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  • JTI protestiert gegen Plain packs

    EDINBURGH (DTZ/red). Der Zigarettenhersteller Japan Tobacco International (JTI) protestiert gegen die britische Anti-Tabak-Politik des Plain packaging mit einer Anzeigenkampagne in den nationalen Tageszeitungen.

    Das Unternehmen will damit die Pläne der schottischen Regierung zur Einführung der Einheitspackung für Tabakprodukte anfechten.

    „Wir nutzen die Medienkampagne um zu zeigen, dass das Gesundheitsministerium bereits 2011 anerkannt hat, dass diese Vorschläge durch nichts gestützt werden“, sagt Jorge da Motta, JTI-Direktor in Großbritannien.

    Schottland ist der erste Landesteil Großbritanniens, der die einheitliche Packung (plain packaging) für Tabakprodukte als Teil seiner Anti-Tabak-Politik gesetzlich einführen will.

    (DTZ 15/13)

  • Treffpunkt Detmold

    DETMOLD (DTZ/da). Die ostwestfälische Fachwerkstadt Detmold ist zum dritten Mal in Folge Veranstaltungsort der Ermuri-Jahrestagung.

    In der Heimatstadt der Ermuri-Zentrale treffen sich an diesem Wochenende die Mitglieder der größten deutschen Tabakwaren-Einzelhandelsorganisation. Die Tagung beginnt am Freitag ab 19.00 Uhr mit einem „Wasserpfeifen-Abend“ im Sudhaus im Detmolder Fachwerkdorf. Am Samstag, 13. April, findet in den Lagerräumlichkeiten der Ermuri, Am Brommerfeld 11, die Ermuri-Hausmesse von 10 bis 18.30 Uhr statt. Um 19.00 Uhr geht es dann zum „Spanischen Abend“ in die Stadthalle Detmold.

    Die Mitgliederversammlungen der Ermuri Händlervereinigung eV und der Ermuri Genuss-Company eG beginnen am Sonntag um 9.30 Uhr. Tagungsraum ist das Sudhaus im Fachwerkdorf, Am Gelskamp 15 a.

    (DTZ 15/13)

  • Panne bei Lotto:„Nobody is perfect“

    MAINZ (DTZ/da). Nachdem es Jahrzehnte lang nie wirkliche Pannen gegeben hat, ist bei den Spielteilnehmern der Eindruck entstanden, Lotto ist perfekt. Doch das ist kein Mensch; selbst der Papst ist ja nicht wirklich unfehlbar.

    „Was am Mittwoch, den 3. April 2013 geschehen ist, darf nicht passieren, kann aber“, heißt es seitens der Annahmestellenleiter zu der technischen Störung bei der Ziehung der Lottozahlen im ZDF mit Lotto-Fee Heike Maurer. Die in der Liveausstrahlung gezogenen Zahlen für die Lotterie 6 aus 49 waren vom Ziehungsleiter des Deutschen Lotto- und Totoblocks nachträglich für ungültig erklärt, weil zwei der insgesamt 49 Kugeln auf dem sogenannten Schlitten hängen geblieben und nicht in die Lostrommel gekommen waren. Dieser Fehler wurde erst anschließend beim Abbau des Ziehungsgeräts bemerkt, die zuvor gezogenen „6 aus 47“ Kugeln für ungültig erklärt und eine zweite Ausspielung für Lotto 6 aus 49 gemacht.

    In den Medien gab es auf diesen technischen Defekt ein großes Echo. Auch der eine oder andere Lotto-Tipper äußerte sich kritisch gegenüber „seinem“ Annahmestellenleiter. Für die überwiegende Zahl ihrer Kunden war es aber wohl eher kein wichtiges Thema, wie von Lotto-Verkaufsstellenleitern zu hören ist. Unter den Annahmestellenleitern selbst gab es so manchen, der sagte: „Lotto erwartet von uns Qualitätsmanagement, macht aber selbst Fehler.“ Aber das war nicht die Mehrheitsmeinung. Denn das Gros der Fachhändler ist sich darüber im Klaren, dass niemand, auch Lotto nicht, fehlerlos ist.

    „Wir Lottoverkaufsstellenleiter wissen, dass wir etwas falsch machen können, das liegt in der Natur des Menschen. Also müssen wir auch Lotto mal einen Fehler zugestehen“, erklärt der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Lotto-Verkaufsstellen in Deutschland, Günther Kraus, der selbst seit vielen Jahren eine Annahmestelle in Frankfurt am Main betreibt. Nach seinem Dafürhalten haben sich die Verantwortlichen absolut korrekt verhalten, indem sie eine neue Ziehung anordneten. „Es wurde nichts vertuscht. Das war der richtige Weg“, so Kraus. Zuständig für die Ziehung der Mittwochszahlen beim ZDF in Mainz ist übrigens Lotto Rheinland-Pfalz, während für die Samstags-Ziehung beim HR im Frankfurter Maintower Lotto Hessen verantwortlich ist.

    Als aufgebauscht und unseriös bezeichnet Kraus einen Artikel in der „Bild“-Zeitung. Das Boulevard-Blatt hatte über einen Lottospieler berichtet, dem angeblich ein Millionengewinn entgangen sei. Tatsächlich hätte dieser Spielteilnehmer, wenn die Ziehung „6 aus 47“ anerkannt worden wäre, keine riesige Summe, sondern lediglich zirka 200 Euro gewonnen. Er hatte das VEW System 77 mit 22 Zahlen gespielt und 2 x einen 4er und 12 Mal den 3er getroffen.
    Bei der Ziehung der Lottozahlen am zurückliegenden Samstag lief wieder, wie gewohnt, alles glatt. Es war die 3000. Ziehung, und sie stand natürlich unter besonderer Beobachtung. Bei der von der ARD übertragenen Ziehung blieb die Kamera so lange auf die Ziehungsmaschine gerichtet, bis alle Kugeln gefallen waren. Es gab demnach Millionen Kontrolleure, denn an den Bildschirmen verfolgten 3,67 Millionen Zuschauer die Ziehung.

    Das ging es bei der ersten Ausspielung am 9. Oktober 1955 in Hamburg noch etwas beschaulicher zu. Damals verfolgten die Menschen im Zuschauerraum, wie die beiden Waisenkinder Christa und Elvira die sechs Kugeln aus der Trommel zogen. Die Fernsehziehung wurde erst 1965 eingeführt.

    (DTZ 15/13)

  • Neue Klagen über Valora

    HAMBURG (DTZ/kdp). Der Name „Valora“ findet derzeit in vielen Bereichen auffällige Resonanz. Ob Händler, beim Lotto oder in verschiedenen Verbänden, Valora Retail in Hamburg, Tochter des Schweizer Konzerns Valora, liefert seit einigen Monaten mit ihren Geschäftspraktiken Anlass für kritische Äußerungen.

    DTZ berichtete bereits mehrmals über das Vorgehen des Handelsunternehmens, das sich mit seinen Geschäftsmethoden den Zorn vielen seiner Franchisenehmer zugezogen hat. Diese sorgen sich um ihre wirtschaftliche Existenz und wehren sich zum Teil erbittert gegen die neuen Franchiseverträge mit schlechteren Konditionen. Die Kritik der Valora-Handelspartner konzentriert sich darauf, dass die noch laufenden Partnerschaftsverträge der Convenience Concept GmbH (CC), hauptsächlich unter dem Firmenlogo Cigo und Tabakbörse von Tobaccoland und später von Lekkerland geschlossen, am Ende der Laufzeit nur mit einem Franchisevertrag der Valora zu neuen, ungünstigeren Bedingungen weiter geführt werden können. Neu ist der Protest einiger Händler gegen Vergütungsminderungen der Valora, die sich auf Werbezahlungen von 2012 beziehen.

    Valora-Partner wehren sich
    Davon betroffen ist etwa Michael Spiecker, Betreiber der Tabak-Börse im Plaza-Markt von Itzehoe. Er ist von seinem Rechtsanspruch überzeugt. Anwaltliche Unterstützung erhält er vom Lotto- und Totoverband Schleswig-Holstein, dessen Mitglied er ist.

    Zum neuen Ärger mit Valora Retail sagt er: „Mein mit Convenience Concept geschlossener Vertrag erlaubt Werbung innerhalb und außerhalb meiner Geschäftsräume. Dafür erhalte ich 1 000 Euro Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese Vereinbarung verlängert sich automatisch, sofern sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Kalenderjahresende gekündigt wird. Für mich ist diese Aussage eindeutig. Ich wehre mich gegen eine Minderung von 400 Euro, die Valora damit begründet, dass ein Anbieter bei seinen Zahlungen Abzüge in Anrechnung gebracht hat. Da ich keinen Vertrag mit dem Werbeanbieter sondern mit CC habe, bleibt mein Anspruch davon unberührt. Eine Auffassung, die auch in der Korrespondenz des Anwalts zum Ausdruck kommt. Die Nachzahlungsaufforderung ist in diesen Tagen verstrichen. Meinen Rechtsanspruch werde ich gerichtlich geltend machen.“

    Und Spiecker fährt fort: „Mein bestehender Vertrag läuft noch bis zum Jahresende 2015. Unter den derzeitigen Bedingungen sehe ich keine Chance zum Abschluss eines neuen Vertrages. Dieser enthält dann Franchise-Bedingungen, die mir jede unternehmerische Initiative nehmen. Verhandlungen zum Wareneinkauf würden komplett entfallen, da die zu führenden Waren und auch die Einkaufspreise über Valora laufen. Bisher akzeptierte Wareneinkäufe wie Lederwaren, Schmuck und Geschenkartikel, in aller Regel gut kalkuliert, dürften nicht mehr geführt werden. Und neue Gebühren und Abgaben kämen noch dazu. Valora erhebt eine Franchise-Gebühr auf alle Warenverkäufe von 0,6 Prozent und selbst beim Lotto sind 0,3 Prozent auf den Umsatz fällig. Ganz zu schweigen von Mietgebühren für ein neues Kassensystem und einer möglichen neuen Ladeneinrichtung, die auch nur zu mieten wäre, ohne Eigentum an ihr zu erwerben.“

    Dörte Grube, die ein Cigo-Geschäft gemeinsam mit Ehemann Horst im Sky-Markt in Kiel betreibt, verweist auf ähnliche Erfahrungen. „Wir haben eine Jahreswerbevereinbarung in Höhe von 2 000 Euro geschlossen. Ohne Begründung sind uns 600 Euro zuzüglich Umsatzsteuer abgezogen worden. Auch für eine bis 2012 gezahlte Umsatzvergütung von 0,5 Prozent haben wir bisher vergeblich nachgefragt, ob diese Zahlung auch für 2013 gewährt wird. Wir vermissen Beratung, und wir stellen fest, dass es kein Interesse für unsere Probleme gibt“, moniert die Händlerin. „Unser Vertrag für die aktuelle Laufzeit wurde mit der Convenience Concept GmbH in Ratingen und nicht mit Valora geschlossen. Die Freiheit, ergänzende Sortimente zu führen, gehörte hier zum unternehmerischen Prinzip und wurde umfassend toleriert und genehmigt. Die Folge wäre jetzt ein Sortiments- und Preisdiktat“, kritisiert Dörte Grube.

    Auch Erich Feldle, der insgesamt vier Geschäfte mit einer Zentrale in Mutterstadt betreibt, hat Ärger in der Zusammenarbeit mit Valora, die Rechtsnachfolger der Convenience Concept GmbH ist. Dazu seine Darstellung: „In dem mit CC abgeschlossenen Partnervertrag ist eine Werbevergütung innerhalb und außerhalb der Geschäftsräume vereinbart. Für Cigo-Geschäfte in Frankenthal sind 2 000 Euro und in Haßloch 1 250 Euro zzgl. Mehrwertsteuer vereinbart. Insgesamt wurde eine Kürzung von 650 Euro zzgl. Mehrwertsteuer vorgenommen. Beide Geschäfte befinden sich in Realkaufmärkten. Ich habe den Zahlungsausgleich umgehend angemahnt und eine Antwort auf das Schreiben vom 27. Februar 2013 bis heute nicht erhalten.“

    Darüber hinaus hat der Inhaber noch einen weiteren Punkt der Zusammenarbeit angesprochen: „Ich verfüge über zwei freie Geschäfte ohne Lieferanten- und Vertragsbindung und über zwei Cigo-Geschäfte. In beiden Fällen arbeite ich mit den Lieferanten Lekkerland und ilo-proFit zusammen. Der Unterschied in den Einkaufspreisen durch die gewährte Rückvergütung beträgt im Schnitt 2,5 Prozent. Diesen Unterschied halte ich für ziemlich hoch und habe darum gebeten, den Cigo-Preis auf ein akzeptables Niveau zu senken. Dazu hat der Valora-Außendienstmitarbeiter mitgeteilt, dass alle Reklamationen zentral bearbeitet werden.“

    Verzicht auf Zusammenarbeit
    Dort wo Neuverhandlungen zur Umwandlung in einen Franchise-Vertrag anstanden, haben verschiedene Händler auf eine weitere Zusammenarbeit mit Valora Retail verzichtet. Das betrifft etwa die Standorte Bordesholm, Burg Dithmarschen, Bad Schwartau, Brunsbüttel und Schleswig. Die Standorte werden bis zur Neuvermietung zum Teil von Valora selbst geführt. Auch über „Immobilien‧scout24“ lassen sich bundesweit Geschäfte aus dem Valora Bestand anmieten. Aktuell sind 15 Geschäfte und Kioske im Angebot.

    Stellvertretend bringt Britta Krüger, ehemals Partnerin in Bordesholm, die Situation auf den Punkt: „Wir haben kein Mitspracherecht auf unsere Artikel. Selbst Raucherbedarf verschwindet bei der neuen Ladeneineinrichtung irgendwo in der Ecke. Das ist für mich keine Basis einer fairen und existenziellen Zusammenarbeit. Ich hätte jetzt mein zehnjähriges Jubiläum gehabt. Doch immerhin noch das Glück in der Nachbarschaft einen neuen Laden zu finden, der gerade im Bau ist, wo ich mit echter Selbständigkeit wieder neu anfangen werde.“

    Valora Retail reagiert auf Kritik mit Aussagen wie: „Wir möchten ein klar strukturiertes Betreibermodell. Daher erfolgt der Abschluss neuer Verträge ausschließlich als Franchisevertrag. Der Partner/Unternehmer ist in seiner Entscheidung, ob er mit uns in die Zukunft geht, selbstverständlich frei.“
    Und weiter heißt es: „Die Verdienstchancen sind in erster Linie immer vom Partner abhängig – schließlich ist der Händler auch im Franchising ein eigenständiger Unternehmer. Seine individuelle Planung und auch sein persönlicher Einsatz sind ausschlaggebend dafür, wie erfolgreich er ist.“

    Betroffene Händler bezeichnen diese Einschätzung als „Augenwischerei“ und stören sich an der Formulierung „eigenständiger Unternehmer“, da nach ihrer Überzeugung jegliche Einkaufsspielräume verloren gehen, Preise und Sortimente von Valora ohne Mitsprache vorgegeben und mit „schnelldrehenden“ Tabak- und Presseprodukten keine Alleinstellung zu erzielen sei. Mit Übernahme des Franchisekonzeptes werden erhebliche Ertragseinbußen befürchtet. Laut Musterberechnungen der verärgerten Valora-Franchisenehmer sollen sie durch die Vertragsverschlechterungen mindestens ein Drittel ihres Einkommens verlieren.

    Gefahr für Rauchkultur
    Heinz und Bernd Strohkark, Raucherbedarfsartikel-Großhändler mit breiter Sortierung für Feuerzeuge, Zigarren und in der Sommersaison für Geschenkartikel in Itzehoe, fühlen sich auch von der Varola-Geschäftspolitik nachhaltig betroffen. „Wir haben keine Kunden verloren, weil alle ausgestiegenen Partner neue Geschäfte anmieten konnten und wir als Lieferant erhalten blieben. Die alten Geschäfte jedoch, die nun nach dem Franchise-Konzept geführt werden, sind uns als Kunden nicht mehr zugänglich. In diesen Geschäften hat sich auch ein erheblicher Wandel vollzogen, weil man sich im Fachbereich Tabakwaren auf die Schnelldreher Zigarette und Tabak konzentriert.

    Damit müssen wir mit einem Typ ,uniformierter Geschäfte’ leben, die austauschbar sind und überall gleich aussehen. Das macht mir noch mehr Angst um die Branche, weil die RBA-Produkte weiter in den Hintergrund treten und in unserer ländlichen Region Verbraucher ohne vernünftige Versorgung auskommen müssen, die dann nur noch in Städten erfolgen kann. Wir sehen Gefahr für Rauchkultur, Sortiment, Eigenständigkeit und letztlich für unsere Existenz“, ziehen beide ein sorgenvolles Fazit.

    Wie es weiter geht, bleibt abzuwarten. Mittlerweile haben Gespräche der Spitze des Bundesverband der Lotto-Toto-Verkaufsstellen (BLD) mit leitenden Mitarbeitern von Valora Retail stattgefunden. Alle offenen Fragen speziell zur Vergütungsthematik sollen zügig bearbeitet werden. Entscheidungen und Vereinbarungen sind aber noch nicht zu verkünden.

    „In der schönen Schweiz“
    In den Kreisen der Valora-Partner kursiert derzeit ein Artikel, der in der Zeitung der Schweizer Gewerkschaft „work“ am 28. Februar 2013 erschienen ist. Unter der Überschrift „Vogel friss oder stirb“ wird hier über die Praktiken von Valora in der Schweiz beim Aufbau eines Kiosk-Agentur-Systems berichtet. Am Beispiel von Anna Gerber, einer langjährigen Kioskmitarbeiterin des Unternehmens, wird die Vorgehensweise beschrieben. Der 63-Jährigen wurde nach einer Betriebszugehörigkeit von 25 Jahren gekündigt, ein Jahr vor der Rente. Der Kiosk im Berner Oberland, den sie als Geschäftsführerin geleitet hat, soll in eine Agentur umgewandelt werden. Das neue Agentur-Modell propagiert Valora für alle ihre Kioske in der Schweiz. Wer seine eigene Kiosk‧agentur übernehmen möchte, muss eine GmbH gründen und 20 000 Franken Startkapital mitbringen. Die Agenturleiterin erhält eine Provision, abhängig vom Umsatz. Aus dieser Provision bezahlt sie den Lohn ihrer Angestellten und sich selbst. Ende 2012 zählte die Valora in der Schweiz 300 solcher Agenturen; bis 2015 sollen es 800 sein. Dazu meinen frustierte Valora-Partnern aus Deutschland: „Irgendwie kommt einem das bekannt vor…“

    (DTZ 15/13)

  • Tansania exportiert Tabak nach China

    DODOMA (DTZ/red). Tansania wird künftig eng mit China zusammenarbeiten. Ende März wurde ein Handelsabkommen zwischen beiden Länder unterzeichnet, das den Tabakexport aus dem ostafrikanischen Land in die Volksrepublik regelt.

    Die Erwartungen sind groß. Die einheimischen Tabakbauern begrüßen Medienberichten zufolge die Vereinbarung als einen weiteren Schritt, der ein wirtschaftliches Wachstum unterstützt. China sei ein sicherer Markt, heißt es. Mit diesem Partner werde das Land unabhängiger von den traditionellen westlichen Abnehmern.

    (DTZ 14/13)

  • Schottland und Irland wollen Einheitspackung

    EDINBURGH/DUBLIN (DTZ/red). Eine endgültige Entscheidung steht noch aus, aber die Weichen sind gestellt: Schottland und Irland planen die Einführung der Einheitspackung für Zigaretten, das sogenannte Plain packaging.

    Die schottische Regierung will ihre Entscheidung davon abhängig machen, wie London beziehungsweise Großbritannien über die Einheitspackung letztlich berät. Irlands Gesundheitsminister James Reilly hat seiner Regierung in Dublin zunächst nur einen Vorschlag seiner Anti-Tabak-Pläne vorgelegt.

    (DTZ 14/13)

  • Möllenberg will nicht mehr kandidieren

    HAMBURG (DTZ/vi). Franz-Josef Möllenberg (60), seit 21 Jahren Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten, hat Mitte März vor dem Hauptvorstand der NGG erklärt, dass er für die nächste Wahl als Vorsitzender dieser Gewerkschaft im November 2013 nicht mehr kandidieren werde.

    Seinen Entschluss habe er aus persönlichen Gründen getroffen, sagte Möllenberg, und er informiere darüber so frühzeitig, damit in der Kontinuität früherer Entscheidungsprozesse eine Findungskommission gebildet werden könne.

    (DTZ 14/13)

  • tabacos Verbundgruppe mit höherem Umsatz

    BERGKAMEN (DTZ/fnf). Die tabacos Verbundgruppe mit ihren bundesweit 40 Gesellschaftern konnte ihre Position auch 2012 gut behaupten. Nach Angaben von Geschäftsführer Klaus Behrend erzielte das Unternehmen im Jahr 2012 einen Gruppenumsatz von 1,246 Mrd. Euro. Das entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 4,2 Prozent. 957 Mio. Euro hiervon entfielen auf Rechnungsumsätze und 289 Mio. Euro auf Automatenumsätze der Gesellschafter.

    Die positive Geschäftsentwicklung ist nach Aussage der tabacos-Geschäftsleitung vor allem auf die kontinuierlich vorgenommenen Optimierungsprozesse in den Bereichen Logistik und Kommunikation zurückzuführen. Eine ausgereifte und speziell auf die Anforderungen moderner Logistik ausgerichtete EDV unterstützten dabei die komplexen Anforderungen. Die Investitionen in Informationstechnologie würden durch die aktuellen Erfolgsdaten mehr als gerechtfertigt, stellt tabacos heraus. Weiter vermeldet die Verbundgruppe, dass die ständige Verbesserung der Logistikwege zu einer echten win-win-Situation für Handel und Industrie geführt habe.

    So gingen auf Wunsch des tabacos Einkaufsrates immer mehr Lieferanten dazu über, die Gesellschafter direkt zu beliefern. Das entlaste zum einen das tabacos-Lager in Bergkamen, mache aber auch die notwendigen Kapazitäten frei für neue Vermarktungsaktivitäten. Mit Blick auf die Zukunft stellt die tabacos Verbundgruppe heraus, dass die anhaltenden Herausforderungen durch sich abzeichnende Verschärfungen der Rahmenbedingungen durch politische Regelwerke nicht kleiner würden und nach einer hohen Konzentration im Markt verlangten. Die tabacos Verbundgruppe bündele deshalb ihre Kräfte, fördere innovative Ideen und sehe daher auch den kommenden Zeiten mit Zuversicht entgegen.

    (DTZ 14/13)

  • Briefwechsel mit der Bundeskanzlerin

    BERLIN (DTZ/fnf). Manfred Jurisch, Betreiber des Fachgeschäftes „Pressewelt“ am Hindenburgdamm in Berlin, hat es jetzt schwarz auf weiß: Tabaksteuererhöhungen sollten auf die Verbraucher überwälzt werden, aber es besteht kein rechtlicher Zwang für die Hersteller, dies zu tun. Vorausgegangen war ein Briefwechsel des Berliner Händlers mit dem Bundeskanzleramt.

    Jurisch hatte in einem Schreiben an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel angefragt, ob es im Sinne des Steuererhöhungsbeschlusses sei, wenn die zum Januar 2013 erfolgte Tabaksteuermehrbelastung nicht an die Kunden, sondern an die Händler weitergegeben wird. Dabei bezog er sich auf das Informationsschreiben des ihn beliefernden Großhändlers. Jurisch war, wie sehr viele andere Händler auch, verärgert über die durch die ausgebliebenen Preisanpassungen verursachten Margenkürzungen bei etlichen großen Zigarettenmarken.

    Im Auftrag der Bundeskanzlerin antworte das Referat Steuerpolitik und Zölle im Bundeskanzleramt. In dem Schreiben heißt es wörtlich: „Seien Sie versichert, dass ich die Gründe, die Sie zu Ihrem Schreiben veranlasst haben, sehr gut nachvollziehen kann. Sicherlich sollte es so sein, dass zumindest die Tabaksteuererhöhung über den Preis auf die Verbraucher abgewälzt wird.

    Bei der Tabaksteuererhöhung zum 1. Januar 2013 ist dies gerade bei den Hauptmarken nicht erfolgt. Je nach Zigarettenmarke besteht bei der Tabaksteuererhöhung ein Preisanpassungsbedarf von ca. 4 bis 8 Cent je Packung mit 19 Stück Zigaretten. Es ist jedoch nicht vorgesehen, die Abwälzung der Tabaksteuer vorzuschreiben. Damit würde das Recht der Hersteller auf freie Preisgestaltung eingeschränkt und gegen europäisches Recht verstoßen.
    In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die Preise für Zigaretten bei den Tabaksteuererhöhungen zum 1. Mai 2011 und zum 1. Januar 2012 stärker gestiegen sind als dies allein auf Grund der Tabaksteuererhöhungen erforderlich gewesen wäre. Unter Einbeziehung der Tabaksteuererhöhung zum 1. Januar 2013 würde die heutige Hauptpreislage (5 Euro für 19 Stück) bei einer ausschließlichen Abwälzung der Tabaksteuererhöhungen nur 4,84 Euro je 19 Stück Zigaretten kosten.“

    Jurisch selbst hofft nun, dass sich trotz der eindeutigen Gesetzeslage herstellerseitig die Überzeugung durchsetzt, dass eine angemessene Preiskorrektur notwendig ist, um nicht nur die Steuermehrbelastung, sondern auch die gestiegenen Kosten und die Renditeverschlechterungen durch das Wachstum von Niedrigpreislagen und OTP aufzufangen.

    (DTZ 14/13)

  • Vom Bundesrat gibt es kein Veto gegen TPD

    BERLIN (DTZ/fok). Das Plenum des Bundesrates hat am Freitag vergangener Woche die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Tabakprodukt-Richtlinie (TPD) weitgehend abgenickt. Es folgte damit den Vorschlägen des federführenden Ausschusses für Fragen der Europäischen Union.[p][/p]

    Konkret begrüßt der Bundesrat die neue TPD, nennt hier als Beispiel u.a. auch die geplante Vergrößerung der Warnhinweise und die Verwendung zusätzlicher Bildwarnhinweise. Da liest es sich schon sehr sarkastisch, wenn der Bundesrat abregt, „ es sollte nun sichergestellt werden, dass die geplanten kombinierten Warnhinweise (75 Prozent der Vorder- und Rückseite sowie 50 Prozent der Schmalseiten) den Herstellern ausreichend Möglichkeiten zur Marken- und Produktdifferenzierung bieten“, weil sonst Produktfälschungen und hieraus resultierende gesundheitspolitische Fehlentwicklungen zu befürchten seien.[p][/p]

    Neben einer Reihe kleinerer, meist definitorischer Änderungsvorschläge regt der Bundesrat nur wenige inhaltliche Korrekturen des Richtlinienentwurfs an. Dazu zählt der Vorschlag, die Ausnahmen für Zigarren-/Zigarillos und Pfeifentabake beim dem geplanten Verbot charakteristischer Aromastoffe (z.B Menthol) auf die Bereiche der Schnupf- und Kautabake auszuweiten. Konkret geht es hier vor allem um die traditionelle Verwendung von Menthol beim Snuff. Als Begründung für die gewünschte Ausnahme führt der Bundesrat an, diese traditionsreichen Nischenprodukte würden überwiegend von älteren Menschen konsumiert, so dass das Argument des Jugendschutzes hier keine gravierende Bedeutung habe.[p][/p]

    Weiterhin spricht sich der Bundesrat dafür aus, auch künftig die Dosenverpackungen für Feinschnitt neben den Pouchverpackungen zuzulassen. Schließlich schlägt der Bundesrat ergänzende Regelungen für nikotinhaltige (und nikotinfreie) Substanzen wie die Liquids von E-Zigaretten vor.[p][/p]

    Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, hinsichtlich der in dem Richtlinienvorschlag vorgesehenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte nicht nur kompetenzrechtlich, sondern auch hinsichtlich möglicher Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette betroffener Unternehmen zu überprüfen.[p][/p]

    Im Bundesrat haben die Länder mit Regierungen von Parteien, die im Bundestag auf den Oppositionsbänken sitzen (SPD, Grüne, Linke) eine Mehrheit von 36 der 69 Stimmen.[p][/p]
    DTZ 13/13