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  • Gericht verbietet Rubbellose-Kalender

    MÜNSTER (DTZ/vi). Das Landgericht Bonn hat per einstweiliger Verfügung dem nordrhein-westfälischen Glücksspielanbieter WestLotto untersagt, über den beliebten Rubbellos-Adventskalender, der mit Weihnachtsmotiven versehen ist, zu informieren.

    Zudem ist der Verkauf der Rubbellos-Adventskalender in den WestLotto-Annahmestellen generell verboten worden.
    Damit folgt das Landgericht Bonn der Ansicht des englischen Glücksspielanbieters Tipp24 Services Ltd., der über das Internet in Deutschland illegal Lotto anbietet. Das britische Unternehmen sieht im Verkauf von Adventskalendern ein anreizendes bzw. spielsuchtgefährdendes Angebot.

    Theo Goßner, WestLotto-Geschäftsführer: „Wie bei einem Angebotszeitraum von wenigen Wochen, wie dies bei einem Adventskalender üblich ist, eine nachhaltige Suchtgefährdung entstehen kann, ist für uns nicht nachvollziehbar. Das aktuelle Verkaufsverbot ist für unsere Vertragspartner in den Annahmestellen und unsere Kunden ein Schlag ins Gesicht!“

    WestLotto wird gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen.

    (DTZ 49/11)

  • Ein Gewinn für alle

    WIESBADEN (DTZ/da/dh). Im Frühjahr 2012 geht die neue europäische Lotterie „Eurojackpot“ an den Start. Das wurde am Dienstag dieser Woche offiziell beschlossen.

    Die Antwort auf das in einigen Ländern gespielte und mit riesigen Jackpots lockende „Euromillions“ wird es auch in Deutschland geben. Dr. Heinz-Georg Sundermann, Geschäftsführer von Lotto Hessen, gibt im DTZ-Interview Hintergrundinformationen über das neue Spiel und berichtet von Chancen und Möglichkeiten für die Lotto-Verkaufsstellen.

    Die Antwort auf das in einigen Ländern gespielte und mit riesigen Jackpots lockende „Euromillions“ wird es auch in Deutschland geben. Dr. Heinz-Georg Sundermann, Geschäftsführer von Lotto Hessen, gibt im DTZ-Interview Hintergrundinformationen über das neue Spiel und berichtet von Chancen und Möglichkeiten für die Lotto-Verkaufsstellen.

    Lesen Sie das vollständige Interview in der aktuellen DTZ 48/11.

    Der Eurojackpot

    „Eurojackpot“ wird nach der Spielformel 5 aus 50 und 2 aus 8 gespielt. Der Jackpot wird also mit fünf richtigen Zahlen aus 50 sowie den zwei richtigen „Eurozahlen“ aus acht geknackt. Jede Jackpot-Phase startet mit einem Mindest-Jackpot von zehn Mio. Euro und kann auf bis zu 90 Mio. Euro anwachsen. Einsatz pro Tipp: zwei Euro. Ziehung einmal in der Woche – am Freitagabend.

    (DTZ 48/11)

  • Keine Ausnahme über den Wolken

    WASHINGTON D.C. (DTZ/red). Über den Wolken herrscht schon lange keine grenzenlose Freiheit mehr – vor allem für Raucher. In den USA wird die Luft jetzt noch etwas dünner. Wenn es nach den Vorstellungen der US-Luftfahrtverbände geht, soll die elektronische Zigarette nicht mit an Bord kommen.

    In einem Schreiben an die Bundesluftfahrtbehörde FAA (Federal Aviation Administration) fordern die Verbände ein Gesetz, das den Gebrauch von elektronischen Zigaretten untersagt.

    Die Vorschrift würde den Konsum auf Linienflügen verbieten. Darüber hinaus soll eine entsprechende Vorgabe auch bei Charterflügen greifen, heißt es.

    Die E-Zigarette wird Medienberichten zufolge in den USA mit Vorliebe als Alternative gerade an den Orten konsumiert, die bisher durch die strikten Rauchverbote für Raucher Niemandsland waren, wie zum Beispiel Flugzeuge.

    (DTZ 48/11)

  • Ungarn plant Zigarettenverkauf mit staatlicher Lizenz

    BUDAPEST (DTZ/red). Die ungarische Regierung plant Medienberichten zufolge die Einführung einer staatlichen Lizenz für den Zigarettenverkauf. Als Begründung nennt Janos Lazar von der regierenden Fidesz Partei, den Jugendschutz und die Stärkung des Mittelstandes. Vorbild für die Maßnahme ist das österreichische Trafikanten-Modell.

    Der Verkauf von Tabakwaren und Alkohol an Kunden unter 18 Jahren ist in Ungarn gesetzwidrig. Und gerade in großen Einkaufszentren mit hoher Kundenfrequenz seien die Kontrollen schwierig. Budapest favorisiere das österreichische System, da es die Kennzeichnung ausgewählter Verkaufsstellen einschließe, die mittelständisch organisiert sind, heißt es.

    (DTZ 48/11)

  • Zigarillos – attraktive Produktgruppe mit vielen Facetten

    MAINZ (DTZ/da). Ist vom Genuss „brauner Produkte“ die Rede, dann geht das Gespräch oft sehr schnell in Richtung Zigarre und dabei meistens zu den Longfillern aus der Karibik. Vom Zigarillo spricht kaum jemand. Dabei sind die „Kleinen“ eigentlich der heimliche Favorit. Im Absatz sind sie jedenfalls ganz groß und haben die Zigarre schon vor langem weit hinter sich gelassen.

    Von den 2010 rund eine Milliarde konsumierten klassischen Zigarren und Zigarillos (ohne Eco-Produkte) nehmen sie den Löwenanteil von mehr als 90 Prozent ein. Marktführer ist die Firma Dannemann, gefolgt von Arnold André, Agio, Villiger und der Scandinavian Tobacco Group.


    Das Warenangebot an Zigarillos zeichnet sich durch eine breite Sortenvielfalt aus. Absatzstärkste Gruppe sind heutzutage die aromatisierten Zigarillos, die es sowohl in 100-Prozent-Tabakqualität als auch als HTL-Produkte gibt. An der Spitze steht hier die Markenfamilie „Moods“.

    Hauptabsatzkanäle für Zigarillos sind der Tabakwaren-Fachhandel und die Tankstellen. Gerade der Fachhandel sieht in Zigarillos eine attraktive Produktgruppe mit vielen Facetten und einem großen Potenzial. Aber auch beim Zigarillo wachsen die Bäume in Bezug auf Absatz und Umsatz nicht in den Himmel. Zwar liegt sein prozentualer Anteil am klassischen Zigarren- und Zigarillo-Markt bei über 90 Prozent, doch der absolute Konsum ist rückläufig.

    Lösten sich 2009 noch rund 970 Millionen Zigarillos in Rauch auf, so waren es im vergangenen Jahr einige Millionen Stück weniger. Parallel dazu werden die Raucher auch beim Zigarillo preisbewusster, hat der Fachhandel beobachtet. Das Thema „Zigarillo“ beleuchtet DTZ diese Woche in ihrer Printausgabe in einem Special mit großer Fachhandels-Umfrage und Interviews.

    (DTZ 48/11)

  • Philip Morris plant moderaten Preisschritt

    MÜNCHEN (DTZ/fok). Im Zuge der zum 1. Januar 2012 anstehenden Tabaksteuererhöhung wird die Philip Morris GmbH die Kleinverkaufspreise für ihr Zigaretten-, Cigarillo- und Feinschnittsortiment anpassen.

    Wie jetzt aus dem Handel zu erfahren war, sieht das Unternehmen vor, bei den Originalpackungen, Big Packs und Maxi Packs der meisten seiner Zigarettenmarken den Packungspreis um 10 Cent zu erhöhen.

    Bei den Automatenpackungen, die bei der letzten Tabaksteuererhöhung teilweise im Preis stehen geblieben waren, erfolgt in den meisten Fällen jetzt eine Reduzierung des Inhalts um eine Zigarette. Neu auf den Markt kommt bei Marlboro Red und Marlboro Gold eine zusätzliche Packungsvariante mit 21 Stück Inhalt unter der Bezeichnung L-Box (Large= groß), während die Big Box künftig XL-Box und die Maxi-Box XXL-Box heißen werden.

    Zu den wenigen Ausnahmen, die den Preis und Inhalt nicht ändern werden, zählen einige Varianten der f6, wobei die Hauptvariante f6 aber ebenfalls einen 10-Cent-Schritt auf 4,70 Euro/19 Stück machen wird. Mit der vorgesehenen Preisanpassung geht Philip Morris einen margenorientierten Weg, der aber gleichzeitig die Preissensibilität des Marktes nicht aus den Augen verliert. Insgesamt hat Philip Morris großen Wert auf glatte Preislagen gelegt und dies, wo das sinnvoll war, umgesetzt.

    Beim Feinschnitt wird Philip Morris die größeren Dosen um 1,00 Euro im Preis anheben, während die Kleinverkaufspreise der kleineren Dosen und Pouches proportional erhöht werden. Unterm Strich bietet Philip Morris dem Handel mit den neuen Preisstellungen eine spürbare Verbesserung der Margen.

    Auch bei den Filtercigarillos wird das Unternehmen die Mindeststeuererhöhung mit einer Preisanpassung zum Januar 2012 begleiten: Hier werden die 17er-Packungen der Marken Basic und Chesterfield künftig 2,00 Euro kosten (plus 10 Cent), bei L&M- sowie f6-Filtercigarillos erhöht sich der Preis auf 2,20 Euro/17 Stück (plus 20 Cent).

    (DTZ 48/11)

  • BAT will Zigaretten- und Feinschnittpreise zunächst nicht erhöhen

    HAMBURG/MAINZ (DTZ/fok). In einem Informationsschreiben an den Handel hat British American Tobacco angekündigt, die Kleinverkaufspreise für ihr Zigaretten- und Feinschnittsortiment zunächst nicht zu erhöhen, wenn zum 1. Januar 2012 die zweite Stufe der Tabaksteuererhöhung in Kraft tritt.

    Als Begründung nannte die BAT drei Aspekte: Erstens seien seit der letzten steuerinduzierten Preiserhöhung erst acht Monate vergangen – nach Auffassung des Unternehmens ein zu kurzer Zeitraum, um schon wieder an der Preisschraube drehen zu können. Zweitens sei der 20-Cent-Schritt bei der OP im Mai schon recht kräftig gewesen, „jetzt schlucken wir die Mehrbelastung selbst“, so ein BAT-Sprecher. Drittens hält das Unternehmen eine Preiserhöhung zum Jahreswechsel für denkbar schwierig, wie dies Erfahrungen aus der Vergangenheit belegten. Die Frage, wie BAT den Begriff „zunächst“ terminiert, wollte das Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht kommentieren.

    Handelsseitig zeigt man sich deutlich verunsichert und übt Kritik an der beabsichtigten Nichtüberwälzung der Steuermehrbelastung für einen unbestimmten Zeitraum seitens eines bedeutenden Anbieters. Angesichts der starken Wettbewerbsorientierung der Branche müsse man jetzt befürchten, dass eine solche Ausweitung des Preismarketings zu einer Margenabsenkung auf breiter Ebene und damit zu einer enormen Vernichtung von Wirtschaftsnutzen führe. Auch fiskalpolitische Folgen dürfe man nicht aus den Augen verlieren.

    (DTZ 48/11)

  • Hauchdünne Mehrheit für striktes Rauchverbot

    BASEL (DTZ/red). Mit 50,23 Prozent wurde im Schweizer Kanton Basel-Stadt die Volksinitiative „Ja zum Nichtraucherschutz ohne kantonale Sonderregelung!“ abgelehnt, was einem radikalen Rauchverbot entspricht.

    Die Initiative hatte eine Kompromiss-Lösung mit der Gastronomie angestrebt, die es in dieser Form nicht gibt. Stattdessen entfallen bediente Fumoirs (Raucherbereiche) und gekennzeichnete Raucher-Lokale in der Gastronomie-Szene des Kantons.

    „Wir sind enttäuscht“, zitiert das Online-Magazin „Baizer.ch“ Josef Schüpfer, Präsident des Wirteverbands Basel-Stadt, „und wir machen uns große Sorgen um die Vielfalt der Wirtshauskultur in Basel.“

    (DTZ 48/11)

  • Tabakvorschriften verletzten Urheberrechte

    WINDHOEK (DTZ/red). Der Zigarettenhersteller British American Tobacco(BAT) wehrt sich gegen die Einführung von Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen in Namibia.

    Der Konzern, der 85 Prozent Marktanteil im südafrikanischen Land besitzt, behält sich nach Informationen der „Allgemeinen Zeitung Windhoek“ rechtliche Schritte gegen die Maßnahme vor.

    Hintergrund ist eine Überarbeitung des noch nicht verabschiedeten Nichtraucherschutz-Gesetzes, die aktuell im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

    Darin wird unter anderen ein generelles Rauchverbot für öffentliche Plätze und Gebäude angekündigt. Die Regierung will außerdem ein Rauchverbot in der Gastronomie einführen, das keine Ausnahmen wie abgetrennte Raucherräume vorsieht. Das Aufstellen von Zigarettenautomaten ist laut geplantem Gesetz verboten.

    Tabakfirmen werden außerdem verpflichtet, Zigarettenschachteln mit Gesundheitswarnungen inklusive Bildwarnhinweisen zu versehen und über die Inhaltsstoffe der Zigaretten zu informieren. Das Kennzeichnen der Packungen mit Begriffen wie „mild“ oder „leicht“ ist künftig untersagt.

    Letztlich sollen die Bild- und Textwarnhinweise laut Informationen der Tageszeitung rund 60 Prozent der Vorder- und Rückseite der Packung bedecken. Bat kritisiert, dass eine individuelle Gestaltung der Marken nicht mehr möglich sei und eine Vereinheitlichung der Zigarettenmarken vorangetrieben werde. Das Unternehmen sieht in der „Standardisierung“ von Zigarettenschachteln auch eine Verletzung des Urheberrechts, schreibt die Zeitung.

    (DTZ 47/11)

  • Philip Morris gewinnt Prozess in Alaska

    BETHEL (DTZ/red). Einstimmig hat eine Jury in Bethel (Alaska) eine Einzelklage auf Schadenersatz abgelehnt und zugunsten des Beklagten Philip Morris entschieden.

    Die Geschworenen in der Stadt an der Westküste Alaskas haben damit im ersten Fall Raucher-Einzelklage im US-Bundesstaat für den Zigarettenhersteller entschieden. Sie sind der Meinung, dass der Kläger selbst verantwortlich sei für seine gesundheitlichen Schäden und nicht die Qualität der Zigarette.

    (DTZ 47/11)