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  • Jobmarkt schwach

    NÜRNBERG // Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist im Oktober um 0,4 Punkte gesunken. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) fiel mit 99,5 Punkten weiter unter die neutrale Marke von 100. Mit Ausnahme der ersten Corona-Welle stand das Barometer noch nie so tief.

    Das European Labour Market Barometer sinkt zum sechsten Mal in Folge. Mit einem Minus von 0,2 Zählern entfernte es sich mit 99,1 Punkten noch stärker von der Marke von 100.

    Schwieriger Winter
    „Dem Arbeitsmarkt steht ein schwieriger Winter bevor“, erklärt Enzo Weber vom IAB. Die Komponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers zur Vorhersage der Arbeitslosigkeit sank im Oktober deutlich in den negativen Bereich und steht nach einem Minus von 0,7 inzwischen bei 96,4 Punkten. „Die Arbeitsagenturen erwarten, dass der Wirtschaftsabschwung die Arbeitslosigkeit weiter steigen lässt“, so Weber. Die Beschäftigungskomponente fiel um 0,1 auf 102,6 Punkte. Die Beschäftigungsaussichten verzeichneten nur einen kleinen Rückgang, bleiben damit positiv, aber im Vergleich zum Frühjahr deutlich gedämpft.

    pi

  • Legales Mischen ist strafbar

    KARLSRUHE // Wie wird der neue „Zwei-Komponenten-Tabak“ für Shishas steuerlich behandelt? Seit einiger Zeit sind solche Produkte am deutschen Markt erhältlich. Die Erzeugnisse setzen sich aus der flüssigen Mischkomponente Glycerin oder Molasse und der Mischkomponente Tabak zusammen. Zur fiskalischen Behandlung hat der Bundesverband Wasserpfeifentabak bei der Generalzolldirektion nachgefragt – und eine überraschende Antwort erhalten.

    Aromatisierter Rauchtabak
    Bei der Mischkomponente Tabak handele es sich um aromatisierten Rauchtabak, indem nach Angaben des Herstellers bereits alle typischen Bestandteile eines Wasserpfeifentabaks mit Ausnahme des Feuchthaltemittels Glycerin enthalten seien, schreibt die Behörde. Somit handele es sich tabaksteuerrechtlich um Pfeifentabak.

    Weiter heißt es: „Werden die Komponenten Pfeifentabak und Glycerin durch den Endkonsumenten gemischt, erfolgt eine Herstellung von Wasserpfeifentabak ohne Erlaubnis als Steuerlagerinhaber.“ Da jedoch durch das Mischen eine neue Steuerpflicht entstehe, müsse der Endkonsument unverzüglich eine Steuererklärung abgeben, die Tabaksteuer sei sofort fällig. Ferner müssten Vollzugsbehörden den hergestellten Wasserpfeifentabak sicherstellen, da er nicht den Vorschriften des Tabaksteuergesetzes entspreche.

    Unverzügliche Abgabe einer Steuererklärung
    Und schließlich: „Durch die Herstellung des Wasserpfeifentabaks, ohne unverzügliche Abgabe einer Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt, macht sich der Endkonsument, oder jede andere Person, die die Komponenten mischt, zudem des Vergehens der Steuerhinterziehung strafbar.“ Die zuständigen Strafverfolgungsbehörden müssten strafrechtliche Ermittlungsverfahren einleiten.

    Wichtig: Laut Generalzolldirektion könnten auch Händler beziehungsweise Anbieter von aromatisiertem Rauchtabak sich der Teilnahme an der Steuerhinterziehung des Endkonsumenten strafbar machen. Händler sollten ihre Kunden gegebenenfalls über mögliche Konsequenzen informieren.

    red

  • Cannabis: Wo die Legalisierung scheitert

    BERLIN // Der deutsche Hang zu Bürokratie und Regeln zeigt sich auch im Entwurf zum Cannabis-Gesetz. Darauf weist der Informationsdienst [link|https://yippy.green/de/topic/cannabis-legalisierung-drei-schlechte-vorbilder]„Yippy Green“[/link] hin. Ein Blick ins Ausland zeige: Wer zu viele Hürden schafft, verfehlt die Ziele einer Cannabis-Legalisierung.

    So startete die Legalisierung in Kanada 2018. Aktuell gebe es landesweit rund 3600 lizenzierte Cannabis-Einzelhandelsgeschäfte und 970 lizenzierte Cannabisproduzenten. Laut Cannabis Council of Canada ist nur etwa ein Fünftel der Hersteller profitabel. Aurora Cannabis aus Alberta etwa baue deshalb nun auch Orchideen an. Fachleute und Industrievertreter sähen eine Überregulierung von Cannabis als das entscheidende Problem an: Cannabis dürfe zwar verkauft, aber nicht beworben werden; nur lizenzierte, neutrale Verpackungen seien erlaubt; Shops hätten getönte Scheiben, um den Innenraum zu verbergen; der offizielle THC-Gehalt sei begrenzt. Kanadas Department of Public Safety schätze, dass Ende 2022 ein Drittel des Cannabismarktes auf illegale Quellen entfiel.

    Cannabis für den Freizeitkonsum
    Seit 2018 ist in Kalifornien Cannabis für den Freizeitkonsum erhältlich. Aktuell gebe es rund 1200 Abgabestellen („Dispensaries“). Als Probleme würden die zu komplexe Bürokratie und eine übermäßige Besteuerung genannt. Schätzungen gingen davon aus, dass über die gesamte Produktkette hinweg bis zu 50 Prozent des Nettopreises an Steuern hinzukommen könnten. Ergebnis: Der illegale Markt sei vermutlich doppelt so groß wie der legale.

    In Uruguay war der private Besitz von Cannabis nie verboten, legale Kanäle für den Erwerb gab es aber nicht. Seit August 2014 ist nun Eigenanbau von bis zu sechs Pflanzen erlaubt, außerdem gibt es Cannabis Social Clubs und einen offiziellen Verkauf. Aber: Nur ein Drittel der Cannabis-Konsumenten des Landes bezieht seine Produkte zumindest gelegentlich aus offiziellen Quellen, der Rest entfällt auf den Schwarzmarkt.

    Erfolgreich seien dagegen etwa die US-Bundesstaaten Michigan, Colorado und New Mexico. Die Umsätze (in Euro) lägen bei 19,7 Milliarden in New Mexico, 24,5 Milliarden in Colorado und 26,0 Milliarden in Michigan. Zum Vergleich: Die deutsche Bierindustrie setzt im Jahr gut 20 Milliarden Euro um.

    pi

  • BGH-Urteil zu Automaten

    KARLSRUHE // Seit über fünf Jahren schwelte der Streit zwischen dem Verein Pro Rauchfrei und einem Münchner Supermarktbetreiber. Jetzt wurde die juristische Auseinandersetzung beendet – mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (I ZR 176/19).

    Warenausgabeautomaten in Supermärkten
    Es ging um Warenausgabeautomaten in Supermärkten, wie sie häufig im Kassenbereich zu finden sind. Dort können Kunden per Tastendruck Zigarettenpäckchen anfordern, die dann ausgeworfen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Packungen für die Kunden nicht sichtbar. Das Problem, dass der Verein Pro Rauchfrei darin sah: Die gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweise sind bis zu diesem Moment nicht sichtbar. Stattdessen werden den Kunden Bilder von Zigarettenpäckchen gezeigt, auf denen die gesundheitsbezogenen Warnhinweise allerdings fehlen.

    Das beanstandete Pro Rauchfrei und forderte Unterlassung. Das Landgericht München hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Auch in der Berufung vor dem Oberlandesgericht scheiterte der Verein. Er ging daraufhin in die Revision beim BGH.

    Auslegen der Tabakerzeugnisrichtlinie
    Vor den obersten Richtern in Karlsruhe geriet das Verfahren aber bereits 2020 ins Stocken. Er sah Klärungsbedarf beim Auslegen der Tabakerzeugnisrichtlinie und legte dem Gerichtshof der Europäischen Union vier Fragen dazu vor. Diese beantworteten die Europa-Juristen in Teilen im Dezember 2021, abschließend dann im März 2023.

    Nun erging das Urteil – mit einem Pyrrhussieg des Supermarktbetreibers. In der Hauptsache bekam dieser nämlich Recht. Die europäischen Richter hatten festgestellt, dass Zigaretten zwar mit dem Anbieten über solche Automaten und nicht erst mit dem eigentlichen Kauf in den Verkehr gebracht würden. Aber: Weil der Konsument die in den Automaten eingeschlossenen Päckchen jedoch nicht sehen könne, werde er auch keinen Kaufimpuls verspüren. Die Warnhinweise könnten in diesem Fall also gar nicht wirksam gezeigt werden, ein Verdecken im Sinne der geltenden Vorschriften liege nicht vor. Der BGH wies daher den Hauptantrag ab.

    Revision von Pro Rauchfrei
    Allerdings bestätigte er die Revision von Pro Rauchfrei insofern, als Zigarettenpackungen ohne Warnhinweise nicht auf den Tasten der Ausgabeautomaten abgebildet werden dürften. In der Entscheidung des BGH heißt es, gemäß geltenden Gesetzen müssten „Abbildungen von Packungen, die für an Verbraucher gerichtete Werbemaßnahmen in der Europäischen Union bestimmt sind, der Tabakerzeugnisverordnung zu Verpackung und zu Warnhinweisen genügen“. Laut Europäischem Gerichtshof liege eine Abbildung im Sinne dieser Vorschriften auch dann vor, wenn diese Abbildung nicht naturgetreu sei, sondern an eine Zigarettenpackung erinnere. Denn: Von einer solchen Abbildung gehe ein Kaufimpuls aus.

    Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen die Ausgabeautomaten an Supermarktkassen umgestaltet werden. Der Aufwand dürfte jedoch überschaubar sein. Bereits seit knapp zwei Jahren sind Warnhinweise und Schockbilder auf normalen Zigarettenautomaten vorgeschrieben.

    max

  • Altria, JTI und Co.: Schwächere neun Monate an der Börse

    MAINZ // Für die Tabakkonzerne waren die ersten neun Monate des Jahres mit Blick auf die Kurse ihrer Aktien nicht allzu erfreulich. Lediglich JTI konnten die drei Quartale besser abschließen als der Vergleichsindex MSCI World. Alle anderen Titel landeten zum 30. September unter ihrem Jahresstartwert.

    Üppige Dividenden
    Traditionell zahlen die Unternehmen der Branche im Vergleich zu anderen Aktiengesellschaften üppige Dividenden. Spitzenreiter bei der Dividendenrendite ist Kurs-Schlusslicht BAT mit 9,8 Prozent. Bei Philip Morris dagegen fallen die Ausschüttungen mit knapp 6,6 Prozent etwas niedriger aus – das dürfte nicht zuletzt den Investitionen in Produkte der nächsten Generationen geschuldet sein.

    red

  • Neue Verbote drohen

    BERLIN // Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Verpackungsformaten, die ihre ökologische Vorteilhaftigkeit nachweisen können, auch künftig nicht eingeschränkt werden darf.

    Mit einer europäischen Verordnung will der Gesetzgeber neue Vorgaben zur Nutzung von Mehrweglösungen machen, zudem bestimmte Verpackungen aus Einwegplastik verbieten und zum Aufbau von Nachfüllstationen verpflichten. Auch das überaus erfolgreiche deutsche Einwegpfandsystem könnte in Gefahr geraten.

    EU-weiten Standards
    „Die Etablierung von EU-weiten Standards im Mehrweg-Bereich muss zwingend von einer ganzheitlichen Perspektive auf den Lebenszyklus des Produkts begleitet werden, die ökologische, soziale sowie wirtschaftliche Faktoren berücksichtigt“, so die HDE-Geschäftsführerin für Europapolitik und Nachhaltigkeit, Antje Gerstein. Zielgerichtete Ausnahmen von möglichen Mehrwegquoten seien daher absolut sinnvoll, wenn die Umweltauswirkungen von Einweglösungen auf Grundlage einer Lebenszyklusanalyse erwiesenermaßen niedriger sind. Und: „Verpackungen erfüllen immer eine Funktion.

    Neben dem Schutz des Produkts vor Außeneinwirkung und der Erfüllung von ökologischen Zielen zählen dazu auch Punkte wie Kundeninformation, Produktdifferenzierung oder die Anbringung von gesetzlichen Kennzeichnungspflichten. Da es keine Einheitslösung für die Reduzierung von entsprechenden Verpackungen gibt, sollte es für Händler weiterhin möglich sein, das Angebot unverpackter Produkte auf der Grundlage ihrer Sortimentsbewertung zu prüfen.“

    vi

  • Besser als im Vorjahr

    WIESBADEN // Insgesamt rund 5,8 Prozent höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres lagen die Tabaksteuereinnahmen in den ersten neun Monaten. Gut 10,22 Milliarden Euro kassierte der Fiskus insgesamt, wobei Tabak-Sticks für Heat-not-Burn-Produkte nicht aufgeführt wurden.

    Das Gros entfiel mit 8,39 Milliarden (plus 3,8 Prozent) naturgemäß auf Zigaretten. Besonders üppig fielen die Steigerungen gegenüber dem Vorjahr bei Wasserpfeifentabak (54,3 Prozent auf 34,3 Millionen Euro), Pfeifentabak (20,6 Prozent auf 9,0 Millionen Euro) sowie bei den sogenannten Substituten, also in erster Linie Liquids für E-Zigaretten (532 Prozent auf knapp 140 Millionen Euro), aus. Bei den Liquids wird die Statistik allerdings dadurch völlig verzerrt, dass die Steuer erst seit 1. Juli 2022 erhoben wird. Dennoch fällt auf, dass das Steueraufkommen aus dieser Kategorie stetig steigt.

    Preissensibilität der Konsumenten
    Das Steueraufkommen bei Feinschnitt stieg um 8,1 Prozent auf mehr als 1,57 Milliarden Euro; darin drückt sich die Preissensibilität der Konsumenten insbesondere angesichts hoher Inflationsraten aus. Bei Zigarren und Zigarillos landeten fast 72,5 Millionen Euro (plus 5,2 Prozent) in der Staatskasse.

    Der temporäre leichte Abwärtstrend bei Zigaretten dürfte sich, glaubt man dem Nettobezug an Steuerzeichen als vorlaufendem Indikator, weiter abflachen. Erstaunlich: Beim Pfeifentabak weist die Statistik für August ein leichtes Minus aus – im September dagegen gab es im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen enormen Zuwachs. Auch bei den Substituten zeigt sich hier eine weiter positive Entwicklung.

    red

  • „Es fehlt an klaren Zielen“

    FRANKFURT // Die Tagung „Tobacco Harm Reduction – Innovative Rauchentwöhnungsstrategien“ suchte jüngst nach Antworten auf die Frage, wie Deutschland rauchfrei werden kann. Doch der Königsweg wurde nicht entdeckt.

    Rekordverdächtige Bilanz
    Schweden wurde 2023 mit einer Raucherquote von unter fünf Prozent zum ersten rauchfreien Land in der Europäischen Union, Großbritannien will mit einer ähnlichen Quote ebenfalls bis 2030 rauchfrei sein und verteilt dafür unter anderem eine Million E-Zigaretten an starke Raucher, um sie in ihrer Tabakentwöhnung zu unterstützen. Und Deutschland? Verharrt weiterhin bei einer Raucherquote von 34 Prozent – eine rekordverdächtig schlechte Bilanz bei der Tabakprävention. Deutschland sei Schlusslicht im Bereich Nichtraucherschutz und Tabakkontrolle, konstatierte jüngst auch die WHO. Mit dieser – aus Sicht der Tabakgegner ernüchternden – Bilanz begann die Veranstaltung in Frankfurt.

    Tabakkontrolle auf Entwicklungsland-Niveau
    „In Deutschland stehen wir in Sachen Tabakkontrolle auf Entwicklungsland-Niveau. Unsere Politik basiert zu wenig auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und es fehlt an klaren Zielen. Ich bin der Meinung, dass wir die Vielfalt der Gesellschaft in unseren Rauchentwöhnungsstrategien berücksichtigen müssen. Eine Einheitslösung ist hier nicht ausreichend. Trotz ihres schlechten Rufs können E-Zigaretten, Nikotin-Pouches und Tabakerhitzer bei der Rauchentwöhnung helfen – wir brauchen dringend eine sachliche Aufklärung und angemessene Ressourcen“, erklärte Organisator Heino Stöver.

    Inkonsistenzen der Tabakregulierung
    Bernd Mayer von der Universität Graz machte in seinem Vortrag auf die Inkonsistenzen der deutschen und österreichischen Tabakregulierung aufmerksam: „Strikte Rauchergesetze senken die Raucherquote nicht. Ein Raucher soll mit dem Argument, dass Nikotin schädlich sei, vom Umstieg von der Zigarette auf die E-Zigarette abgehalten werden. Gleichzeitig geben wir Nikotin in Form von Sprays und Pflastern in Apotheken bereits an Zwölfjährige ab.“ Mit Blick auf das De-facto-Verbot von Nikotin-Pouches in Deutschland sagte Mayer: „Man verbietet alles, was weniger schädlich als die Zigarette ist.“

    Leonie Brose vom King’s College London betonte, dass die englische Regierung ihr Ziel, bis 2030 ein rauchfreies Vereinigtes Königreich zu haben, ernst meine. E-Zigaretten seien dabei mittlerweile ein elaboriertes Mittel. Das zeige sich an Initiativen wie Swap-to-Swop, bei der kostenlose E-Zigaretten an starke Raucher verteilt würden. „Mit einer Raucherquote von 12,9 Prozent liegt England bei weniger als der Hälfte der Raucherquote in Deutschland.“

    Insgesamt wurde deutlich, dass die Bundesregierung sich zu wenig von der Wissenschaft beraten lasse. Unternehmen wie Philip Morris predigen seit Jahren die rauchfreie Zukunft.

    pi

  • Cannabis-Gesetz rückt näher

    BERLIN // Die bisher illegale Droge Cannabis soll unter bestimmten Bedingungen für den privaten Konsum legalisiert werden. Vorgesehen sind der legale Besitz und Verbrauch von Cannabis für Erwachsene. Ermöglicht werden der private Eigenanbau, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen.

    Mit dem Gesetzentwurf (20/8704) werde ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis erleichtert, heißt es in der Vorlage der Bundesregierung. Das Gesetz zielt darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern.

    Nichtgewerbliche Anbauvereinigungen
    Erwachsenen ist künftig der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum erlaubt. Möglich werden soll zudem der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum. Privat angebautes Cannabis muss jedoch vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt werden. Außerdem dürfen nichtgewerbliche Anbauvereinigungen Cannabis künftig anbauen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben. Dafür gelten strenge Vorschriften. So werden für die Anbauvereinigungen maximal 500 Mitglieder zugelassen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben müssen. Zulässig ist nur die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung. In den Anbauvereinigungen darf Cannabis nur in begrenztem Umfang an Mitglieder weitergegeben werden, wobei die Mitgliedschaft und das Alter zu überprüfen sind. Weitergegeben werden dürfen maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat.

    Schutzzone um Schulen und Einrichtungen für Kinder
    Die Ausgabe von Cannabis an junge Erwachsende zwischen 18 und 21 Jahren ist auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des THC-Gehalts auf zehn Prozent zulässig. Cannabis darf als Haschisch oder Marihuana nur in kontrollierter Qualität und in Reinform weitergegeben werden. In einer Schutzzone von 200 Metern um Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugängliche Sportstätten wird der Konsum von Cannabis verboten.

    Um besonders Kinder und Jugendliche vor der Droge zu schützen, gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsum-Cannabis und Anbauvereinigungen. Geplant ist zudem eine Stärkung der Prävention durch eine Aufklärungskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über die Wirkung und Risiken von Cannabis.

    Das Gesetz muss noch verschiedene Gremien durchlaufen. red

  • „Sinnvolle Entwicklung“

    BERLIN // Jugendlicher Konsum von E-Zigaretten ist zwar nicht wünschenswert, lässt sich jedoch trotz eindeutiger Gesetzeslage nicht vollständig verhindern. Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, sieht hierbei vor allem die Gefahr, dass jugendliche Konsumenten von E-Zigaretten später zu Rauchern werden könnten. Die Studie, auf die sich Storm bezieht, zeigt jedoch genau das Gegenteil. Darauf weist der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) hin.

    Das Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT) hat sich mit den Trends im Verwenden von Produkten wie Tabakzigaretten, E-Zigaretten und Wasserpfeifen unter Jugendlichen im Zeitraum von 2016 bis 2023 beschäftigt. Die Ergebnisse zeigen einen Trend, der weg von der Tabakzigarette hin zu risikoreduzierten Alternativen führt. Die Entwicklung entspreche ähnlichen Ergebnissen in anderen Ländern, in denen E-Produkte auf dem Markt sind.

    E-Zigarette dient nicht als Einstieg ins Rauchen
    In Deutschland zeige sich, dass seit 2016 die Raucherprävalenz unter Jugendlichen kontinuierlich sinke und Tabakzigaretten langfristig durch E-Zigaretten verdrängt würden. Während der Konsum von E-Produkten unter Jugendlichen seit 2016 um 1,8 Prozent gestiegen sei, verzeichne dieselbe Altersgruppe im gleichen Zeitraum einen Rückgang des Tabakkonsums um 3,0 Prozent und des Gebrauchs von Wasserpfeifen um 9,2 Prozent. Die Studienergebnisse widerlegten damit den Mythos des Einstiegsprodukts, die sogenannte Gateway-Hypothese.

    Langfristiger Trend zu Tabakalternativen
    Wenn E-Zigaretten tatsächlich zu einem Anstieg des Tabakkonsums führen würden, wie es die DAK vermutet, sollten die Raucherzahlen langfristig mit dem steigenden E-Zigarettenkonsum steigen. Doch das Gegenteil sei der Fall, wie die Studie des IFT zeige, heißt es aus dem VdeH. Auch andere Studien hätten offenbart, dass der Konsum von E-Zigaretten im Jugendalter das Risiko des späteren Konsums anderer Produkte nicht erhöhe und dass E-Zigaretten langfristig Tabakzigaretten unter Jugendlichen verdrängten.

    Angesichts der bekannten Gesundheitsrisiken des Tabakkonsums sei es eine sinnvolle gesundheitspolitische Entwicklung, wenn Jugendliche dazu neigten, Produkte mit geringerem Schadenspotenzial zu wählen. red