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  • Hiobsbotschaften für Titel der Bild-Gruppe

    MAINZ (DTZ/red). Das erste Quartal 2012 bot insgesamt kaum Grund zur Freude: 70 Prozent der Publikumszeitschriften blieben unter Vorjahresniveau.

    Zu den wenigen wachsenden Presserubriken zählen Wohn- und Gartentitel sowie die Esszeitschriften. Dafür ist das Wachstum von „LandLust“ & Co. Verantwortlich; bei den Leib- und Magen-Titeln macht sich vor allem ein Auflagenplus bei „Lust auf Genuss“ (plus 36 Prozent) und „Essen & Trinken“ (plus 10 Prozent) bemerkbar.

    „Landlust“ packte im ersten Quartal 2012 die Millionenmarke und verkaufte sich damit öfter als zum Beispiel der „Spiegel“ (933 400 Exemplare). Viele Objekte der „Bild“-Familie aus dem Springer-Verlag stehen gehörig unter Druck, teilweise stehen deutliche zweitstellige Minusraten zu Buche.

    Im ersten Quartal waren der IVW-Auflagenkontrolle insgesamt 389 Zeitungen (368 Tages- und 21 Wochenzeitungen), 883 Publikumszeitschriften und 1 142 Fachtitel, 23 Supplements, 80 Kundenzeitschriften, zwei Offertenblätter, 32 Handbücher und 266 Telekommunikationsverzeichnisse unterstellt.

    (DTZ 17/12)

  • 5th Avenue übernimmt Habanos-Vertrieb für Österreich

    WALDSHUT (DTZ/fnf). 5th Avenue, offizieller Alleinimporteur von Habanos für Deutschland, übernimmt ab sofort zusätzlich auch den Vertrieb der Habanos in Österreich.

    Mit dem bisherigen Importeur Tobaccoland, Wien, wird 5th Avenue dabei partnerschaftlich zusammenarbeiten. Nach sieben erfolgreichen Jahren ist dies ein weiterer Schritt, um die Marktposition der Habanos in Österreich auszubauen, so tobaccoland-Geschäftsführer Manfred Knapp: „Im Wettbewerb sind wir als Marktführer besonders gefordert – sowohl von Seiten der Trafikanten als auch seitens der Industrie. Darum ist diese Kooperation mit 5th Avenue ein wichtiger Meilenstein auf unserem weiteren Weg.“

    Ein auf Habanos spezialisierter Außendienst von 5th Avenue mit zunächst zwei Personen wird vor allem die Tabakwarenfachgeschäfte unter den so genannten Trafiken intensiv betreuen. Diese Verkaufsrepräsentanten führt Thomas Hammer als neuer Verkaufsleiter für Österreich. Er übernimmt diese Aufgabe zusätzlich neben seiner Funktion als Key Account Manager und Betreuer der Habanos Academy.
    Der Einkauf der Habanos für Österreich erfolgt zentral über Waldshut-Tiengen. Hier liegen auch die Zuständigkeiten für Vertrieb und Marketing.

    Das Absatzvolumen von Habanos in Österreich bietet nach Einschätzung von 5th Avenue noch ein erhebliches Potenzial für Steigerungen. Ino Mühlmann, Vertriebsleiter bei 5th Avenue, zu den Hintergründen der Kooperation: „Die Liefersituation der Originalprodukte aus Cuba ist heute besser denn je und wir können diese Produkte unter Idealbedingungen bei uns in Waldshut-Tiengen lagern und konfektionieren.

    Darum rechnen wir mit zweistelligem Wachstum in den nächsten Jahren. Mit unserem Außendienst werden wir die tobaccoland-Kunden optimal unterstützen.“

    Der Tabakwarenmarkt in Österreich unterliegt traditionell sehr starken Regulierungen, da das staatliche Tabakwarenmonopol ursprünglich die Versorgung von Kriegsversehrten sicherstellen sollte. Dieser Ansatz wirkt sich bis in die heutige Zeit aus. 5th Avenue geht aber davon aus, dass die in Deutschland entwickelten Konzepte, wie Habanos Specialist oder Habanos Academy, für den Fachhandel in Österreich besonders attraktiv sind und wird diese Erfahrungen speziell anpassen.

    (DTZ 17/12)

  • Juristische Schlappe für NRW-Gesundheitsministerin

    MÜNSTER (DTZ/pnf). Mit Beschluss vom 23. April 2012 hat der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster dem Land Nordrhein-Westfalen durch einstweilige Anordnung (Az 13 B 127/12) die in einer „Pressemeldung“ vom 16. Dezember 2011 enthaltenen Warnungen vor E-Zigaretten untersagt.

    In dieser „Pressemeldung“ hatte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt, da diese als Arzneimittel anzusehen, aber nicht zugelassen seien und der Handel mit nicht als Arzneimittel zugelassenen E Zigaretten strafbar sei. Am selben Tag informierte das Ministerium die Bezirksregierungen über die nach seiner Meinung bestehende Rechtslage.

    Nikotin sei eine pharmakologisch wirkende Substanz und nikotinhaltige Liquids unterlägen als Funktionsarzneimittel dem Arzneimittelrecht. Die E-Zigarette als Applikator unterliege dem Medizinproduktegesetz. Der Erlass wurde auch allen Apotheken im Bereich der Apothekerkammer Nordrhein zur Kenntnis gegeben und zwar mit dem Zusatz „Bitte informieren Sie auch Ihre Mitarbeiter/innen“.

    Die Antragstellerin, die E Zigaretten produziert und vertreibt, beantragte beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, dem Ministerium diese Äußerungen im Wege einer einstweiliger Anordnung zu untersagen. Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht Düsseldorf zunächst ab.

    Auf die Beschwerde der Antragstellerin hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit dem eingangs erwähnten Beschluss die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geändert und dem Antragsbegehren im Wesentlichen stattgegeben.

    Zur Begründung hat es ausgeführt: Mit Rücksicht auf die Berichterstattung in den Medien zur Verkehrsfähigkeit der E-Zigarette spreche Überwiegendes dafür, dass die streitigen Äußerungen des Ministeriums wie ein Verbot wirkten. Deshalb sei die rechtliche Einschätzung des Ministeriums nicht nur auf seine Vertretbarkeit zu überprüfen, vielmehr habe das Gericht eine eigene rechtliche Wertung am Maßstab des Arzneimittelgesetzes und des Medizinproduktegesetzes vorzunehmen.

    Danach seien die in der „Pressemeldung“ und in dem Erlass enthaltenen Äußerungen rechtswidrig. Die E-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid unterlägen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz. Das Liquid erfülle nicht die gesetzlich normierten Voraussetzungen eines Arzneimittels. Es stehe nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung einer Nikotinabhängigkeit im Vordergrund. Die E-Zigarette nebst Zubehör habe auch keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder prophylaktische Zweckbestimmung.

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Er ist in Kürze in der [link|http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php ]Rechtsprechungsdatenbank NRWE[/link] zu finden.

    (DTZ 17/12)

  • Sondereffekte beeinflussen Steuerzeichenbezüge im 1. Quartal

    WIESBADEN (DTZ/SB/fok). Das Statistische Bundesamt meldet für das erste Quartal 2012 einen deutlichen Rückgang der Tabaksteuereinnahmen.

    Netto, also unter Berücksichtigung von Erlass/Erstattungen von Steuerzeichen, vereinnahmte der Fiskus in diesem Zeitraum 2,302 Mrd. Euro aus der Tabaksteuer. Das waren 20,5 Prozent bzw. 593 Mio. Euro weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

    Ausschlaggebend war jedoch keine ungewöhnliche Schwäche des Marktes, sondern Sondereffekte, die sich aus den beiden Tabaksteuererhöhungen ergaben. Die erste zum 1. Mai 2011 führte zu hohen Vorproduktionen im Vorfeld, so dass das 1. Quartal 2011 deutlich über den Normalzahlen lag. Und der zweite Steuerschritt zum 1. Januar 2012 führte ebenfalls zu den Vorproduktionen, die noch in das alte Jahr 2011 fielen, während durch den dann folgenden Ausverkauf der altpreisigen Ware im 1. Quartal 2012 weniger neue Steuerzeichen benötigt wurden.

    Dass es sich hierbei Verlagerungen vor allem in der Zeitschiene handelt, wird deutlich bei der Analyse des Steuerzeichenbezugs: Bei Zigaretten und Feinschnitt lagen in Januar und Februar 2012 aus den bereits genannten Gründen die Banderolenbezüge deutlich unter den Zahlen der Vergleichsmonate im Vorjahr. Im März 2012 fand jedoch bereits eine Erholung statt. Kumuliert für das komplette 1. Quartal 2012 ergibt sich dennoch bei der Zigarette ein Rückgang in der Menge von minus 20,9 Prozent auf 18,220 Mrd. Stück im Kleinverkaufswert von 4,408 Mrd. Euro (minus 16,8 Prozent). Auch beim Feinschnitt lag der Banderolenbezug in der Menge mit 5 643,7 Tonnen (minus 26,9 Prozent) im Kleinverkaufswert von 686,5 Mio. Euro (minus 13,6 Prozent) deutlich unter Vorjahr.

    Aus den unterschiedlichen Prozentzahlen für Menge und Wert wird gleichzeitig auch deutlich, dass die steuerinduzierte Preisanpassung bei der Fabrikzigarette moderat vorgenommen wurde, während beim Feinschnitt ein kräftiger Preisschritt erfolgte. Zu berücksichtigen ist dabei aber auch, dass die Verlagerung auf besonders ergiebige Feinschnittangebote mit relativ hohen Kilopreisen sich ebenfalls auf die Preis-Mengen-Entwicklung auswirkt.

    Völlig anders verlief die Entwicklung des Banderolenbezugs bei Zigarren/Zigarillos mit einem sehr starken Beginn im Januar 2012 und einem eher schwachen Februar und einem sehr schwachen März. Kumuliert wurden im 1. Quartal 2012 Steuerzeichen für 1,037 Mrd. Zigarren und Zigarillos bezogen, 7,2 Prozent weniger als im Vorjahresquartal. Aufgrund der Mindeststeuererhöhung zum 1. Januar 2012 stieg jedoch der Kleinverkaufswert dieser Ware deutlich überproportional um 15,8 Prozent auf 206,4 Mio. Euro.

    Einen kräftigen Anstieg des Banderolenbezugs gab es beim Pfeifentabak. Hier wurden im 1. Quartal 2012 insgesamt 246,2 Tonnen versteuert (plus 23,4 Prozent), der Wert stieg um 22,3 Prozent auf 26,9 Mio. Euro. Nach Aussage des Verbandes der Rauchtabakindustrie war der Anstieg vor allem durch ein erhöhtes Volumen an Wasserpfeifentabaken bedingt, während der klassische Pfeifentabak seine Absatzmenge nur knapp verteidigen konnte. Dies wird auch von der Steuerzeichenstelle Bünde bestätigt.

    Nach Einschätzung von Experten signalisiert der Anstieg der Wasserpfeifenversteuerung nicht einmal zwangsläufig ein höheres Absatzvolumen im Markt, sondern möglicherweise auch nur ein stärkere Legalisierung der Importe, die zuvor oft unversteuert auf den deutschen Markt gelangten. Dies habe oft gar nicht mal überwiegend fiskalische Gründe gehabt, sondern hing mit dem in Deutschland vorgeschriebenen geringeren Wassergehalt zusammen, dem die orientalischen Originalprodukte meist nicht genügen konnten. Durch den verstärkten Verfolgungsdruck der Zollbehörden ist der Schmuggel nun zurückgegangen.

    (DTZ 17/12)

  • Ein Tabakwarengeschäft finanziert Bundeskanzlerin und -präsident

    MAINZ (DTZ/fok). Dass die Raucher ganze erheblich zur Gesundung des Staatshaushalts beitragen ist bekannt. Stolze 14,4 Milliarden Euro aus der Tabaksteuer und 3,9 Milliarden Euro aus der auf Tabakwaren entfallenden Mehrwertsteuer bliesen sie dem Fiskus im Jahr 2011 in die Taschen.

    Weniger bekannt, aber durchaus interessant ist die Rolle als Steuereinzieher, die der Tabakwaren-Einzelhandel Jahr für Jahr ohne finanzielle Gegenleistung des Staates ausüben muss. Dafür erhält er keinen Dank, sieht sich vielmehr von etlichen Feinden des Tabakgenusses, die als „Staatsdiener“ oder Abgeordnete ihr sicheres monatliches Salär aus eben dieser Steuergeldern beziehen, in die Schmuddelecke gedrängt.

    Auch wenn die eigentliche Zahlung der Tabaksteuer durch die Hersteller erfolgt, indem sie Banderolen bei den Steuerzeichenstellen erwerben, ist die Überwälzung dieser Steuerlast auf die Konsumenten nur durch die unermüdliche Verkaufstätigkeit des Handels möglich. Die Tabak Zeitung wollte diesen Dingen mal auf den Grund gehen und zeigt dies nachfolgend anhand eines realistischen Rechenbeispiels. Als Basis haben wir Zahlen aus der Realität verwendet. Sie stammen aus dem Betriebsvergleich einiger Erfa-Gruppen, der von der BAT in Zusammenarbeit mit dem BTWE durchgeführt wird.

    Für das letzte greifbare Jahre, nämlich 2010, lag der Durchschnittumsatz der teilnehmenden Tabakwaren-Einzelhandelsgeschäfte bei 684 039 Euro. Von diesem Umsatz entfielen im Durchschnitt 321 566 Euro auf Zigarettenverkäufe, 149 190 Euro auf andere Tabakwarenumsätze, 87 384 Euro auf Presse, 38 760 Euro auf die Lotto-Toto-Provision und 87 138 Euro auf andere Warengruppen.
    Hieraus resultieren Verbrauchssteuern (Tabak- und Mehrwertsteuer) von insgesamt 418 357 Euro. Darin sind auch geschätzte 75 000 Euro Lotteriesteuern enthalten.

    418 357 Euro, das ist ein gewaltiger Steuerbetrag, zumal hier nur die Verbrauchssteuern und nicht die Lohn- und Einkommenssteuern der Tabakwaren-Einzelhändler und ihrer Mitarbeiter berücksichtigt sind. Nur am Rande sei vermerkt, dass das Betriebsergebnis des Durchschnittunternehmens in 2010 leicht negativ war, ein fiktiver Unternehmerlohn schlug nur mit 39 020 Euro pa. zu Buche.

    Was kann der Staat mit 418 357 Euro finanzieren? Suchen wir uns ein besonders spektakuläres Beispiel: Der kürzlich gewählte Bundespräsident Joachim Gauck erhält zum Beispiel Amtsbezüge von 199 000 Euro. Die zusätzliche Aufwandsentschädigung von 78 000 Euro sei hier mal nicht berücksichtigt. Nicht ganz so viel erhält Bundeskanzlerin Angela Merkel mit rund 190 000 Euro jährlich. Also mal auf den Punkt gebracht: Jeder einzelne Durchschnitts-Tabakwarenfacheinzelhändler, wie es sie hundert- ja tausendfach in Deutschland gibt, finanziert mit den Verbrauchssteuerabgaben seiner Kunde jeweils eine Summe, die größer ist als die Amtsbezüge von Bundeskanzlerin und Bundespräsident zusammen.

    Wem das Beispiel nicht zusagt, kann auch die Bezahlung der Bundestagsabgeordneten heranziehen. Deren „Abgeordnetenentschädigung“ liegt bei 7 938 Euro im Monat, also 95 256 Euro im Jahr. Das heißt, dass das Durchschnittstabakwarengeschäft 4,4 Bundestagsabgeordnete finanziert. Die aktuell 620 Bundestagsabgeordneten erhalten also ihre monatlichen Bezüge rein rechnerisch von 141 Tabakwarengeschäften. Ohne es jetzt im Detail nachzurechnen. Ich glaube das schaffen schon alleine die Fachhandelskollegen aus Hamburg. Wer es weniger politisch mag, kann auch gerne auf Kindergarten-Mitarbeiter umrechnen. Da erwirtschaftet der Durchschnitts-Tabakwareneinzelhändler die Gehaltssumme von 18,5 ErzieherInnen.

    (DTZ 16/12)

  • England diskutiert Plain packaging

    LONDON (DTZ/red). Seit Montag dieser Woche ruft die britische Regierung alle interessierten Bürger, Unternehmen und Organisation auf sich an der Online-Beratung zum Thema Plain packaging zu beteiligen.

    Im Zeitraum vom 16. April bis 10. Juli 2012 soll die Bevölkerung in Großbritannien Medienberichten zufolge ihre Chance nutzen und [link|http://consultations.dh.gov.uk/tobacco/standardised-packaging-of-tobacco-products/consult_view]das Für und Wider der Einführung von einheitlichen Verpackungen für Tabakprodukte erörtern. [/link]

    Maßnahmen der britischen Anti-Tabak-Politik wie das Tabakwerbeverbot, die Einführung von Bildwarnhinweisen und aktuell seit April der sogenannte Display ban, d.h. das Präsentationsverbot von Tabakwaren in Supermärkten, ernten in der Bevölkerung auch Kritik. Nicht nur Pro-Rauchen-Initiativen wie [link|http://forestonline.org] Forest [/link](Freedom Organisation for the Right to Enjoy Smoking Tobacco) warnen vor einer staatlichen Bevormundungspolitik.

    (DTZ 16/12)

  • Frankenberger fordert Rauchverbot in Stadien

    MÜNCHEN (DTZ/pi/red). Der ÖDP-Bundesvorsitzende Sebastian Frankenberger fordert in seinem jüngsten Anti-Tabak-Vorstoß ein striktes Rauchverbot für Bayerns Fußballstadien.

    Franz Bergmüller, Vorsitzender des Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) quittiert diesen Vorschlag nur mit einem Kopfschütteln. In einer Pressemitteilung wirft er ihm „Selbstüberschätzung“ und „eine mehr und mehr erkennbare Verirrung“ vor.

    Der VEBWK-Vorsitzende zitiert Frankenberger mit den Worten: „Ich bin prinzipiell jemand, der sagt, an der frischen Luft braucht man kein Rauchverbot.“ Der Widerspruch sei offensichtlich und er (Frankberger) müsse sich den Vorwurf gefallen lassen unglaubwürdig zu werden.

    (DTZ 16/12)

  • Landlust-Hefte überschreiten Millionen-Marke

    MAINZ (DTZ/schu). Bei der Auflagenentwicklung der Publikumszeitschriften liegt das Magazin „Landlust“ (Münsteraner Landwirtschaftsverlag) zum wiederholten Mal vorn und überschreitet laut IVW (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern) erstmals die Millionen-Exemplare-Marke: Im ersten Quartal 2012 seien 1.010.873 Ausgaben verkauft worden.

    Die „Landlust“-Konkurrenten „Landidee“ (WAZ-Gruppe) und „Mein schönes Land“ (Burda) wachsen ebenfalls deutlich. Insgesamt schaffen nur noch sieben Programmzeitschriften und die „Bild am Sonntag“ neben „Landlust“ die Million.
    Das erste Quartal 2012 war insgesamt keines, das zur Freude Anlass gibt: Etwa 70 Prozent der Publikumszeitschriften lagen unter Vorjahresniveau. Zu den wenigen wachsenden Zeitschriftensegmenten zählen Wohn- und Gartenzeitschriften sowie Esszeitschriften.

    Wie schon im vierten Quartal 2011 tun sich Nachrichtenmagazine schwer. Aktuelle Meldungen, politische Debatten und Hintergründe wandern unaufhaltbar ins Internet ab. Der „Spiegel“ (minus 3,5 Prozent) kommt auf knapp 933.400 verkaufte Exemplare, „Stern“ (minus 4,3 Prozent) bleibt bei 825.900 Stück, „Focus“ büßte das Vorjahresplus (Geburtstagsausgabe, Ein-Euro-Sonderpreis) ein und verlor im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bei knapp 541.300 Exemplaren 10,5 Prozent. Jugend- und Computerzeitschriften schrumpfen besonders schnell: Die einstigen Millionen-Titel „Computer-Bild“ und „Bravo“ verkaufen nur noch 546.000 bzw. 315.000 Hefte, ein Minus zum Vorjahr von über 11 bzw. 20 Prozent.

    (DTZ 16/12)

  • Das Horrormärchen vom bösen Passivrauch

    MAINZ (DTZ/cs). Kritiken am Passivrauch hat es in den vergangenen Jahren vereinzelt immer wieder gegeben, doch nur selten kamen diese von so glaubwürdiger Stelle wie von Prof. Dr. Romano Grieshaber. Der Vorwurf, er stecke mit der „Tabaklobby“ unter einer Decke, greift bei ihm nicht.

    Der Mediziner hat in seinem Leben noch nie geraucht und war vor seinem Ruhestand als Präventionsexperte für die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten zuständig. Dort kümmerte er sich um rund vier Millionen Mitglieder, darunter Gaststättenpersonal, die Versicherungsschutz gegen alle Unfälle und Erkrankungen genossen.

    [pic|330|l|||Romano Grieshabers „Passivrauchen: Götterdämmerung der Wissenschaft“.|||]
    Daher wusste er: Kellnerinnen und Kellner erkranken nicht häufiger an Lungenkrebs als andere. Er ging der Sache auf den Grund und kam zu dem Ergebnis: Die Debatte um den Passivrauch ist haltlos. Mit der Veröffentlichung seines Buches „Passivrauchen: Götterdämmerung der Vernunft“ musste er bis zu seiner Pensionierung warten, um seinen Job nicht zu riskieren. Doch jetzt liegen die Tatsachen auf dem Tisch. DTZ hat seine wichtigsten Thesen einmal zusammengefasst.

    Laut den Ergebnissen einer Schrift des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in Heidelberg aus dem Jahr 2005 sterben pro Jahr 3301 Menschen in Deutschland an den Folgen des Passivrauches. Eine stolze Zahl, die den Autor Romano Grieshaber seinerzeit stutzig machte. Wenn man diesen Angaben Glauben schenken würde, dann würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass Menschen, die an einem Ort beschäftigt sind, wo mehr geraucht wird, also etwa in der Gastronomie, häufiger den Passivrauchtod sterben als in anderen Berufsgruppen. So untersuchte Grieshaber Statistiken, die über die verschiedenen Berufsgruppen erworben worden waren und kam zu dem Ergebnis: Kellner und Kellnerinnen weisen keine erhöhte Krankheitshäufigkeit auf. Dies veranlasste Grieshaber, die Zusammenhänge um die angebliche tödliche Gefahr des Passivrauchens näher unter die Lupe zu nehmen.

    Die Rolle des DKFZ bei der WHO
    Im Laufe seiner Nachforschungen hatte er mit allerhand Anfeindungen zu tun, nicht zuletzt mit dem Krebsforschungszentrum selbst. Warum? An dieser Stelle muss angemerkt werden, dass das Deutsche Krebsforschungszentrum, anstatt als unabhängige Forschungseinrichtung zu fungieren, sozusagen als verlängerter Arm der Weltgesundheitsorganisation (WHO) arbeitet. Seit ungefähr 40 Jahren arbeitet die WHO fieberhaft (die Ironie ist beabsichtigt) an der Auslöschung des Rauchens von Tabak. Es hat also einen ganz bestimmten Hintergrund, weshalb sich in den letzten Jahren der Passivrauch zu einer der tödlichsten Gefahren Deutschlands entwickelt hatte. 3301 Tote durch Passivrauch. Diese Zahl hallt nach, setzt sich fest. War vorher der Raucher für Nichtraucher höchstens der unliebsame Stinker, befürchten sie heute schon durch geringste Tabakpartikel in ihrer Umwelt zu Tode kommen zu können.

    Den Raucher untragbar machen
    Die Strategie der WHO ging also auf: Erst wenn die Nichtraucher befürchten, ihre eigene Gesundheit stehe auf dem Spiel, halten sie das Rauchen in ihrer Umgebung für untragbar. Der Raucher wird mit dieser Taktik also nach und nach verdrängt.

    Was viele in Deutschland so nicht wissen: Schuld an dieser Misere ist die Unterzeichnung des „WHO-Rahmenabkommens zur Eindämmung des Tabaksgebrauchs“ welches am 16. Dezember 2004 von der Bundesrepublik unterschrieben und am 27. Februar 2005 rechtsverbindlich wurde. Darin „erkennen die Vertragsparteien an, dass Passivrauchen zu Krankheit, Invalidität und Tod führt“. Weiterhin muss „ein Rahmen für Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs geschaffen werden, die von den Vertragsparteien auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene einzuleiten sind, um die Verbreitung des Tabakkonsums und des Passivrauchens stetig und wesentlich zu vermindern.“ Stetig ist hier das Schlüsselwort.

    Falsche Berechnung
    Obwohl die wissenschaftliche Methodik stark anzuzweifeln ist, die zur Ermittlung der Gefahr des Passivrauchs führte, muss die Bundesrepublik sich diesem Abkommen beugen. Bei der Klärung der Gefährlichkeit wurde ein großer Fehler gemacht. Der Statistik liegt fälschlicherweise die Annahme zugrunde, allein der Passivrauch führe zum Tod und argumentiert daher monokausal. Darüber hinaus treten die meisten der Todesfälle bei alten Menschen auf. Die Sterblichkeit kann also auch altersbedingt sein. Dieser, sagen wir einmal, nicht ganz unwichtige Punkt wurde jedoch nicht berücksichtigt.

    Da das Abkommen schon unterschrieben ist und auch Kritiker kein Chance haben, sich gegen diese Tatsachen zu wehren, wird also nun stetig versucht, dem Passivrauch ergo dem Rauchen den Garaus zu machen. Man denke da zum Beispiel an das Gastonomierauchverbot. In manchen Unterzeichnerländern Europas gehen Überlegungen sogar schon soweit, den Tabakrauch sogar aus ihrem Privatbereich zu verbannen. Denn: was sich stetig zurückentwickelt, verschwindet irgendwann. Antitabakaktivisten behaupten nun sogar, durch die Nichtraucherschutzgesetze seien Herzkrankheiten jetzt schon deutlich zurückgegangen. Einer ernsthaften statistischen Betrachtung halten diese Ergebnisbehauptungen laut Grieshaber jedoch nicht stand.

    Bevormundungspolitik
    Vielmehr wird dem Autor bewusst, wie stark sich durch die ständigen Reglementierungen eine Bevormundungspolitik entwickelt. Der selbstbestimmte Mensch war gestern! Überwiegt der angestrebte Nutzen „Nichtraucherschutz“ der Tatsache, dass dadurch Millionen von Menschen ihre freie Selbstbestimmung verlieren, obwohl die Untersuchungsbefunde der des DKFZ offensichtlich nicht korrekt sind? Hinzukommt, dass viele sensationsgeile Medien einfach dem Kanon des DKFZ ungeprüft folgen anstatt diese zu reflektieren und dann zu entlarven.

    Wer stirbt, ist selber Schuld
    Die Richtung ist für Grieshaber offensichtlich. In einer Gesundheitspolitik, in der jede Erkrankung und jedes Gebrechen auf eigenes Fehlverhalten zurückzuführen ist, anstatt polykausal zu argumentieren, kann es am Ende nur ein Ergebnis geben: Wer stirbt, ist selber Schuld! Im Umkehrschluss hieße das dann auch, dass das korrekte Befolgen aller Gesundheitsempfehlungen zu ewigen Leben führen würde. So plädiert Grieshaber vor allem an die Wissenschaft, mit scheinbaren Wahrheiten zu brechen und offensichtlichen Denk- und Statistikfehlern auf den Grund zu gehen.

    Zum Buch: Romano Grieshabers „Passivrauchen: Götterdämmerung der Wissenschaft“, Publimkomz, 280 Seiten, gibt es für 19,95 im Handel. Jede Seite ist es wert, gelesen zu werden. Grieshaber zeigt die unterschiedlichsten Fakten und Widerlegungen auf, die selbst Kenner der Thematik gespannt weiterlesen lässt. Ob ein Probeexemplar nach Heidelberg gegangen ist?
    ISBN: 978-3-00-037605-4

    (DTZ 16/12)

  • Marco Peter Geschäftsführer bei Don Stefano

    HEUCHELHEIM (DTZ/fnf). Seit 1. April 2012 verstärkt Marco Peter die Geschäftsführung der Zigarrenmanufaktur Don Stefano in Ergänzung zu den Geschäftsführern Steffen Rinn und dessen Sohn Matthias Rinn.

    Seine hohe Kompetenz erwarb M. Peter durch seine Ausbildung und vielseitigen Erfahrungen in der Tabakbranche.

    Er zeichnet in dem mittelhessischen Unternehmen verantwortlich für die kaufmännische Verwaltung, insbesondere für das Vertriebscontrolling, den Einkauf (außer Rohtabake) sowie den Export des Kernsortimentes und den Import von mittelamerikanischen Zigarren.

    Durch Berufung von Marco Peter ist die Don Stefano GmbH überzeugt, eine richtungsweisende und zukunftsorientierte Entscheidung getroffen zu haben.

    (DTZ 16/12)