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  • Witzke wechselt nach Rellingen

    RELLINGEN // Der Umbau der Führungsstruktur bei Kohlhase & Kopp geht mit großen Schritten voran. Nachdem die Gebrüder Kohlhase ihre Firmenanteile zum Jahresende 2021 gekündigt haben, sind die Brüder Kopp nun dabei, die zukünftige Geschäftsleitung neu aufzustellen.

    Zum 1. März operativer Geschäftsführer
    Zum 1. März wurde neben Olaf Ruf auch Peter Witzke zum operativen Geschäftsführer berufen, um das Unternehmen in eine erfolgreiche Zukunft zu lenken. „Mit Peter Witzke haben wir einen erfahrenen Branchenexperten für unser Unternehmen gewinnen können, der das nationale und internationale Zigarrengeschäft beherrscht und vor allem versteht, wie der Mittelstand mit all seinen Besonderheiten funktioniert“, sagt Oliver Kopp. Witzke verfügt über weitreichende Branchenkenntnisse und Führungserfahrungen, die er in Stationen bei Philip Morris, Joh. Wilh. von Eicken und als Geschäftsführer bei Villiger unter Beweis gestellt hat, wo er für den Ausbau des Longfiller-Eigenmarken-Portfolios verantwortlich war.

    Künftig ist Olaf Ruf verantwortlich für die Geschäftsfelder Recht, Personal und Einkauf von Fremdmarken, während Witzke den Vertrieb Deutschland und Export, das Finanzressort sowie die Produktentwicklung leiten wird. Für das Marketing zeichnen beide verantwortlich.

    Starke Doppelspitze
    Unterstützung erfahren sie von Christoph Probst, der seit 1. Februar für Produktion, IT und Logistik verantwortlich ist und über langjährige Track & Trace-Erfahrung verfügt. Die beiden operativen Geschäftsführer bilden eine starke Doppelspitze.

    Oliver Kopp: „Das Tabakgeschäft hat schon lange nicht mehr nur mit Einkauf und Verkauf zu tun. Die bürokratischen Anforderungen für Tabakprodukte werden schlichtweg immer komplizierter. Wir sind nicht klein, wir sind nicht groß, aber wir stellen uns den Herausforderungen. Neben Hardware und Software müssen wir deshalb auch in Köpfe investieren. Die Themengebiete sind umfangreich und komplex. Es braucht Experten für die vielfältigen Geschäftsfelder, um auch in Zukunft erfolgreich in der Branche mitspielen zu können.“

    red

  • Wie sich Einzelhändler aktuell verhalten sollten

    Welche rechtlichen Konsequenzen müssen Groß- und Einzelhändler in Kauf nehmen, die illegale Disposables verkaufen?
    Dave Bourtscheidt: Händler sollten ihr bestehendes Sortiment und anstehende Neulistungen an Einweg-E-Zigaretten dringlichst mit höchster Sorgfalt auf Konformität und Verkehrsfähigkeit prüfen. Neben dem Verbraucherwohl auch zum eigenen Schutz, denn die Haftung dürfte bei den illegalen Importen häufig beim Händler selbst bleiben. Der Verkauf von nicht verkehrsfähigen Einweg-E-Zigaretten stellt häufig nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern berührt auch das Strafrecht. Das gilt zum Beispiel beim Verkauf nikotinhaltiger Einweg-E-Zigaretten mit mehr als zwei Millilitern Liquid oder einer Nikotinstärke von mehr als 20 Milligramm je Milliliter Liquid, also mehr als zwei Prozent.

    Wie gefährlich ist der Konsum solcher illegal produzierter Einweg-E-Zigaretten?
    Bourtscheidt: Jedem muss klar sein: Illegale Erzeugnisse unterliegen keiner Kontrolle. Die Beschaffenheit der Elektronik, die Zusammensetzung des Liquids sowie die Nikotindosierung sind für jeden Konsumenten ein völlig unkalkulierbares Risiko. Die Produktionsbedingungen vieler Artikel sind mehr als erschreckend, diese Produkte stellen eine große Gefahr für Verbraucher dar und sollten keinesfalls konsumiert werden.


    Wo beziehungsweise seit wann tauchen die unzulässigen Disposables auf?

    Bourtscheidt: Das Angebot an illegalen Produkten gibt es im jetzigen massiven Umfang seit rund drei Monaten. Die auch als Disposables oder E-Shishas bezeichneten Einweg-E-Zigaretten liegen stärker denn je im Trend. Besonders der Tabakwarenfachhandel und Kioske, aber auch Tankstellen sowie Shisha-Stores erleben dabei einen regelrechten Nachfrage-Boom. Konforme und legale Ware ist jedoch absolute Mangelware, da diese Produkte viele Rechtsgebiete berühren, insbesondere, weil sie nikotinhaltige Liquids enthalten. Das Angebot an nichtkonformen Produkten ist dagegen enorm groß. Neben wenigen etablierten Branchenteilnehmern wird die Masse der angebotenen Waren über erst kurz am Markt agierende und oft branchenfremde Lieferanten und über unbekannte fliegende Händler vertrieben. Es erinnert an die Zeit, in der an jeder Ecke plötzlich Atemschutzmasken angeboten wurden, rechtliche Anforderungen und Qualitätsstandards waren auch dort häufig nicht gegeben – teils aus purer Unwissenheit, teils aus profitgetriebenem kriminellem Kalkül.

    max

  • Disposables werden zum Problemthema

    BERLIN // Keine Werbung, kein Verkauf an Minderjährige, umfangreiche Kennzeichnungspflich‧ten – sogenannte Disposables unterliegen strengen Regeln. Dennoch überschwemmen aktuell illegale Produkte den deutschen Markt.

    Die E-Zigarettenbranche ist alarmiert, denn Einweg-E-Zigaretten sind günstig und für das schnelle Dampfen zwischendurch scheinbar bestens geeignet. Kein Wunder, dass Hersteller versuchen, unkontrollierte Billigprodukte an den Konsumenten zu bringen. Solche Ware kommt oft aus Asien und wird nicht selten über Soziale Netzwerke verkauft und bar bezahlt. Neben juristischen Folgen drohen den Konsumenten gesundheitliche Auswirkungen, denn die Zusammensetzung und die Produk‧tion solcher Erzeugnisse werden nicht überwacht.


    Hinweise auf Meldepflichten und Beipackzettel

    Nun hat der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) eine Übersicht erstellt, worauf Bezieher solcher Produkte achten sollten. Unter den Tipps finden sich Hinweise auf Meldepflichten und Beipackzettel ebenso wie auf Pflichtangaben auf den Verpackungen sowie auf Nikotinstärken und Füllmengen.

    Die Informationen sind beim VdeH abrufbar. Auch DTZ wird in den kommenden Ausgaben weiter berichten. Zurzeit gilt für jeden Händler: Vorsicht beim Einkauf von Einweg-E-Zigaretten!

    red

  • BVTE: Mentholverbot unsinnig

    BERLIN // Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte vor einigen Wochen eine Stellungnahme zu den Gesundheitsrisiken von Aromen in E-Zigaretten veröffentlicht. Nun hat der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) dazu Stellung genommen.

    Obwohl über die Aufnahme und Wirkung von Aromastoffen nur wenig bekannt sei, wurden bereits Erweiterungen der Liste der verbotenen Inhaltsstoffe vorgeschlagen, teilt der BVTE mit. „Wir waren sehr überrascht, dass dabei ausgerechnet Menthol verboten werden soll“, sagte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE. „Dieser Stoff wird seit Jahrzehnten in Lebensmitteln, Verbraucherprodukten oder Medikamenten sicher verwendet.“


    BfR-Empfehlung

    Das BfR begründete seine Empfehlung mit einer vermeintlichen Rolle von Menthol bei der Entstehung von Atemwegserkrankungen und dem Auftreten von schweren systemischen Symptomen bei Mäusen. Darunter versteht man Krankheitsmerkmale, die unabhängig vom Aufnahmeweg auftreten. Als Quelle wird ein Übersichtsartikel zitiert, der zwei Einzelfälle aus den 1990er-Jahren mit mentholhaltigen Hustenbonbons beziehungsweise einer Zahncreme in Verbindung bringt. Die eigentliche Bewertung von Menthol umfasst nur einen kurzen Absatz, der sonst keine Belege für Gesundheitsrisiken enthält. An einigen Stellen stimmen die Literaturhinweise nicht mit den inhaltlichen Aussagen überein. Mit der Hypothese einer erleichterten Inhalation von Nikotin und Aerosolen ändert das BfR seine frühere Einschätzung und zitiert dazu einen Bericht, der sich ausschließlich mit Tabak und Tabakrauch befasst.

    Fachliche Mängel
    „Das sind erhebliche fachliche Mängel, die die Kernaussagen der Stellungnahme infrage stellen“, erklärte Mücke weiter. „Auf dieser unzureichenden wissenschaftlichen Grundlage kann und darf kein Mentholverbot in E-Zigaretten verhängt werden.“ Mit der Bewertung und der Verbotsempfehlung für Menthol könne niemand zufrieden sein, auch nicht das federführende Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) oder der zuständige Agrarausschuss des Bundestags.

    Letztlich müsse nun Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90 / Die Grünen) abwägen, ob ein Mentholverbot in E-Zigaretten wirklich erforderlich ist. Durch die Veröffentlichung seiner Empfehlungen setzt das BfR die politischen Entscheidungsprozesse erheblich unter Druck.

    Der BVTE will nun verstärkt darauf achten, dass sich die Regularien von E-Zigaretten tatsächlich an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichtet. Der Verband mahnt dafür einen Dialog mit dem BfR an. Die öffent‧liche Diskussion zu den Aromenverboten sollte nun mit allen Stakeholdern geführt werden.

    vi

  • Branche reguliert sich

    BERLIN // Der neu formierte Bundesverband Wasserpfeifentabak (bisher Verband Deutscher Wasserpfeifentabak-Manufakturen und Händler), zu dem mehr als 30 Hersteller, Importeure, Markeninhaber und Händler von Wasserpfeifentabak gehören, hat auf seiner Mitgliederversammlung ein umfangreiches Maßnahmenprogramm zur Selbstregulierung der Shisha-Branche beschlossen.

    Es wurde ein neuer Verhaltenskodex verabschiedet, mit dem sich die Mitgliedsunternehmen auf gemeinsame und verbindliche Standards in Bezug auf die Produktion und Abgabe von Wasserpfeifen- Tabak, den Jugendschutz sowie zur Bekämpfung von illegalem Handel verpflichten.


    Weg zur Selbstregulierung der Branche

    Folke Rega, Geschäftsführer des Verbands, kommentiert: „Als Interessenverband der deutschen Shisha-Branche setzen wir uns mit großem Nachdruck für einen gesetzeskonformen und transparenten Handel mit Wasserpfeifentabak ein. Unser neuer Verhaltenskodex ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Selbstregulierung der Branche und zu gemeinsamen legalen Geschäftsstandards.“ Rega weiter: „Wir setzen mit diesem Verhaltenskodex ein klares Signal: Wir machen uns stark für einen sauberen und verantwortungsbewussten Shisha-Markt und lehnen jede Form von Schwarzmarkt entschieden ab.“

    An die Politik gerichtet, formuliert Rega: „Unser Ziel ist es, die Branche durch konsequente Selbstregulierung zu reformieren und zugleich die öffentliche Wahrnehmung der Shisha-Branche positiv zu verändern. Umgekehrt erwarten wir aber von Politik und Behörden, dass die Shisha-Branche nicht länger kriminalisiert und vorverurteilt wird, sondern mit den gleichen Maßstäben gemessen wird, wie andere Geschäftsfelder in der Gastronomie und in der Genussmittelindustrie.“

    In Deutschland konsumieren mehrere Millionen Menschen gelegentlich Shisha, rund 15 Prozent der 18- bis 25-Jährigen geben an, in den vergangenen 30 Tagen mindestens einmal Wasserpfeife geraucht zu haben.

    Der Bundesverband Wasserpfeifentabak setzt sich dafür ein, in Öffentlichkeit und Politik das Bewusstsein für das Kulturgut Shisha und seinen Beitrag für das soziale Zusammenleben zu stärken.

    vi

  • Tabaksteuer stabil

    WIESBADEN // Die erste Tabaksteuerstatistik des laufenden Jahres liegt vor. Naturgemäß ist sie mit Blick auf lediglich einen Monat nicht sehr aussagekräftig. Doch eines fällt auf: Die Einnahmen des Fiskus aus der Steuer auf Pfeifentabak liegt bei einem Minus von rund 350 000 Euro. Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat ist das ein Rückgang um 102,2 Prozent. Die scheinbar abstrusen Zahlen sind schnell geklärt: Seit Jahresbeginn wird in der Statistik nur noch klassischer Pfeifentabak ausgewiesen.

    Wasserpfeifentabak und Sticks für Tabakerhitzer
    Wasserpfeifentabak und Sticks für Tabakerhitzer tauchen in einer gesonderten Übersicht auf. Allerdings: Dort findet sich bislang lediglich der Nettosteuerwert für Shisha-Tabak (gut 4,4 Millionen Euro). Für erhitzten Tabak sei die Bekanntgabe statistischer Angaben zum Bezug von Steuerzeichen bis auf Weiteres aus datenschutzrecht‧lichen Gründen nicht möglich, teilt das zuständige Hauptzollamt Bielefeld mit. Der Grund: Aktuell gibt es nur zwei Anbieter in Deutschland (Philip Morris mit Iqos und BAT mit Glo).

    Bei Zigaretten hat der Staat im Januar 2022 rund 436,4 Millionen Euro eingenommen – ein Wert ziemlich genau auf Vorjahresniveau. Die Einnahmen bei Feinschnitt fielen mit knapp 91,7 Millionen Euro ein Drittel schwächer aus als im Januar 2021. Bei Zigarren und Zigarillos gab es ein leichtes Minus auf nun acht Millionen Euro.

    max

  • „Meilenstein für Harm Reduction“

    BRÜSSEL / WIEN // In einer Abstimmung im Europäischen Parlament haben EU-Abgeordnete ein gemeinsames Vorgehen im Kampf gegen Krebs gefordert. Zudem legten sie einen Bericht mit klaren Forderungen gegenüber der EU-Kommission vor.


    EU-Sonderausschuss zur Krebsbekämpfung

    Allein im Jahr 2020 starben in den EU-Mitgliedstaaten 1,3 Millionen Personen an Krebs, bei 2,7 Millionen wurde Krebs diagnostiziert. Die EU-Kommission rechnet damit, dass es bis 2035 EU-weit rund 24 Prozent mehr Krebsfälle geben könnte. Laut dem EU-Sonderausschuss zur Krebsbekämpfung BECA ist Rauchen mit 15 bis 20 Prozent der verursachten Krebsfälle das häufigste Risiko. Ernest Groman, wissenschaftlicher Leiter des Nikotin Instituts Wien: „Die Zahlen sind erschreckend. Umso mehr freut es mich, dass die wissenschaftliche Evaluierung von Nikotin und alternativen Rauchprodukten inklusive deren Risikobeurteilung endlich auf eine neutrale Basis gestellt werden soll. Die gesamteuropäische Forderung nach einer wissenschaftsgetriebenen Herangehensweise an das Thema ist der Anfangspunkt vom Ende der Fehlinformationen, die im Zusammenhang mit Nikotin, E-Zigarette und Tabakerhitzer herumgeistern.“

    Unter anderem hält der BECA-Bericht fest, dass E-Zigaretten einigen Rauchern beim schrittweisen Aufhören helfen könnten. Groman: „Natürlich muss man hier zwischen geschlossenen und offenen Systemen der Nikotinaufnahme unterscheiden. Offene Systeme, bei denen der Konsument andere Stoffe beimischen kann, müssen anders bewertet werden als geschlossene Systeme, bei denen die lnhaltsstoffe klar sind.“ Groman stellte vier Forderungen auf: „Erstens: Jugendschutz muss höchste Priorität haben. Zweitens: Gar nicht erst anfangen. Drittens: Aufhören. Viertens: Wenn das nicht geht, dann wechseln.“

    pi

  • Tabakerhitzer im Fokus

    BRÜSSEL // Charakteristische Geschmacksrichtungen in verschiedener Darreichungsform verbietet die europäische Richtlinie 2014/40/EU für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen.

    Doch nun hat die Europäische Kommission Änderung dieser Vorschrift erarbeitet, mit der auch Tabakerhitzer (Iqos, Glo) dem Verbot unterliegen, sie mit Filtern, Papieren, Packungen, Kapseln oder sonstigen technischen Merkmalen zu vertreiben, die den Geruch, Geschmack oder sonstige Rauchintensität verändern. Außerdem sollen Tabakerhitzer nicht mehr von der Pflicht befreit werden können, gesundheitsbezogene Warnhinweise auf die Verpackungen aufzubringen.

    red

  • Bündnis gegen ungesundes Essen

    BERLIN // In der öffentlichen Diskussion um gesündere Ernährung sprechen sich Mediziner und Verbraucherschützer für massive Einschränkungen bei Werbung in Online-und TV-Medien sowie Radio aus, die sich gezielt an Kinder richtet. Ein entsprechendes Werbeverbot soll zwischen 6 und 23 Uhr gelten.

    Dazu haben sich AOK-Bundesverband, der Bundesverband der Verbraucherzentrale und das Wissenschaftsbündnis Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) in einem Bündnis zusammengeschlossen.
    Mit ihrem Appell wollen sie vor allem eine umfassende Werbebeschränkung für Lebensmittel mit einem hohen Zucker-, Fett- und Salzgehalt erreichen. Die Ampelkoalition hatte sich im Koalitionsvertrag bereits darauf festgelegt, die an Kinder gerichtete Werbung einzuschränken.

    100-Meter-Bannmeile um Kitas
    Bei Plakatwerbung für solche Produkte solle eine 100-Meter-Bannmeile um Kitas, Schulen und Spielplätze gelten, heißt es. Gesunde Lebensmittel, die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erfüllten, sollen von Verboten nicht betroffen sei.

    pi

  • Vafa plant Tagung in Präsenz

    BOCHUM // Nach jetzt vier Pandemie-bedingten Verschiebungen plant der [link|http://www.vafa-ev.de ]Verband der Automaten-Fachaufsteller (Vafa)[/link] mit Sitz in Bochum in diesem Jahr wieder seine Jahreshauptversammlung in Präsenz abzuhalten.

    Die Veranstaltung findet am 26. März in Bad Salzschlirf statt. Auch in seinem aktuellen Newsletter lädt der Verband seine Mitglieder dazu ein. Neben der Versammlung gibt es in diesem Jahr wieder im Vorfeld eine Ausstellung und den traditionellen Dämmerschoppen.


    Umsätze im zweistelligen Prozentsatz

    In den Vafa-News hat der Verband ein Interview mit dem Vorstand Dirk Böhmer veröffentlicht, das von der Zeitschrift „Vending Report“ geführt wurde. „Im zweiten Pandemiejahr sind die Umsätze mit Beendigung des Lockdowns wieder im zweistelligen Prozentsatz angestiegen. Die Entscheidung, 2020 auf die Telemetrielösung Televend von Vendcult zu setzen hat uns Neukunden, Kostensenkungen und neue Bezahlmedien gebracht. Zudem konnten wir 2022 eine Auszubildende für uns gewinnen, die mit unserer Telemetrie unser Controlling optimiert“, antwortet Böhmer auf die Frage nach dem Verlauf des zweiten Pandemie-Jahres und r ergänzt: „Die Pandemie wird uns auch im Jahr 2022 sicher noch fest im Griff haben.“

    Auf die Frage, in welchen Segmenten Böhmer Chancen für die Vending-Branche sieht und wo investiert werden soll, erklärt der Vafa-Vorstand: „Investieren sollte man in Telemetrie und in kontaktloses Bezahlen. Wer das jetzt nicht macht, wird irgendwann vor gigantischen Investitionen stehen. Oder vom Kunden schon vorher ausgetauscht. Wichtig sollte es ebenfalls sein, eine Zertifizierung anzustreben, um eine Professionalität nach außen zu zeigen.“

    Und wie entwickelt sich 2022 die Vending-Branche in diesem Jahr? Dazu Böhmer: „Dieses Jahr wird uns wohl keinen Lockdown mehr bescheren, allerdings gehe ich von ähnlichen Umsätzen wie im vergangenen Jahr aus: zirka zehn Prozent plus. (…) Meine Empfehlung und auch die Bitte an die Industrie: Denken Sie bei Ihren Preiserhöhungen auch an das Überleben Ihrer Kunden.“

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