktgruppen hinweg. Das hat das Unternehmen jetzt in einer Pressemitteilung bekanntgegeben.

    Mit der Preisanpassung gehe eine Margenverbesserung für den Handel einher. Ab diesem Zeitpunkt fänden neue EAN-Nummern (ausgenommen Schnupftabak und Schnupfpulver) für Einzelpackungen, Gebinde und Umkartons Verwendung.

    Umstellungszeitraum
    Die im Umstellungszeitraum einfließende neupreisige Ware werde, so Pöschl, zudem nicht stichtagsgenau zur Verfügung stehen. Die Auslieferung erfolge fließend nach Abverkauf der jeweils altpreisigen Warenbestände. Bei Schnupftabak und Schnupfpulver gelte als Stichtag der 17. Januar 2022.

    Die auch aus Geisenhausen genannte Tabaksteuererhöhung dürfte für die meisten Unternehmen der Branche der Anlass zu Preisanpassungen sein. DTZ wird den Handel über entsprechende Bekanntgaben jeweils zeitnah informieren.

    red

  • 2 G-Regeln rechtswidrig?

    BERLIN // Ein vom Handelsverband Deutschland (HDE) in Auftrag gegebenes Gutachten der Rechtsanwaltkanzlei Noerr kommt zu dem Ergebnis, dass 2 G-Einschränkungen für den Einzelhandel unter den derzeitigen Voraussetzungen rechtswidrig sind.

    Nicht verhältnismäßig
    „2 G-Regelungen für den Einzelhandel sind nicht verhältnismäßig und greifen in die verfassungsgemäß geschützten Rechte der betroffenen Einzelhändler ein. Deshalb muss sich die Politik besinnen und von 2 G-Regeln für den Einzelhandel Abstand nehmen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das Gutachten sieht insbesondere eine Verletzung der Berufsfreiheit und des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Darüber hinaus liegt demnach auch eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundrechts vor. Kurzfristig sei der Staat zur Regelung finanzieller Ausgleichsmaßnahmen zur umfassenden Kompensation verpflichtet, die im Infektionsschutzgesetz indes nicht vorgesehen sei. Das Gutachten betont, dass 2 G-Regeln im Handel mittelfristig auch bei finanzieller Kompensation nicht mehr zu rechtfertigen sind, wenn der Gesetzgeber trotz Kenntnis der Gefährdungslage für die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung auf die Einführung einer Impfpflicht verzichtet.

    Massive Umsatzeinbußen
    Genth: „Die Politik muss den Tatsachen Rechnung tragen und darf jetzt nicht auf Autopilot schalten. Mit 2 G drohen vielen Einzelhändlern im Weihnachtsgeschäft massive Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent.“ Viele Handelsunternehmen wären dann in ihrer Existenz bedroht.

    Sollten sich die politisch Verantwortlichen allen Argumenten verschließen und doch auf 2 G im Einzelhandel setzen, fordert der HDE deutlich bessere Coronahilfen für die Branche. Genth: „Wenn 2 G deutschlandweit beim Einkauf eingeführt wird, dann braucht es aus rechtlichen Gründen umfassende Entschädigungsregelungen. Das muss deutlich mehr sein als die bisherigen Fixkostenzuschüsse.“

    vi

  • 2022 kommt starkes Wachstum

    MAINZ // Mitten in der „vierten Welle“ der Corona-Pandemie aktualisieren die wichtigen Wirtschaftsforschungsinstitute ihre Prognosen. DTZ hat sie sich angeschaut.

    Ökonomische Lage
    Besonders gut ist die ökonomische Lage gerade nicht, das zeigen der Blick auf die Börsen, die Lieferengpässe, die hohen Inzidenzen und die enormen Inflationsraten (siehe auch Seite 3 dieser Ausgabe). Und so rechnet etwa das Hamburgische WeltWirtschafts Institut (HWWI) jetzt nur noch mit einem Zuwachs des Bruttoinlandsproduktes (BIP) von 2,8 Prozent für 2021. Zum Vergleich: Vor einem Jahr hieß es noch, die Wirtschaftsleistung werde 2021 wohl um 4,0 Prozent steigen. Ein kleiner Unterschied? Der macht immerhin gut 40 Milliarden Euro aus – das ist ein ganzes Stück mehr, als etwa das zweitgrößte Budget im Bundeshaushalt, das das Verteidigungsministerium ausgeben kann. Aber im kommenden Jahr wird, glaubt man den Hanseaten, ein sattes Plus von 3,5 Prozent resultieren. Dabei werden die privaten Konsumausgaben im laufenden Jahr stagnieren, 2022 dagegen um 4,7 Prozent nach oben schießen. Dazu das HWWI: „Die privaten Haushalte haben ihre während der vorangegangenen Lockdowns gezeigte Kaufzurückhaltung zu lockern begonnen und sie dürften ihr Konsumverhalten weiter normalisieren sowie ihre Sparquote reduzieren.“

    BIP-Wachstum
    Etwas skeptischer ist dagegen das Ifo Institut, das für 2021 nur noch mit einem BIP-Wachstum von 2,5 Prozent rechnet. Die Münchner schreiben: „Der Nachholbedarf im Bereich des Warenkonsums dürfte eher begrenzt sein. So waren die Käufe von Waren im Durchschnitt der sechs Quartale seit Beginn der Coronakrise nicht eingebrochen und in etwa so hoch wie in den anderthalb Jahren zuvor.“ Immerhin: Nach Meinung der Ifo-Experten steht 2022 Jahr ein BIP-Plus von 5,1 Prozent zu erwarten.

    Insgesamt scheint sich allmählich jedoch vorsichtiger Pragmatismus durchzusetzen. „Der wirtschaftliche Schaden wird wohl nicht so verheerend ausfallen wie im vergangenen Winter, dank der Impfungen und weil viele Unternehmen sich auf einen Geschäftsbetrieb unter Pandemiebedingungen eingestellt haben“, meint etwa das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).


    Kieler Institut für Weltwirtschaft

    Und beim Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) heißt es, die vierte Welle der Corona-Pandemie treffe die Wirtschaft in Deutschland und im Euroraum zwar spürbar, der Schaden dürfte aber wohl geringer ausfallen als in den Infektionswellen davor: „Die ökonomischen Schmerzen der Pandemie werden von Welle zu Welle kleiner.“ Trotzdem gehen die Nordlichter fürs vierte Quartal des laufenden Jahres und fürs erste Quartal 2022 nur noch von „allenfalls einer Stagnation“ aus.

    Allerdings dürften künftig auch statistische Effekte eine Rolle spielen. So wird die Inflation im kommenden Quartal wohl schon dadurch rund ein Prozent niedriger liegen als zurzeit, weil die zeitweilige Reduzierung der Mehrwertsteuer dann keine Rolle mehr spielt. Und vor allem im zweiten und dritten Quartal 2021 gab es eine deutliche Erholung, die sich 2022 in niedrigeren Wachstumsraten des BIP widerspiegeln dürfte.

    GfK-Konsumklimaindex
    Auf den Handel kommen jedenfalls kurzfristig schwierigere Zeiten zu. „Der GfK-Konsumklimaindex taucht für den Dezemberwert wieder von +1,0 (November) auf –1,6 Punkte ab. Dies trifft den Einzelhandel gerade zum wichtigen Weihnachtsgeschäft besonders hart, da im November und Dezember generell der Löwenanteil der Jahresumsätze erzielt wird“, stellt die Stuttgarter Privatbank Ellwanger und Geiger fest. Immerhin habe die Konsumlust privater Verbraucher maßgeblich dazu beigetragen, dass das BIP im dritten Quartal um 1,7 Prozent gewachsen ist.

    max

  • Jobmarkt kühlt ab

    NÜRNBERG // Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist im November um 0,8 auf 104,0 Punkte gesunken. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist damit zum dritten Mal in Folge zurückgegangen. Auch wenn das Barometer im November keinen außergewöhnlich hohen Wert mehr erreicht, liegt dieser im Zeitvergleich nach wie vor auf einem hohen Niveau.

    Rückschlag am Arbeitsmarkt
    „Nach Einschätzung der Arbeitsagenturen wird sich die Aufwärtsentwicklung am Arbeitsmarkt etwas abkühlen“, berichtet Enzo Weber vom IAB. „Einen größeren Rückschlag am Arbeitsmarkt in der vierten Corona-Welle erwarten die Agenturen aber derzeit nicht.“

    Die Komponente des Frühindikators für die Entwicklung der Arbeitslosigkeit ist gegenüber dem Wert von Oktober um 1,3 Zähler auf 101,6 Punkte im November deutlich zurückgegangen.


    Arbeitslosigkeitskomponente stark gefallen

    Im Vergleich zu den Höchstwerten im Sommer 2021 ist die Arbeitslosigkeitskomponente stark gefallen und lag im November nur noch in einem Bereich, der bei einer kräftigen konjunkturellen Entwicklung auch vor der Covid-19-Krise erreicht worden ist. „Der Rückgang der Arbeitslosigkeit wird deutlich an Schwung verlieren. Das liegt auch daran, dass der Vorkrisenwert nicht mehr so weit weg ist und der Abbau der im Zuge der Krise gestiegenen Langzeitarbeitslosigkeit stockt“, erklärt Weber.

    Die Beschäftigungskomponente lag im November bei 106,5 Punkten und somit um 0,3 Zähler niedriger als im Oktober. Der Beschäftigungsausblick bleibt damit aber weiterhin sehr positiv und erreicht ähnlich hohe Werte wie in guten Zeiten vor der Krise.

    pi

  • Neue Regeln in China

    PEKING // Werden E-Zigaretten aus chinesischer Produktion bald teurer? Das zumindest lässt ein Dekret des Staatsrates vermuten. Denn im November ist ein Gesetz in Kraft getreten, dass E-Zigaretten den Vorschriften des sogenannten Tabakmonopolgesetzes unterwirft.

    Verbraucherschutz
    Vordergründig soll damit der Verbraucherschutz betont werden; tatsächlich aber gehen Beobachter davon aus, dass es der Staat nicht zuletzt auf hohe zusätzliche Steuereinnahmen abgesehen hat.

    Bislang haben sich Produzenten, Groß- und Einzelhändler in diesem Segment in einer Art Grauzone bewegt. Chinesische Medien begrüßten den Schritt. Mit den nun geltenden Regularien werde die Branche entlang der gesamten Wertschöpfungskette standardisiert, hieß es.

    Volumen von rund 8,38 Milliarden Yuan
    Chinas E-Zigaretten-Markt hat ein Volumen von rund 8,38 Milliarden Yuan (knapp 1,2 Milliarden Euro). In dem Land werden Dampfgeräte und Liquids hergestellt und verkauft, sowie exportiert. Wie das Dekret im Markt ankam zeigt der Blick auf die Aktie des chinesischen E-Zigaretten-Giganten RELX Technology, die nach der Ankündigung um 15 Prozent abstürzte.

    red

  • Zigarren-Kunst 2022

    MAINZ // Der „Modern Art“-Kalender von Villiger macht Lust auf das Jahr 2022. Auf zwölf farbenprächtigen Kalenderblättern führt Rozana Dos Santos den Betrachter durch das kommende Jahr. Mit etwas Glück hängt die Zigarren-Kunst bald auch bei Ihnen.

    Orginale in der Privatsammlung Heinrich Villigers
    Die Originale hat die gebürtige Brasilianerin in Acryl auf Leinwand gefertigt. Je ein Longfiller aus dem Villiger-Sortiment begleitet die Motive. Darüber hinaus wurden zwei Seiten zu Beginn und am Ende des Kalenderjahrs für ein Zigarrenregister reserviert. Dos Santos, die als „außergewöhnliche Malerin zeitgenössischer Kunst“ beschrieben wird, malt seit zwölf Jahren und lebt in Waldshut-Tiengen. Die abgebildeten Werke der 56-Jährigen befinden sich in der Privatsammlung Heinrich Villigers.

    Wenn Sie an der Verlosung teilnehmen möchten, schicken Sie uns eine E-Mail an dtz@konradin.de oder Postkarte an DTZ, Stichwort „Kalender 2022“, Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz.

    Einsendeschluss ist der 7. Dezember 2021. Unter allen Einsendungen werden zehn Kalender verlost. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    kes

  • Cannabis im Handel?

    KÖLN // Bei der von SPD, Grünen und FDP geplanten Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken empfiehlt sich der Tabakwaren-Facheinzelhandel in Zukunft als erstrangiger Vertreiber.

    Verlässlicher Partner
    Torsten Löffler, Präsident des Handelsverbandes Tabak (BTWE), erklärt in diesem Zusammenhang: „Wenn die nächste Bundesregierung die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken einführt, sind wir als Facheinzelhändler ein verlässlicher Partner. Unsere Mitarbeiter verkaufen tagtäglich und zuverlässig Tabakwaren, Lotto, Toto und Co. nach den geltenden Jugendschutzvorgaben. Auch bei der Vermarktung von Cannabisprodukten können wir ein sicherer Vertriebsweg sein.“

    Der Handelsverband Tabak steht zu Gesprächen über die sichere und verantwortungsbewusste Vermarktung in lizenzierten Geschäften bereit. Die Koalitions-Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege der Ampelparteien hatte sich zuletzt auf eine geplante Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken geeinigt.

    vi

  • „Relevante Infos fehlen“

    BERLIN // Das Bundesernährungsministerium präsentiert auf seiner Website eine Tabakzusatzstoff-Datenbank, deren Inhalte seit über zehn Jahren veraltet sind. Das teilt das Netzwerk Rauchen mit. Dort fänden sich bei Industriezigaretten auch die Nikotin-, Teer- und Kohlenmonoxidwerte, die 2016 EU-weit Platz für die Ekelbilder auf den Packungen machen mussten. Der Haken: Die Einträge verharren auf dem Stand von 2011.

    Netzwerk Rauchen übt Kritik
    Netzwerk Rauchen, die einzige Verbraucherschutzorganisation für Tabakgenießer im deutschsprachigen Raum, kritisiert diesen Zustand. In den vergangenen zehn Jahren habe sich eine Menge bei den Tabakwaren geändert. Diverse Produkte würden nicht mehr oder unter einer anderen Bezeichnung vertrieben, neue seien auf den Markt gekommen. Menthol sei seit 2020 verboten, Gehalte etwa an Nikotin hätten sich bei einzelnen Marken verändert. „Die völlig veraltete Datenbank der Bundesregierung führt also Verbraucher in die Irre, statt sie aufzuklären“, empört sich Christoph Lövenich vom Netzwerk Rauchen.

    Österreich informiert Verbraucher
    Die aktuellen Daten lägen bei der EU-Kommission. Der österreichischen Bundesregierung sei es gelungen, diese den Verbrauchern im Internet zur Verfügung zu stellen. Laut österreichischen Behörden würden die Angaben zu den entsprechenden Werten monatlich aktualisiert. Man greife hierfür auf einen Datenspeicher bei der Europäischen Union zu. Dazu sehe sich das deutsche Bundesernährungsministerium (BMEL) allerdings nicht in der Lage. Auf Nachfrage von Netzwerk Rauchen hatte das Ministerium erklärt, es sei „zurzeit nicht möglich, die gemeldeten Daten (…) elektronisch herunterzuladen und dadurch der Öffentlichkeit auf der Webseite zugänglich zu machen“. Man arbeite an einer Lösung.

    Deutsche Bürokratie überfordert
    „Die deutsche Bürokratie ist offenbar von der Digitalisierung völlig überfordert“, kritisiert Michael Löb, Bundesvorsitzender von Netzwerk Rauchen. „Die Aktualisierung einer Datenbank scheint in Berlin so viel Zeit zu kosten wie der Bau eines Flughafens.“ Netzwerk Rauchen fordert, dass das BMEL dem österreichischen Vorbild folgt und die für die deutschen Verbraucher relevanten Informationen endlich auf dem neuesten Stand präsentiert. Bei dieser Gelegenheit sollten dem Verein zufolge auch die Inhaltsstoffe beziehungsweise Werte von Dreh- und Stopftabak angegeben werden. Netzwerk Rauchen selbst unterhält übrigens seit 2016 eine Datenbank auf seiner Website, wo Verbraucher die Werteangaben für Zigaretten finden.

    vi